In den ersten beiden Jahrzehnten der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war das Verhältnis von Politik und veröffentlichter Meinung zur deutschen Wehrmacht unproblematisch. Bundeskanzler Konrad Adenauer stellte sich konsequent vor die Waffenträger der deutschen Nation, wobei er die Waffen-SS ausdrücklich miteinbezog. Das vorherrschende Bild des deutschen Soldaten, das in den Kriegsfilmen der fünfziger Jahre und in den Illustrierten gezeichnet wurde, war das des Idealisten. Dies entsprach dem Selbstverständnis einer Gesellschaft, in der die überwältigende Zahl aller irgendwie bedeutenden Stellen in Wirtschaft, Verwaltung, Medien und Bundeswehr von ehemaligen Soldaten der Wehrmacht besetzt war.
Zwar war seit den Nürnberger Prozessen bekannt, daß einzelne Angehörige oder Einheiten der Wehrmacht an Kriegsverbrechen beteiligt waren, aber dies konnte das Gesamtbild einer guten und idealistischen Truppe, die für ein schlechtes Regime gekämpft hatte, nicht stören. In jenen Jahres des Kalten Krieges führten die Staaten des sozialistischen Lagers, allen voran die Sowjetunion, die CSSR, die Volksrepublik Polen und die DDR, einen ständigen Propagandafeldzug gegen die Bundesrepublik Deutschland, in dem die Nazi-Verbrechen eine große Rolle spielten. Die Bundesrepublik wurde als revanchistischer, militaristischer und faschistischer Staat hingestellt, um durch das Hervorrufen antideutscher Gefühlie in Westeuropa und in den USA das westliche Verteidigungsbündnis zu destabilisieren und die Sowjetunion als Schutzmacht aller osteuropäischen Völker erscheinen zu lassen.
Zu dieser Propagandaarbeit gehörte auch Desinformation mittels gefälschter Dokumente über Nazi-Verbrechen.[1] Die bundesdeutschen Behörden verhielten sich zunächst gegenüber dem aus dem Osten kommenden Dokumentenmaterial ablehnend, änderten aber im Zusammenhang mit der Verjährungsdebatte der sechziger Jahre ihre Haltung. Leider hat man es von amtlicher Seite versäumt, sämtliches aus dem sozialistischen Lager stammende Dokumentenmaterial systematisch und kritisch auf seine Echtheit zu untersuchen, was zur Folge hat, daß das Wissen über die Vorgange, die sich im Osten während des Zweiten Weltkrieges abgespielt haben, teilweise auf unsicherem Boden steht.
Vor dem Hintergrund der Entspannungspolitik und neomarxistischer geistiger Strömungen fand das von der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten propagierte Geschichtsbild zunehmend Anklang bei westlichen Intellektuellen. Diese Entwicklungen sollten sich langfristig auch auf das bis dahin ungetrübte Bild von der deutschen Wehrmacht auswirken.
In den siebziger Jahren bildete sich im Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MOFA) der Bundeswehr in Freiburg um Manfred Messerschmidt, Wilhelm Deist, Hans Erich Volkmann und Wolfram Wette eine Gruppe von linksgerichteten Historikern, die es als ihre Aufgabe ansahen, die Wehrmacht als verbrecherische Organisation zu entlarven.[2]
Mit ihren Auffassungen gerieten sie natürlich schnell in Konflikt mit konservativen Mitarbeitern des MGFA. Die Streitigkeiten gipfelten 1984 in einem Prozeß, den Wilhelm Deist gegen Joachim Hoffmann anstrengte. Deist war mit einem Beitrag Hoffmanns zu dem offiziösen Werk »Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg: Der Angriff auf die Sowjetunion« nicht einverstanden gewesen und hatte vor Erscheinen des Buches versucht, »im Einklang mit der Grundthese, die Sowjetunion sei ein friedlicher, kein aggressiver Staat gewesen, auf seine (Hoffmanns) Darstellung des sowjetischen Offensivaufmarsches Einfluß zu nehmen, und ihm nahegelegt, seine Ausführungen so zu verdrehen, daß der sowjetische Aufmarsch ab 1940 nur eine Reaktion auf einen angeblichen deutschen Aufmarsch gewesen sei«.
Weiter wurde Hoffmann angetragen, seine Darstellung der Komplizenschaft der Sowjetunion bei dem Angriff auf Polen und bei der Liquidierung dieses Staates zu streichen oder zu verschleiern. Ebenso sollte verschwiegen werden, daß Stalin in seiner Erklärung vom 29. November 1939 England und Frankreich offiziell als die Schuldigen an der Ausweitung und Fortdauer des Krieges bezeichnet hatte. «Weggelassen werden sollte »ein Zitat des sowjetischen Verteidigungsministers und Marschalls der Sowjetunion Gretschko …, daß allein die Fronttruppen, keinesfalls aber die Regierung und die höheren Führungsstellen der Armee von dem deutschen Angriff überrascht worden seien«.
Schließlich wurde von Hoffmann verlangt »ein Breittreten der Untaten auf deutscher Seite, restloses Verschweigen der Untaten auf sowjetischer Seite«. Deist hatte Hoffmann vor dem Landgericht Freiburg verklagt (die Zitate stammen aus dem Urteil), diese Behauptungen zu unterlassen, aber das Gericht hat die Klage kostenpflichtig abgewiesen.[3]
Derartige Feststellungen über die Methoden eines Historikers kommen normalerweise einer wissenschaftlichen Bankrotterklärung gleich, aber der Ruf Deists hat unter dieser Affäre nicht gelitten. Im Gegenteil, die sogenannte »Rote Zelle« um Deist, Messerschmidt, Volkmann und Wette konnte im MGFA ungestört weiterarbeiten und die Grundlagen jenes Bildes produzieren, das uns in der Ausstellung »Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht« entgegentrat.
Diese Ausstellung war eigentlich ein Unternehmen des Hamburger Instituts für Sozialforschung, das dem Hamburger Multimillionar Jan Philipp Reemtsma gehört, aber die Zusammenarbeit zwischen diesem Institut und Mitgliedern der sogenannten »Roten Zelle« des MGFA ist offenkundig. Die Ausstellung präsentiert in erster Linie Fotos, aber Fotos sind häufig ein fragwürdiges Beweismittel; man kann unter jedes Foto jede beliebige Unterschrift setzen. Außerdem hat ein Großteil der präsentierten Fotos keinerlei Herkunftsnachweis, so daß sie als Beweismittel wertlos sind. In diesem Zusammenhang erklärte der damalige Chef des MGFA, Kapitän zur See Werner Rahn, am 28. Juni 1996 in einem Vortrag: »Wenn in einer Ausstellung ein Viertel der Bilder, mit denen der verbrecherische Charakter der Wehrmacht bewiesen werden soll, aus einem stalinistischen Schauprozeß stammt, dann sollte der Zuschauer nachdenklich werden.«[4]
Damit ist der Minsker Prozeß angesprochen, der 1946 in der Sowjetunion gegen 18 angebliche deutsche Kriegsverbrecher abgehalten wurde. Insgesamt wurden zwischen Dezember 1943 und Dezember 1946 mindestens zehn derartige Prozesse in sowjetischen Städten durchgeführt. Messerschmidt bezeichnet in dem gleichnamigen Begleitband zu der Ausstellung »Vernichtungskrieg« diese Prozesse als prinzipiell rechtsstaatlich; aber die sowjetische Justiz der Stalin-Ära hat einen Ruf, der schlechter gar nicht vorstellbar ist. Die großen Moskauer Schauprozesse der dreißiger Jahre gegen führende Parteifunktionäre beruhten ebenso wie die Millionen von Schnellverfahren des NKWD gegen sogenannte »Volksfeinde« auf fiktiven Anklagen und erpreßten Geständnissen. Den Rest des Beitrags lesen »