27 Comments

  1. 15

    Svea

    Die jüdische Fotografin Jill Greenberg zeigt bis zum 9. Februar 2014 auf einer Ausstellung im Fotografiska-Museum in Stockholm eine Reihe von Bildern, aus ihrer Serie “ENDZEIT”, auf denen traurige, wütende und weinende Kinder zu sehen sind. Die Kinder, welche größtenteils blaue Augen und blonde Haare haben, wurden bewußt gedemütigt und geärgert. Ihnen wurde die Kleidung weggenommen, Süßigkeiten gegeben und wieder weggenommen bis sie die gewünschten Emotionen für die Aufnahmen zeigten.
    Die Bilder sind breits vor einigen Jahren entstanden und sorgten damals schon für einigen Wirbel, ein anderer Fotograf schrieb dazu auf seinem Blog:
    “Jill Greenberg ist eine kranke Frau, die verhaftet und wegen Kindesmissbrauchs angeklagt werden sollte.”
    Obwohl Jill Greenberg sich keiner Schuld bewußt ist, sind auf der offiziellen Netzseite ihrer Galerie keine der Fotos mehr zu finden.
    Auf Daily Fail sind noch welche http://www.dailymail.co.uk/femail/article-2388042/LA-Photographer-Jill-Greenbergs-emotive-images-weepy-toddlers–End-Times–compiled-book.html Ich dachte schon damals, als ich sie dort sah, daß das Bilder von mißbrauchten Kindern sind!
    http://fotografiska.eu/Museet/Utstaellningar/Works-2001-2011

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  2. 14

    Glückliche konvertierte

    Ihr Leugner die Juden hassen und schon immer gehasst haben! !! Ich bin Konvertierte Palestinin bin glücklich verheiratet und endlich respektirt als eine Frau ! Wir haben 10 gut erzogene JÜDISCHE Kinder und werden noch ganz viele von diesen etischen Wesen auf die welt bringen. Schon sehr bald ziehen wir nach Israel,das Land von wo die juden einst for 2000 jahren verscheucht wurden. Ihr werdet uns nicht besiegen wir werden alles überleben und ihr werdet kommen und gehen

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    1. 14.1

      Der Hocherfreute

      Das ist natürlich schön zu hören, daß Sie mit Ihrer Sippe bald verschwinden werden. Schauen Sie auf yt noch an, was Benjamin Freedman zu Ihren angenommenen Wurzeln zu sagen hat. Er wird wohl seine Gründe gehabt haben, warum er konvertiert ist!

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  3. 13

    tia gallagher

    Dieser Alptraum fordert eindeutige Stellung zu beziehen !!
    und Kotze über den Typ der den Text oben gepostet hat, hat nur nichts genützt ;-))

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    1. 10.1

      Freiherr von Knicke

      Könne 14% Grün-Wähler so dumm sein?
      Es sind viele im Sozialen (!) Tätige darunter und Akademiker und so.
      Ist unter dieser Subpopulation der Hang zur Pädophilie über das Normalmaß ausgeprägt?
      Die Mehrheit nahm den Entwurf an.
      Unglaublich! Aber wahr – sowahr Cohns Daniel ein Bendit ist.
      Aber in reeducated Germany blühen neue Hybriden (ihre Blüten stinken aber furchtbar) – und die Creme der Partei findet das super.

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      1. 10.1.1

        kurspa

        so ist es

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        1. 10.1.1.1

          W.

          Leider………..

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  4. 9

    w.

    Der Fall Dutroux…………….gut dokumentiert vom ZDF (Youtube).

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  5. 8

    Nonkonformer

    Ariel Toaff darf weiterleben, aber er muß abschwören, er ist so bedroht worden wie der jüd.-südafrik. Richter Goldstein vor einigen Jahren! Mit diesen Leuten ist nicht zu spaßen, es läuft einem kalt über den Rücvken, wenn man an diese anonymen Mordgesellen denkt!

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  6. 7

    Herbert

    Ja ist es! Und auch der Islamischen Religion(siehe Bacha Bazi -besinders in Afghanistan,Pakistan) und auch in der Katholisch-jüdischen Religion!

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  7. 5

    Waffenstudent

    Teil7
    Baptista dei Giudici von Ventimiglia zog sich grollend nach Beneyent zurück. Um ihren wertvollen Bundesgenossen nicht ganz aus den Augen zu verlieren, mieteten Juden – nach einem Briefe vom 23. März 1481 – hinter seinem Hause einen Garten, “um leichteren Zutritt zu ihm zu haben”. Es wurde kein Nachfolger ernannt; anscheinend hatte Rom niemanden mehr, den es für immun jüdischen Bestechungsversuchen gegenüber halten konnte.
    Hinderbach, gebürtiger Hesse (geh. 1418 zu Rauschenberg in Hessen) führte in Befolgung seiner landesherrlichen Pflichten den Prozeß trotz unsäglicher Schwierigkeiten bis zum gerechten Ende durch. Er hatte zu wiederholten Malen, wie aus seinen eigenen Briefen zu schließen ist, hohe jüdische Bestechungssummen ausgeschlagen, was ihm um so höher anzurechnen war, als er oft mit Geldverlegenheiten zu kämpfen hatte. Er fürchtete selbst den Tod der Vergiftung nicht, der ihm angedroht worden war.
    “Mit ihm standen mutig im Kampfe die deutschen Männer, der Podestä von Trient, Hans v. Salis, und der Stadthauptmann Jacob v. Spaur, die sich weder vor den jüdischen noch vor den wällischen Intrigen beugten, wie aus wiederholten Protestationen urkundlich erwiesen ist” (Deckert).
    Wegen der drohenden Pestgefahr verzögerte sich die Approbation der Prozeßakten in Rom. Endlich, am 20. Juni 1478, bestätigte die Bulle Sixtus IV. an Bischof Hinderbach, der Prozeß gegen die Juden sei ad normam veri juris geführt worden. Die Kinder der hingerichteten Juden sollten getauft werden.
    Nach dem Judenbüchlein” des D. Eck hat Trient den Juden 120.000 Gulden gekostet. “Da haben die juden ihrem brauch nach allenthalben mit gold und gelt sich bemüet, das die mißthat undertruckt ward; haben hertzog Sigmund viltausend gulden anbotten, wann ehr die juden lädig ließ; wolten auch dem Bischoff Herr Johans v. Hinderbach ain schloß von newen bawen…”
    Die des Verbrechens überführten Kindesmörder waren die schändlichste Todesart gestorben: auf Räder geflochten wurden sie zunächst gerädert, dann verbrannt. Moses „der Alte”, das Oberhaupt der Judengemeinde, hatte sich bereits im Gefängnis umgebracht. Vier der Mitwisser und Mittäter wurden getauft und begnadigt.
    Das Synagogenhaus des Juden Samuel wurde niedergerissen, an seiner Stelle ließ Hinderbach dem Opfer eine Kapelle errichten, die 1647 durch eine Spende der Bürger von Trient vergrößert und verschönert wurde. Kaiser Maximilian ordnete, da Überfälle durch jüdisches Gesindel zu befürchten waren, die Bewachung des Grabes des Märtyrers, an dessen Name unter Gregor XIII. in das römische Martyrologium aufgenommen wurde. 1480 mußte sich Hinderbach in einem Rundschreiben an die Bischöfe Italiens wegen Mißbrauchs der Sammlung für den heiligen Märtyrer Simon durch Bettelmönche wenden! Simon von Trient ist bis heute Schutzpatron der Diözese Trient, sein Fest wird am vierten Sonntag nach Ostern gefeiert. Noch im 19. Jahrhundert durfte sich kein Jude unterstehen, in der Stadt Trient eine einzige Nacht zuzubringen 13). Eine besondere Bruderschaft hatte darüber zu wachen, daß das alte Verbannungsedikt gegen die Juden aufrechterhalten und durchgeführt wurde.
    Auf dem Altar der Kirche San Pietro zu Trient steht der Sarkophag des Kindes, der in einem Kristallsarg die noch außerordentlich gut erhaltene Leiche birgt. Diese ruht nackt auf einem Kissen, die zahllosen Wunden sind nach dem Bericht (1893) Dekkerts, dem es ermöglicht worden war, die Reliquien des “santo Bambino” zu besichtigen, noch ganz deutlich zu erkennen: “Wer aber heute in den Reliquien des heiligen Kindes bloß ein mumienhaftes Skelett zu sehen erwartet, irrt sich gewaltig. Der Leib ist noch ganz wohl erhalten…. Gegen das Licht gehalten, sah ich sogar noch die feinen Haare des Hauptes. Die Wunde der rechten Wange ist deutlich zu sehen; desgleichen zahlreiche Stiche am ganzen Leibe. über 400 Jahre sind seit dem Tode des Kindes verflossen, und so gut sind seine Reliquien erhalten…” – Selbst die Marterwerkzeuge, als Zangen, Messer, Nadeln und ein Becher, worin das Blut aufgefangen wurde, werden in dieser Kapelle noch aufbewahrt.
    Die Trienter Prozeßakten 14) vom Jahre 1475 fanden eine späte, sogenannte “Überarbeitung” durch den Juden Moritz Stern, in jüdischem Sinne natürlich, getreu dem Prinzip: was nicht wegzuleugnen ist, muß zumindest nachträglich gefälscht und entstellt werden, so daß schließlich ein Uneingeweihter ein völlig verzerrtes Bild erhalten muß. Über diese unverantwortliche Darstellungsweise hat ein deutscher Forscher von Weltruf, Dr. Erich Bischoff, den man peinlicherweise nicht einmal in den Verdacht des “Antisemitismus” bringen konnte, in seinem 1929 erschienenen, dieses Gebiet grundlegend behandelnden Werke (“Das Blut in jüdischem Schrifttum und Brauch”) ein vernichtendes Urteil gefällt. Als Beweis des schlechten Gewissens mag gelten, daß Moritz Stern sich lediglich mit den breit ausgetragenen, angeblich erfolterten Aussagen seiner Rassegenossen befaßt – das Wichtigste aber, das vor dem Verhör aufgenommene Protokoll der drei Ärzte einfach unterschlägt! Daß dann schließlich Stern noch dem zur Zeit der Mordtat amtierenden Trienter Bischof Hinderbach ohne Angabe von Grund und Beweis vorwirft, er habe die Prozeßakten nachträglich “präpariert”, dient nur zur Abrundung des über diese “Forschungen” von berufener Seite bereits Gesagten.
    Der Trienter Urteilsspruch griff scharf durch; man hätte ihm eigentlich eine nachhaltigere Wirkung zusagen können. Jedoch schon fünf Jahre später, 1480, wird in der zur Republik Venedig gehörenden Ortschaft Portobuffole der siebenjährige Knabe Sebastian Novello aus Bergarno von mehreren Juden geschächtet. Auch hier konnte den Juden der Prozeß gemacht und ihre Schuld unzweifelhaft in langwierigen Verhandlungen erwiesen werden. Auf dem Markusplatz in Venedig, vor dem Dogenpalast, wurden die Verbrecher öffentlich verbrannt.
    Aus demselben Jahre berichten nun die Bollandisten (April II, p. 838) als zweiten Fall die Ermordung eines kleinen Kindes zu Motta im venezianischen Gebiet. Ein dritter Fall ereignete sich zu Treviso! Abermals fünf Jahre später schächteten Juden in dem Gebiet von Vicenza das Kind Lorenzo, ein Zeichen, daß besonders diese Gegenden zu jener Zeit nach geheimen Weisungen dazu ausersehen waren, das Blut zu “liefern”. Nunmehr wurden alle Juden aus diesen Gebieten verbannt – wie es hieß, ”für immer” -, um sich aber schon wenige Jahre später wieder als Händler einzunisten, dank der Unterstützung des judenhörigen, sich in ewigen Geldnöten befindenden Dogen Mocenigo von Venedig 15). Im Jahre 1487 schloß der Franziskaner Bernardin von Feltreeine Predigt zu Crema (in Oberitalien) mit den Worten: “Der Wucher der Juden ist so übergroß, daß die Armen erwürgt werden. Und ich, der ich das Brot der Armen esse, sollte schweigen, da ich ihre Ausraubung sehe… ?” 16)
    Derselbe Doge Mocenigo hatte übrigens am 22. April 1475, also noch bevor die Untersuchung den wahren Tatbestand eruiert hatte, folgende Verordnung erlassen, die den mächtigen Einfluß der Juden charakterisiert: “Es ist anzunehmen, daß die Nachricht, als hätten die Juden ein Christenkind ermordet, nur aus ganz bestimmten Gründen kolportiert wird; nachdem der Doge es wünsche, daß die Juden in seinem Lande ruhig und bequem leben mögen, so verbietet er es hiermit, daß ihre gesellschaftliche Stellung irgendwie geändert werde und gestattet es auch nicht, daß die Seelsorger von der Kanzel herab oder überhaupt jemand diese Nachricht verbreite und dergestalt gegen die Juden agitiere…” (Géza von Onody” S. 84). Emanuel Baumgarten bringt dazu in seiner Judenschutzschrift: “Die Blutbeschuldigung gegen die Juden. Von christlicher Seite beurteilt” (2. Aufl., Wien, 1883, insges. ein schwächerer Abguß der berüchtigten “Christlichen Zeugnisse gegen die Blutbeschuldigung der Juden”, Berlin, 1882) noch folgenden ergänzenden Brief dieses Dogen aus jener Zeit: “Wie sehr uns diese Angelegenheit mißfällt, peinlich und unangenehm ist, könnet ihr bei eurer Klugheit am besten einsehen. Wir wenigstens glauben, daß das Gerücht in betreff der Ermordung des Knaben eine lästige Erdichtung sei; zu welchem Zweck mögen andere sehen. Wir aber haben immer gewollt, daß in unseren Ländern die Juden sorglos und sicher wohnen, daß sie in gleicher Weise wie unsere übrigen treuen Untertanen von jeder Unbill geschätzt seien (omnis iniuria absit ab illis).”
    Auch außerhalb Italiens verzeichnet das ausgehende 15. Jahrhundert jüdische Blutmorde an Kindern. Im Jahre 1486, also ein Jahrzehnt nach dem Trienter Mordfall, wurden in Regensburg nicht weniger als sechs Kinder von Juden in einem unterirdischen Gewölbe ermordet. Die Reste der zerstückelten Leichen brachte man aufs Rathaus. In dem Gewölbe wurde ein wie ein Altar hergerichteter Steinblock gefunden, dessen Blutspuren mit Leim überdeckt waren (Raderus Bavaria sancta, III, S. 174).
    1490 wurde in Guardia bei Toledo ein kleines Kind von Juden ans Kreuz geschlagen, nachdem es vorher zerstochen und gegeißelt worden war. Das Kind wurde heiliggesprochen. 1886 wurde seine Leidensgeschichte veröffentlicht (H. Desp., P. 79).
    1494 schleppten vierzehn Juden, unter ihnen zwei Jüdinnen, in Tyrnau in Ungarn ein Kind in ein Judenhaus; nachdem sie ihm den Mund verstopft hatten, öffneten sie dem Opfer die Adern. Das Blut wurde sorgfältig “bis zum letzten Tropfen” gesammelt, ein Teil aufbewahrt. Der Körper wurde zerstückelt. Bei Hausdurchsuchungen entdeckte man in einem der jüdischen Häuser Blutflecke, was zur Verhaftung der Mörder führte. Die jüdischen Frauen, die man zunächst vernommen hatte, gestanden das Verbrechen in allen abscheulichen Einzelheiten. Die Hauptschuldigen wurden zum Feuertod verurteilt (Bonfinius: “Fasti Ungarici”, III, 5 und Acta sanct., April II, p. 505).
    1498 bricht auf der griechischen Insel Zante eine blutige Judenverfolgung aus, da die Bevölkerung durch eine ganze Kette von Ritualverbrechen, die sich ausnahmslos um die Zeit des jüdischen Ostern ereignet hatten, zur Selbsthilfe getrieben worden war.
    Im Jahre 1503, als Eck von Köln nach Freiburg “auff das studium” zog, hatte er bei Freiburg, Gelegenheit, den Leichnam eines geschächteten Kindes, das “im Holz” aufgefunden worden war, zu betrachten: “die stich des kindes, etwa vier wochen nach dem mordt, mit meinen fingern griffen und angerüert.” – Das Blut war nach dem Elsaß geschmuggelt worden.
    Im Stadtarchiv zu Tyrnau befindet sich ein Dokument aus dem Jahre 1529, das aus Anlaß des Ritualmordes zu Bösing verfaßt wurde 17). Es berichtet, daß am Himmelfahrtstage 1529 in dem in der heutigen Slowakei gelegenen Markte Bösing der neunjährige Sohn des Mietbauern Gregor Maißlinger plötzlich verschwand. Tags darauf, frühmorgens, fand eine Bäuerin außerhalb des Ortes zwischen einer Dornenhecke in einer Pfütze, auf dem Gesicht liegend, mit zusammengebundenen Händen eine verstümmelte Kindesleiche. Sie überbrachte ihren Fund sofort dem Gericht, welches feststellte, daß es sich um das am Tag vorher verschwundene Kind handelte; der Vater vermochte in der verstümmelten Kindesleiche seinen Sohn wiederzuerkennen. Die Art der Verletzungen und der Umstand, daß der Körper blutleer war, lenkten den Verdacht auf die Juden des Ortes, zumal eine ganze Reihe ähnlicher Verbrechen noch aus früheren Jahren her unaufgeklärt geblieben war. Die gesamte Judenschaft des Marktfleckens wurde “gefänglich eingezogen”. Eine Gerichtskommission unter Vorsitz der Grafen “zu St. Georgen und Bösing” stellte am Leichnam die Art der Verletzungen genau fest und schritt dann zum gestrengen Einzelverhör der Arrestanten. Der Jude David Saifmacher gestand, daß der Jude Michel das Kind eingefangen und in den Keller geschafft habe, nach und nach habe sich eine roße Zahl Juden eingefunden, um das Kind zu martern. Jud Michel bekannte, wie er am “Gottsauf fuhrts Tag” (Himmelfahrt) das Kind in sein Haus gelockt und “dasselbig Kind alle miteinander gemartert und hab er ihm dan den ersten Schlag mit einer Haken an das Haupt geben, und aldan jeder Jud ein weil das Kindl gestochen”.
    Das Blut wurde mittels Federkielen und kleinen “Rörle” aus dem Körper gesogen, in Flaschen gesammelt und zunächst in der Synagoge versteckt, “darob sie große Frolockung gehalten”. Der Jude Wolfl tötete schließlich das unschuldige Wesen durch einen Stich in das Genick. Im Einverständnis aller Juden wurde das Blut verschiedenen jüdischen Mittelsmännern übergeben. Die Kindesleiche wurde “nachts mit gebundenen Händl hinaus hinter die Hofnergaßen in ein Dornstaud dabei etliche Nußbaum stehen, getragen und gelegt, da dann etliche Juden auf Schkard (,Schmiere’) sein gestanden”.
    Jud Saifmacher bequemte sich dann noch zu dem Geständnis, daß er genau vor fünf Jahren, anno 1524, den Auftrag gehabt habe, einen “gemarterten (= geschächteten) Christen” in einer Fuhre Mist versteckt aus der Stadt Tyrnau herauszufahren.
    Diese Aussage unterstrich der Jude Szecho, der aussagte, daß “in der Marterwochen vergangen vier Jahr ein Christ zu Tyrnau sei gemartert worden, er sei aber nicht dabei gewesen”.
    “In die etlich Tausend Menschen aus anderen Städten, Markt und Dörfern” erwarteten am Freitag nach Pfingsten des Jahres 1529 in Bösing erregt den Urteilsspruch. Er entsprach dem Volksempfinden: Die Juden von Bösing, dreißig an der Zahl, wurden auf einen weiten Platz außerhalb des Marktes geführt, “auf ein Feuer gesetzt und zu Pulver verbrannt”. Die Kinder der Juden wurden auf einzelne Familien verteilt und – getauft.
    Bei Erdarbeiten anläßlich des Baues der Preßburg-Tyrnauer Eisenbahn im Jahre 1840 stieß man in der Nähe des heutigen Bahnhofes von Bösing auf eine ausgemauerte Grube, die noch mit Kohle und Knochenresten angefüllt war.
    1540, zu Ostern, wurde der viereinhalbjährige Michael Piesenharter aus Sappenfeld, Kreis Neuburg (Oberpfalz), von jüdischen Händlern in die Gegend von Ingolstadt entführt, an eine Säule gebunden, drei Tage gemartert, an Fingern und Zehen verstümmelt, schließlich am ganzen Leibe kreuzweise zerschnitten und nach erfolgtem Tode unter dürrem Laub versteckt. Ein Schäferhund half die Leiche aufspüren. Ein Judenkind hatte seinen nichtjüdischen Spielgefährten berichtet, daß ein Kind zu Tode gemartert worden sei, “dieser Hund habe drei Tage lang geheult” – also schon das Judenkind erhielt die Überzeugung eingeimpft, daß sich alles Nichtjüdische nur im Tierzustand befindet! Das Blut fand man später in Posingen (Raderus, Bavaria sancta III, 178 f.).
    Der Besichtigungsbefund der Wundärzte ergab folgendes: “erbärmlich am Leib zerfleischt, viel Stiche, auf der rechten Achsel ein Kreuz eingeschnitten, beschnitten…” (Johann Eck, Judenbüchlein”). Die jüdischen Verbrecher sollten durch eine seitens einiger verschuldeter Edelleute eiligst zusammengestellte “Entlastungsschrift” freigesprochen werden.
    Teil8
    1547 stehlen zu Rawa in Polen zwei Juden den Sohn eines Schneiders und schlagen ihn ans Kreuz; die Mörder wurden überführt und verbrannt, ihre Glaubensgenossen ausgewiesen (Acta sanct., II, April, p. 839). ,
    1569 wurde zu Witow in Polen der zweijährige Sohn einer Witwe von einem heruntergekommenen Subjekt für zwei Silbermark an den Juden Jacob verhandelt und von diesem auf gräßliche Weise langsam zu Tode gequält. Ludwig Dycx, Gouverneur von Krakau, berichtet über diesen Fall, sowig, daß gleichzeitig in Bielsko und auch anderwärts viel Christenblut von den Juden vergossen worden ist (Acta sanct., ebenda).
    1574 tötete in Punia (Litauen) der Jude Joachim Smierlowicz kurz vor dem Palmsonntag ein siebenjähriges Mädchen. Inschrift und Bild in der Kapelle zum heiligen Kreuz in Wilna bezeugen, daß das Blut des Kindes mit dem Mehle vermischt wurde, welches zur Bereitung der Mazzen (Osterbrote) diente (Acta sanct., ebenda).
    Um dieselbe Zeit stahlen Juden auch in Zglobice einen Knaben, den sie nach Tarnów verschleppten, wo sich bereits ein anderer Junge in den Händen der Juden unter verdächtigen Umständen vorfand; beide Kinder konnten noch rechtzeitig befreit werden (Acta sanct., ebenda).
    1590 stahlen Juden in dem Flecken Szydlow einen Bauernjungen und entzogen ihm durch öffnen der Venen und zahllose Stiche das Blut. Der Leichnam wurde an einem einsamen Orte gefunden und trug noch alle Spuren der Tortur (Acta sanct., ebenda).
    1592, im März, wurde zu Wilna der siebenjährige Simon Kierelis von mehreren Juden zu Tode gemartert. Seinem Körper wurden durch Messer und Scheren über 170 Wunden zugefügt, außer den vielen Stichen, die sie ihm unter den Nägeln der Finger und Zehen beibrachten. Die Leiche wurde später den Bernhardinermönchen übergeben. In der St. Bernhardtskirche zu Wilna befindet sich noch eine Marmortafel mit folgender Inschrift: “Das Memorial des minderjährigen Kindes Simon Kierelis, geboren zu Wilna, welcher in seinem siebenten Lebensjahr grausam von den Juden durch 170 Schnittwunden ermordet und in dieser Kirche beigesetzt wurde. Im Jahre 1592 nach Christi Geburt” (Acta sanct., u. a. März III, p. 589).
    1595 wurden in Polen zu Gostyn zwei Juden wegen wiederholter Blutmorde an Kindern – “ganz Polen war in Aufregung zu jener Zeit” – erwürgt (Acta sanctorum, April II, p. 839).
    1597 stehlen Juden wiederum in der Nähe von Szydlow ein Bauernkind und schächten es. Das abgezapfte Blut wurde u. a. zur Einweihung der neuen Synagoge in SzydIow verwandt. Die auf freiem Feld aufgefundene Leiche wies Stiche in den Augenlidern, im Hals, in den Adern, Gliedern und Geschlechtsteilen auf und war dadurch, daß dem Kinde die Marterungen unter Verwendung von Feuer beigebracht worden waren, stark zusammengezogen (ab igne constrictum). “Bei ihrem Anblick wurden alle von Entsetzen befallen.” Nach dem Bericht der Bollandisten (Acta sanct., April II, p. 839) starb das armselige Opfer unter “ausgesuchten Martern” (per tormenta exquisita); was darunter zu verstehen war, zeigte ja der aufgefundene Leichnam!
    1598 wurde im Dorfe Woznik (Podolien) der vierjährige Sohn Albert des Bauern Pietrzynin aus Smierzanow, der sich von seinem Vater entfernt hatte und vom Wege abgekommen war, von zwei jungen Juden entführt und vier Tage vor dem jüdischen Ostern unter den grausamsten Quälereien geschächtet, wobei die einflußreichsten Juden des Landes anwesend waren. Der Leichnam wurde zunächst unter Fässer versteckt, dann auf sumpfiges Gelände geworfen. Das Verbrechen wurde auf Grund der Wundmerkmale bald entdeckt; die Juden boten alles auf, um die Richter des höchsten polnischen Gerichtes zu Lublin zu bestechen. Sie besaßen die Frechheit, sich auf “Privilegien” zu berufen, nach denen sie das Gericht nicht anerkennen könnten. Nichtsdestoweniger beschloß aber das “Königliche Hohe General-Gericht, daß die Juden mit ihren vorgewiesenen Freiheitsbriefen in einer so abscheulichen Schandtat und einem so grausamen Verbrechen sich nicht schützen könnten…” Die Judenältesten von Lublin versuchten nunmehr “Aufschub in der Sache” zu erlangen, um nach sattsam bekannten Praktiken “die Untersuchung weitläufig auszuführen um ihre “Unschuld zu erweisen”. Sie hatten keinen Erfolg. Einer der Mörder, Isaak, sagte aus, daß das Kind zunächst mehrere Wochen in einem Keller verborgen wurde. Die Jüdin Anastasia sei zu dem Kinde gegangen, “wenn es aus Bangigkeit gewinselt…”, “darnach Mosko und Selmann das Kind genommen, durch eine Kammer gebracht; Isaak aber ging hinter ihnen her mit dem Messer, damit sie sonst das Vieh zu schlachten pflegten, und haben das Kind auf diese Weise umgebracht. Moses hat geschnitten oder vielmehr gestochen in die Brust, wie auch der Selmann, Isaak aber hat die Hand geschnitten, darnach haben sie alles Blut in einen Topf aufgefasset…” – Einer der Juden, der das Kind geraubt hatte, Aaron, begehrte plötzlich die Taufe. Als man ihm aber eröffnete, daß er trotzdem abgeurteilt würde, “verstummte der Jude und war sehr erschrocken” und erklärte, er wolle dann als Jude sterben.
    Die Hauptverbrecher wurden gerädert; der Rabbi Isaak gestand vor seinem Tode, daß die Juden nichtjüdisches Blut zu rituellen Zwecken benötigten, teils im Osterwein, teils im Osterbrot! (Acta sanct., April, II, p. 835; Hosmann, “Das schwer zu bekehrende Judenherz”, S. 121; Tentzel, “Monatl. Unterr.”, 16941, S. i3o). Geradezu furchtbar tobte sich, wie wir sahen, die Judengeißel in Polen aus; in jedem Jahre verschwanden zahllose Kinder, meist um die Osterzeit! “Ganz Polen war in Aufregung zu jener Zeit.”
    An der Schwelle zur Neuzeit, 1650, am 11. März, wurde zu Kaaden in Böhmen ein Kind namens Mathias Tillich von einem Juden “mit einem Messer umgebracht” – an beiden Händen waren die Finger abgeschnitten worden (Eisenmenger, S. 373). Daraufhin wurden alle Juden Kaadens auf kaiserlichen Befehl in die berühmte “Ewigkeit” verbannt. Dem Opfer wurde später eine Gedenktafel errichtet (Hosmann, S. 47, Anhang).
    1665, am 11. Mai, wurde zu Wien, im Judenviertel, eine Frau aufs grausamste ermordet und der blutleere Körper in einem mit Steinen beschwerten Sack in eine Pferdetränke geworfen. Der Leib war mit zahllosen Stichen bedeckt, Kopf, beide Achseln und Schenkel waren von kundiger Hand abgetrennt worden!
    Da die Juden auch in den folgenden Jahren eine Reihe ähnlicher Verbrechen verübten, wurde am 4. Februar des Jahres 1670 auf allen öffentlichen Plätzen Wiens ausgerufen, daß alle Juden insgesamt sich auf ewig von dannen hinweg begeben und am Abende Corporis Christi (Fronleichnam) sich keiner, bei Leib und Lebensstrafe, mehr blicken lassen solle”. Das glückliche Wien verließen daraufhin 1400 Juden, die bezeichnenderweise teils nach Venedig, teils nach der Türkei abwanderten – also in Gebiete, in denen sie ungestört der Menschenschächtung nachgehen konnten (Eisenmenger-Schieferl, “Entdecktes Judentum”, Dresden, 1893, S. 369).
    Die Liste jüdischer Ritualverbrechen allein in den Jahrhunderten des sogenannten Mittelalters ist endlos. Auch die sorgsamste Zusammenstellung und Sichtung – soweit dies überhaupt möglich ist – aller einschlägigen Aktenstellen, urkundenmäßigen Belege und zuverlässigen Berichte wird schon aus dem Grunde immer unvollständig bleiben müssen, da die meisten Verbrechen dieser Art überhaupt nicht bekannt bzw. erkannt wurden, d. h. als den jüdischen Mördern in Befolgung bestimmter Gesetze befohlene Ritualverbrechen, die schon deshalb nicht immer durchschaut wurden, weil sie der nichtjüdischen Menschheit schlechterdings unfaßbar erschienen und sich mit keinen der üblichen Mordfälle vergleichen ließen, sie können nur jüdischen Talmudhirnen entspringen! Außerdem fanden sich immer wieder – man erinnere sich an die Dogen von Venedig – einflußreiche, von Juden abhängige Personen an der Spitze irgendeines Staatswesens, die bereitwilligst Verfahren gegen jüdische Mörder niederschlugen oder abbogen und die ausgewiesene Mordpest nach kurzer Zeit wieder ins Land riefen.
    Das Judentum ist jedoch nach wie vor entschlossen, akten- und urkundenmäßige, unerschütterliche Belege umzufälschen, wie an einem Beispiel (Trient) bereits dargetan wurde, oder, wenn selbst diese Kniffe versagen, diese Morde aus jener Zeit als bedauerliche “Einzelfälle”, als abgetan, als eines “modernen”, “aufgeklärten”, “zivilisierten” Juden fraglos unwürdig zu bezeichnen. Auch wurde von mittelalterlichen religiösen “Verirrungen einzelner fanatischer “Sekten” gesprochen. So hat der französische Historiker Feller, seinerzeit als rühmliche Ausnahme, diese jüdischen Manöver haarscharf erkannt. Er schreibt in seinem Journal historique et litt6raire” von 1778 unter dem 18. Januar: “Wenn man die Gelehrten unserer Tage hört, so wäre es purer Fanatismus gewesen, daß man überhaupt den Juden jemals so barbarische Greueltaten zur Last legen könnte. Als man im Jahre 1775 sie anklagte, sie hätten in Polen abermals eine solche Schandtat verübt, da suchte man von der anderen Seite die Zeugen für diese Tat als Gespensterselier hinzustellen und erklärte alle diejenigen für halb verrückt, welche den Aussagen der Zeugen irgendwelchen Glauben schenkten.”
    Diese Erkenntnisse sind um so bemerkenswerter, als ja in diesem 18. Jahrhundert die sogenannte Aufklärung ihren verderblichen Lauf durch ganz Europa nahm und mit souveräner Verachtung auf das “finstere Mittelalter”, das eben doch Fälle unbestechlicher Gerechtigkeit aufweist, als auf einen überwundenen Standpunkt zurückblickte, eine Geisteshaltung, die nur zu gern bereit war, a priori alles zu verwerfen, was nur irgendwie auf das Konto der vermeintlichen mittelalterlichen Vorurteile gesetzt werden konnte! Von vornherein lehnte man es ab, auch nur an die Möglichkeit, an die Existenz von Blutmorden zu glauben, die Zeugen erst zu hören – es mußten Mißverständnisse sein, der Tod einem Unglück, irgendeinem Zufall, irgendeiner perversen unglücklichen Neigung eines bedauernswerten Menschen zugeschrieben werden -, unter diesen Umständen ist es dann allerdings erklärlich, daß das so “aufgeklärte” 18. Jahrhundert dann eben keine Morde der stets geübten jüdischen Blutpraxis aufzuklären bereit war – vor lauter Aufklärung das Nächstliegende und Einfachste in seinem wahren Wesen und vor allem seinen tieferliegenden Gründen nicht mehr erkennend.
    So schrieb der ungarische Reichstagsabgeordnete Géza von Ónödy anläßlich des großen Ritualmordprozesses von Tisza-Eszlär (1883) 18): im Zeitalter der Aufklärung und Toleranz sind wir glücklich dahin gelangt, daß wir alle diesbezüglichen (Ritualmord-) Nachforschungen und Untersuchungen einfach beiseite lassen und die gegen das Judentum erhobene, sich von Zeit zu Zeit, und zwar stets auf Grund neuer Tatsachen immer wieder von neuem auffrischende Blutbeschuldigung kurzweg für einen lächerlichen, in die Rumpelkammer des intoleranten, bigotten und geistig beschränkten Mittelalters gehörenden finsteren Aberglauben erklären, deren Erhebung dem vorgesehrittenen Zeitgeiste und dem Genius der Menschheit zur Schande und Schmach gereicht.”
    Wie unheilvoll jene Geisteshaltung bewußt oder unbewußt dem Judentum entgegenkam, mag folgender Fall zeigen: Der dreizehnjährige Andreas Takáls wurde am 21. Februar 1791 in dem siebenbürgischen Dörfchen Pér durch Schächtschnitt zum Verbluten gebracht. Der Jude Abraham wurde verhaftet, sein eigener fünfjähriger Sohn war Zeuge der Schächtung und sagte vor Gericht aus, daß sein Vater im Verein mit dem Rabbiner und noch anderen fremden Juden den Andreas abgeschlachtet hätte: “Nachts kam der Vater mit noch einigen anderen Juden nach Hause, unter denen auch der Kärolyer Judenrabbiner war. Sie nahmen Andreas die Guba (Pelzmantel) ab, zogen sein Hemd vom Körper, hielten ihm den Mund zu (am Leichnam war noch der Eindruck von fünf Fingern festzustellen), verstopften den Mund mit Lehm, und Jakob hand seine Füße zusammen, zog ihn mittels Strick an einen Balken hinauf und schnitt ihm dann (der Kopf hing abwärts) an der rechten Seite des Halses die Ader auf, während der Vater ‘eine bleierne Schüssel hielt, um das Blut aufzufangen.” 19)
    Das Blut habe der Rabbiner mitgenommen. Ein Augenzeuge der Sektion, der reformierte Pfarrer von Pér und “Obernotär des reformierten Kirchendistriktes jenseits der Theiß”, der weiland Daniel Héczey, schreibt in seinen Aufzeichnungen 20): “Der Knabe wird jetzt – nach erfolgter Exhumierung am 24. Februar 1791 – gründlichst seziert. Ich sah mit eigenen Augen, daß beim Aufschneiden der Ader am rechten Arme nicht ein Tröpfchen Blut erschien, weil das Blut rechts am Hals abgelassen war (Schächtschnitt!), dagegen am linken Arme zwei Tröpfchen Blut herausquollen, die inneren edlen Teile waren ganz blutleer, das Zwerchfell und die Geschlechtsteile samt der Blase waren zerrissen…”
    Sämtliche Angeklagten wurden, obwohl ihnen die geschicktesten Anwälte zur Seite standen, am 27. Dezember 1792 durch das Komitatsgericht von Zilah zum Tode durch das Rad verurteilt, aber von Wien aus war unterdessen eine Verordnung erlassen worden, der zufolge die Vollstreckung der Urteile in diesen Prozessen von kaiserlicher Einwilligung abhängig gemacht wurde. Gleichzeitig gelangte ein Befehl an die Behörden, daß “derjenige die schwerste Strafe zu gewärtigen habe, der sich unterstehen würde, den Juden diesbezüglich den geringsten Vorwurf zu machen”.
    Dieses Vorgehen erregte den höchsten Unwillen der Bevölkerung. Die Begründung der Verordnung aber lautete folgendermaßen 21): “Es hat sich unter dem Volke der Glaube verbreitet, daß die Juden an gewissen Festtagen Christenblut benötigen; das ist ein von altersher eingewurzelter Irrtum und dient nur dazu, unverdienten Haß gegen die Juden in unserer Heimat wachzurufen. Se. Maj. haben daher geruht zu befehlen, es möge die Geistlichkeit und die Obrigkeit das Volk in dieser Richtung aufklären, weil diese Meinung nur eine Fabel ist. Wenn es wahr wäre, so wäre es sicher von den zum Christentum bekehrten Juden längst verraten worden. Wenn also durch Juden verübte Morde vorkommen, so sind solche keine anderen, als gewöhnliche durch Christen verübte und haben mit dem Ritus keinen Zusammenhang…”
    “Und haben mit dem Ritus keinen Zusammenhang” – man riecht ordentlich den Knoblauchduft der jüdischen Inspiratoren! Jedenfalls wurden die Angeklagten auf freien Fuß gesetzt!
    In der alten Pfarrkirche zu St. Pauls in Eppan, Tirol, steht an dem linken Pfeiler des Presbyteriums ein kleiner Sarkophag, der folgende Inschrift trägt: “Begräbnisstätte des unschuldigen Knaben Franz Locherer, der am 9. Aug. 1744 im Walde zu Montiggl nach Art des Simon v. Trient getötet gefunden wurde. Lasset die Kleinen zu mir kommen, denn ihrer ist das Himmelreich.”‘ – An der Kirchenmauer ist unweit davon eine Gedenktafel mit folgender Inschrift angebracht: “Anno 1744 den 5. August ist den Ehrsamen Joseph Locherer u. Anna Aberhämin in Montiggl ihr Sohn, so 8 Jahr, 7 Monat u. 25 Tag alt war, verlohren gegangen, weliches sie durch 3 Tag mit größtem Leid sorgfältigst gesucht: aber erst … den 4. Tag als einem Samstag, von einer unchristlichen jüdischen Hand ermordet, von seinen Vater mit größten Herzenleid mit beihilf eines Hirtenbueben… gefunden, da ihnie der Hals durchstochen, der Leib und Ingeweid gemäch mit seinem Strumpfbändel vest gebunden und der ganze Leib so ibel zugericht, daß selber eine völlige Wunden zu sein schien.”… “(Renovatum den 23. Juli 18 1855). ”
    Teil9
    Diese Tafel überliefert schon das Wesentlichste; außerdem heißt es in einem späteren Protokoll vom 17. März 1802: “a Judaeo immaniter occisi” – “von einem Juden unmenschlich getötet…”
    Der Sachverhalt ist auf Grund der am 12. August 1744 im Schloß zu Gandegg aufgenommenen und im Pfarrarchive zu St. Pauls in Eppan befindlichen Verhörsprotokolle kurz folgender: Die Eltern suchten drei Tage lang vergeblich ihr Kind. Ein Hütejunge meldete schließlich, daß er im Kaltener Wald ein Kind habe kläglich rufen hören; er bezeichnete ungefähr die Richtung. Der Vater fand tatsächlich sein Kind aufs grausamste ermordet an einem Baumstamm auf dem Rücken liegend vor. Der Hals war durchstochen, außerdem zeigte er rote Striemen, als wäre das Kind mit einem Strick gewürgt worden; der Leib war aufgeschnitten, so daß die Gedärme heraushingen; außerdem war das Kind beschnitten worden. Der ganze Körper war so zugerichtet, daß er nur eine einzige Wunde schien und – entblutet! Verschiedene Umstände deuteten darauf hin, daß der oder die Mörder während des Schächtungsaktes gestört worden waren.
    Während sich noch die Richter von Eppan und Kaltern über angeblich verletzte Gerichtsbarkeit und wegen der Gerichtssporteln herumstritten, entkam ein von mehreren Zeugen festgestellter Jude, der sich höchst verdächtig benommen hatte und seit längerer Zeit in der Gegend bemerkt worden war. Als endlich der Auftrag kam, beide Richter sollten gemeinschaftlich dem Täter nachforschen, war es natürlich zu spät! Die Meinung, daß auch in diesem Falle ein jüdischer Blutmord vorliegt, hat sich im Volke bis auf den heutigen Tag erhalten und findet in Urkunden und Denkschriften unzweideutigen Ausdruck. Das ermordete Kind wurde von Anfang an als ein Märtyrer angesehen. Seine Verehrung wurde toleriert (Deckert: Yier Tiroler Kinder, Opfer des chassidischen Fanatismus”, Wien, 1893).
    In Rußland, unweit der Stadt Saslaw, fanden am 29. März 1747 Hütejungen eine in einen Sumpf gestampfte Leiche eines unbekannten Mannes. In Saslaw wurde in Gegenwart des Bürgermeisters und vieler Deputierter die Leichenschau vorgenommen: alle Finger der rechten Hand waren abgeschnitten, die Blutadern bis zum Ellbogen aufgeschnitten, die Knochen zersplittert. An der linken Hand fehlten drei Finger, die Adern und Sehnen waren bis zum Schultergelenk herausgezogen, die Knochen ebenfalls zerschmettert. Drei Zehen am linken Fuße waren abgeschnitten, von den übriggebliebenen waren die Nägel abgezogen; an den Waden waren die Adern bis zum Knie herausgeschnitten, die Zähne herausgeschlagen worden. Der ganze Körper war völlig zerstochen!
    Unter einigen auf Verdacht hin verhafteten Juden befand sich der Soruch Leibowitz, der plötzlich erklärte, dem Unterstarost wichtige Wahrnehmungen mitteilen zu wollen; auf Grund seiner Aussagen wurden drei weitere Juden verhaftet – und man hatte das Mordgesindel in Gewahrsam! Die langen Verhöre ergaben, daß der Blutmord auf Beschluß des Kahals von Saslaw ausgeführt worden war; ein einsamer Wanderbursche wurde in einer Jüdischen Destille sinnlos betrunken gemacht und dann in Gegenwart des Kahalsältesten gefoltert, verstümmelt und geschächtet. Die Marterungen erstreckten sich über mehrere Tage. Das Blut wurde in Schalen und Schüsseln aufgefangen, in Flaschen gefüllt und in die Stadt Saslaw zum dortigen Rabbiner gebracht. Jeder der am Mord Beteiligten hatte sich ein wenig von dem Blut genommen, um es den Mazzen zuzusetzen.
    Am 26. April 1747 wurde auf Grund des sächsischen Codex das Urteil gefällt: die Richter, in diesem Falle von “Humanität” und “Aufklärung” noch nicht angekränkelt, waren von dem Grundsatz ausgegangen, den Mördern die Todesqualen ausstehen zu lassen, die sie einem ahnungslosen nichtjüdischen Opfer in systematischer Marterung zugefügt hatten. Die Körper der Hingerichteten wurden den Vögeln zum Fraß überlassen….
    Es blieb das letzte Todesurteil gegen jüdische Ritualmörder auf russischem Boden!
    Andere Quellen berichten dann noch von der Schächtung des dreieinhalbjährigen Sohnes eines russischen Edelmannes am Karfreitag (!) des Jahres 1753 in der Nähe von Kiew. Das Blut des Opfers wurde in Flaschen gesammelt, der Leichnam in den nahen Wald getragen, wo ihn Bewohner des Dorfes am ersten Ostertage fanden. Die Akten darüber lagen beim Gericht in Kiew (v. Ónody).
    Weitere Fälle ereigneten sich 1764 in Orkuta (Ungarn), wo ein Kind, das auf einer Wiese Blumen pflückte, von polnischen Juden geraubt wurde, 1791 in Holleschau (Mähren), zu gleicher Zeit in Woplawicz (Bezirk Lublin) und unter der Regierung des Sultans Selim III. 1791 in Pera, wo 6o Juden des Verbrechens an einem jungen Griechen überführt und zu je 10 an Stricken in Bazars aufgeknüpft wurden (H. Desp., le mystère du sang., p. 89). Diese wenigen bekannt gewordenen Blutmorde zeigen zur Genüge, daß auch im 18. Jahrhundert die Blutpraxis des internationalen Judentums ungestört ausgeführt werden konnte.
    In neuerer Zeit nahmen sich dann gewisse kirchliche Strömungen dieses Phänomens auf ihre Weise an, Sie betrachteten die Juden – sofern sie nicht sofort mit dem Taufwasser zur Hand waren – als verlorene Schäflein, deren man sich bis zu ihrer vollständigen Läuterung um so liebevoller anzunehmen habe. Diesem fragwürdigen Unterfangen hatte seinerzeit die unglückselige, ebenso weltenferne wie judennahe l, Judenmission” ihre Entstehung wie das ruhmlose Ende zu verdanken; sie war sich des physiologisch wie psychologisch bedingten, daher ewigen Gesetzes niemals bewußt, daß Blut immer noch dicker als Wasser, auch als Taufwasser, ist, daß ja jüdischerseits nur als “Hurenwasser” (Majim kedeschim) oder als “stinkendes Wasser” (Majim seruchim) bezeichnet wird, während die Taufe selbst als ein Akt “der Unreinheit” und des “Unflates” erscheint (nach Eisenmenger), der nur dazu angetan sein kann, die Akum (Nichtjuden) zu täuschen. Der Jude aber, der sich aufrichtig taufen ließ, machte sich nach jüdischer Gesetzesauffassung eines todeswürdigen Verbrechens schuldig (nach Rohling: “Polemik und Menschenopfer”, 1883, S. 20/21). Im allgemeinen glichen die jüdischen Täuflinge jenen “Ehrenjuden” Heine und Börne, die, um mit einem führenden sogenannten Reformjuden, dem Professor am Rabbinerseminar zu Breslau, Grätz 22), zu sprechen, “zwar sich äußerlich vom Judentum lossagten, aber nur wie Kämpfer, die des Feindes Rüstung und Fahne ergreifen, um ihn desto sicherer zu treffen und desto nachdrücklicher Zu vernichten” – das ist doch sehr offen gesprochen!
    Wir werden noch Gelegenheit bekommen, uns mit dieser Kategorie Juden auseinanderzusetzen!
    Nun kann man aber auch mit allen Künsten und frommen Augenaufschlägen beispielsweise das 19. Jahrhundert nicht ins angeblich so finstere Mittelalter zurückverlegen. Ist doch gerade dieses Jahrhundert so reich an äußerst aufschlußreichen Ritualmordfällen und deren Gerichtsverhandlung, daß es jeden philosophischen oder theologischen Besserungsversuchen im wahrsten Sinne des Wortes blutigen Hohn straft und für unsere Zeit kategorisch fordert – restlose Ausmerzung des jüdischen Blutsaugers aus den Körpern der nichtjüdischen Völker!
    Das vergangene 19. Jahrhundert übernahm in mehr als einer Hinsicht die Erbschaft des vorhergegangenen. Die schon langersehnte Frucht der “Aufklärung” fiel dem Judentum in diesem Jahrhundert von selbst in den Schoß – sie hieß: Emanzipation. Als solche war sie “jene Folge gesetzgeberischer Akte, die, auf dem Boden der Aufklärung und ihrer naturrechtlichen Konstruktion vom Menschenrechte, zunächst die Ausnahmestellung der Juden in dem kirchlich gebundenen, noch mittelalterlichen Staate beseitigte, und dann in einer mehr oder weniger langen Periode allgemeiner innerstaatlicher Umstellungen (!) speziell die Juden zu gleichberechtigten Staatsbürgern zu erheben”. 23)
    Ein wahrhaft jüdisches Zeitalter scheint anzubrechen: jüdisches Gold, damit jüdischer Einfluß überall, die jüdische Großpresse diktiert die öffentliche Meinung, Juden besetzen Minister-, Professoren- 24) und Richterstühle, die Geschicke ganzer Staaten werden von jüdischen Organisationen bestimmt – ein Federstrich von Rothschild, und ein nicht willfähriges Land wird dem Staatsbankrott ausgeliefert.
    Bei dieser Lage der Dinge nimmt es kein Wunder, wenn wir in diesem Jahrhundert der Judenemanzipation im Hinblick auf unsere Forschungen folgende Feststellungen treffen müssen:
    1. Die Zahl der mit unglaublicher Dreistigkeit und Selbstsicherheit ausgeführten Ritualmorde nimmt erschreckend überhand;
    2. werden überhaupt Gerichtsverhandlungen eingeleitet, so führen sie, falls sie nicht sofort im Keime erstickt werden, unter skandalösen Begleitumständen zu keinem Resultat.
    3. Die einzelnen Regierungen sind von sich aus nicht in der Lage, der jüdischen Mordpest zu begegnen, da sie
    4. der jüdischen Hochfinanz ausgeliefert sind.
    Für das 19. Jahrhundert liegen über 50 beglaubigte Blutverbrechen vor, die Mehrzahl der Mordfälle ereignete sich – wie in allen vorhergegangenen Fällen – um die Zeit des jüdischen Purim und Passah!
    Herausstellen wollen wir unter möglichster Berücksichtigung einer chronologischen Reihenfolge nur folgende Ritualmorde:
    1803. Am 10. März bemächtigte sich der 72jährige Jude Hirsch aus Sugenheim in dem in der weiteren Umgebung von Nürnberg liegenden Weiler Buchhof eines zwei Jahre und vier Monaten alten Kindes. Als das Kind mit dem Juden vermißt wurde, kam dieser aus dem naheliegenden Walde über das Feld wieder nach Buchhof und half das Kind suchen. Tags darauf leugnete der Jude, am 10. März überhaupt in Buchhof gewesen zu sein! Der Vater des vermißten Kindes wollte mit Zeugen das Gegenteil beweisen, wurde aber von der Justizstelle mit Drohungen und Beschimpfungen abgewiesen. Am zwölften Tage fand man das Kind tot, unter der Zunge verwundet, im Munde blutig und trotz des schmutzigen Wetters mit reinen Kleidern. Das damalige Kreisdirektorium in Neustadt wurde von jüdischem Gesindel solange belagert, bis die Sache zu seiner Zufriedenheit ausfiel. Der Vater wurde unter Drohungen gezwungen, ein Protokoll zu unterschreiben, wonach das bei der Auffindung noch warme Kind erfroren wäre! (Friedrich Örtel: “Was glauben die Juden?” – Bamberg, 1823).
    1805 wurde in der Düna die bis zur Unkenntlichkeit zerstochene blutleere Leiche des zwölfjährigen Trofim Nikitin gefunden. Vor dem Bezirksgericht zu Welish hatten sich drei Juden zu verantworten, darunter ein gewisser Chaim Tschorny, der 1823 eines ähnlichen Verbrechens dringend verdächtig wurde. Die ganze Angelegenheit war schließlich “dem Willen Gottes” überlassen worden! (Ljutostanski: “Jüdische Ritualmorde in Rußland”, S. 17) Welish hat eine ganze Kette von Blutmorden aufzuweisen!
    1810. In Aleppo verschwand eine arme christliche Händlerin. Da sie unter keinem Konsulatsschutz stand, so kam es zu keinem Prozeß, obwohl die öffentliche Meinung den jüdischen Makler Rafful Ancona beschuldigte, die Frau getötet zu haben, um für das jüdische Ostern nichtjüdisches Blut zu haben (aus einem Brief des englischen Exkonsuls in Aleppo, John Barker, an den Grafen Ratti-Menton vorn 20. April 1840. – Achille Laurent, “Affaires de Syrie”, H. Desportes, p. 89).
    1812. Auf Korfu wurden im Oktober drei Juden zum Tode verurteilt, welche ein Kind erdrosselt hatten. Kurze Zeit später wurde auf dieser Insel das Kind eines Griechen namens Riga gestohlen und geschächtet (Achille Laurent, “Affaires de Syrie”).
    1817. Der in diesem Jahre an dem minderjährigen Mädchen Marianna Adarnovicz zu Wilna begangene Ritualmord blieb ungesühnt- Das Verfahren wurde später wegen. “Verjährung” niedergeschlagen (Konstantin de Cholewa Pawlikowski: “Der Talmud”, S. 280).
    1817. Drei Ritualmorde in Welish, begangen an zwei Knaben und der Frau eines polnischen Edelmannes!
    1819 wurden zwei bettelnde kleine Mädchen in eine jüchsche Destille unweit Welish gelockt und ermordet. Zahlreiche angeklagte Juden wurden wissentlich falscher Aussagen überführt, aber freigesprochen!
    Diese Jahre waren für Rußland Hungerjahre gewesen. Zahllose Kinder zogen bettelnd von Ort zu Ort, und die Juden nützten diese Katastrophe, vom Wucher abgesehen, auch noch auf andere Weise aus. Wie zwei der Hauptzeuginnen des späteren Welisher Prozesses vom Jahre 1823 vor Gericht ausführten, wurden hungernde Kinder angelockt und in den Kellern jüdischer Häuser geschächtet. Die Zeuginnen kannten die meisten Schuldigen und konnten sogar die Vorgänge der Schächtungen in allen Einzelheiten beschreiben. Ein Jude war durch diese Aussagen so belastet worden, daß er ausrief: “Wenn ein Glied meiner Familie gestehen und alles aussagen wird, dann werde auch ich gestehen.”
    Die anderen Juden aber schwiegen hartnäckig oder schrieen und drohten (!) derart, daß die Kommission,die Verhöre unterbrechen mußte. Auf höheren Wink hin verliefen die Verfahren im Sande! (Ljutostanski, S. 20.)
    1823. Am 24. April (!) wurde zu Welish, im russischen Gouvernement Witebsk, der dreieinhalbjährige Sohn des Invaliden Jemelian lwanow von Juden gestohlen, unter Abzapfung des Blutes zu Tode gemartert und in ein Taunengebüsch geschleppt, wo die blutleere Leiche am 4. Mai aufgefunden wurde. Die durch einen Stabsarzt in Gegenwart einer Kommission vorgenommene Obduktion hatte u. a. ergeben, daß an vielen Teilen des Körpers die Haut infolge starken und anhaltenden Reibens mit einem bürstenähnlichen Gegenstand aufgeschunden und wie entzündet war, daß am Körper zahlreiche, wie von einem stumpfen Nagel herrührende Wunden sich vorfanden und daß Strangulationsmerkmale erkennen ließen, daß das Opfer gewürgt wurde. Die Beine waren unterhalb der Knie zusammengeschnürt worden. Die Eingeweide des Kindes waren völlig leer und ohne Fäulnis. Der Obduzent schloß aus diesen Umständen, daß
    1. der Knabe absichtlich gequält wurde, daß er
    2. nach den entleerten Eingeweiden zu schließen, mehrere Tage lang ohne Nahrung gelassen wurde, daß
    3. der Mund stark zugeschnürt wurde, um das Opfer am Schreien zu verhindern, daß
    4. der Körper des Kindes mit einer Bürste gerieben wurde, um das Blut in. starke Wallungen zu bringen, daß
    5. die Beine abgeschnürt wurden, um das Blut nach den oberen Teilen zu lenken, daß
    6. das Opfer dann an zahlreichen Stellen angestochen oder auch angebohrt wurde, um das unmittelbar unter der Haut befindliche Blut abzuzapfen, und daß
    7. dieser Frevel an dein entkleideten Kinde zu Lebzeiten verübt wurde. – An den Sachen des Kindes fanden sich keinerlei Blutspuren.
    Trotz vieler, die Juden stark belastender Zeugenaussagen, wurde der Prozeß plötzlich niedergeschlagen und zahlreiche angeklagte Juden wurden “freigesprochen” (Pawlikowski). Nach Ljutostauskij, der den Prozeß gegen das weitverzweigte und bestorganisierte jüdische Mordgesindel ausführlich und aufs genaueste behandelt, wurden drei nicht-jüdische Hauptbelastungszeugen auf Beschluß des russischen Reichsrates vom 18. Januar 1835, also nach zwölf (!) Jahren, nach Sibirien verbannt! Das Judentum hatte alle Veranlassung, gerade diese Zeugen für immer unschädlich zu machen, denn sie hatten u.a. übereinstimmend ausgeführt, daß das Blut des Kindes auf Flaschen gefüllt und an andere jüdische Gemeinden weiterverschickt worden war. Auch sei mit diesem Blut getränkte Leinwand verteilt worden, während das restliche Blut eingetrocknet wurde. Diese äußerst wichtigen Aussagen beweisenvöllig unabhängig die Richtigkeit der Enthüllungen des ehemaligen Rabbiners Noe Weinjung (Neophit), auf die in anderem Zusammenhang zurückzukommen sein wird, in glänzender Weise!
    Während der Prozeßverhandlungen waren aber noch fünf (!) andere, völlig ähnliche Blutmorde ans Tageslicht gekommen, die, außer dem gleichen Zwecke der Blutgewinnung noch darin übereinstimmten, daß sie sämtlich, obwohl die Mörder genau bezeichnet werden konnten, ungesühnt blieben. Hatte doch am 28. Februar 1817 die kaiserlich russische Regierung den Befehl erlassen, daß Juden keinesfalls der Blutmorde zu beschuldigen seien! Die Akten wurden einfach unkenntlich gemacht bzw. unterschlagen, pflichtbewußte, nicht willfährige Beamte entlassen oder deportiert….
    Teil10
    1824. In Beirut wurde der Dolmetscher Fatchallah-Sayegh von seinen jüdischen Hauswirten getötet. Die Untersuchung ergab rituellen Mord (Henri Desportes: le myst. da sang,” p. 89).
    1826. Bei Warschau wurde an der Landstraße ein ermordeter fünfjähriger Knabe, dessen Körper über 100 Wunden als Zeichen der Blutentziehung aufwies, gefunden, wodurch ganz Warschau in Aufruhr geriet. Die Juden suchten, ohne noch angeklagt worden zu sein, überall ihre Unschuld zu beweisen. Die den Gerichten erstattete Anzeige wurde samt dem ärztlichen Zeugnis bald ad acta gelegt (Pawlikowski, wie oben, S. 282).
    1827. Zu Wilna wurde der zerstochene Leichnam des Bauernkindes Ossyp Petrowicz gefunden, welches vorher, nach den Aussagen des sechzehnjährigen Hirten Zukowski, auf freiem Felde von den Juden geraubt worden war (Amtl. Mitteilung des Gouvernements zu Wilna; vgl. Pawlikowski, S. 282). Zwei Juden, die belastende Aussagen abgegeben hatten, wurden bald darauf tot aufgefunden: der eine war erschlagen, der andere vergiftet worden…. (Ljutostanskij, S. 20).
    1827. In Warschau rauben jüdische Häscher ein nichtjüdisches Kind kurz vor dem jüdischen Ostern (Chiarini, “Theoria del Giudaismo”, Bd. 1, p. 355).
    1827. Um dieselbe Zeit sah die siebenjährige, in Aleppo geborene Jüdin Ben-Noud von der Decke des Hauses ihrer Verwandten in Antiochia zwei an den Beinen aufgehängte blutüberströmte Knaben. Erschreckt über diesen Anblick lief sie weinend fort. Ihre Tante sagte ihr, daß die Kinder “unartig” gewesen und dafür bestraft worden wären. Später waren die Leichen verschwunden, doch fand sie auf dem Boden des Raumes eine große Messingvase, welche die Araber laghen nennen, vollständig mit Blut gefüllt (Achille Laurent, “Affaires de Syrie”, tome II, p. 320. Paris, 1864).
    1829. Zu Hamath in Kleinasien wurde eine junge Türkin von den Juden furchtbar verstümmelt; die Juden retteten ihr Leben durch hohe Bestechungssummen und wurden lediglich ausgewiesen (H. Desportes, p. 90).
    1831. In St. Petersburg töteten die Juden die Tochter eines Gardeunteroffiziers. Der rituelle Zweck des Mordes wurde von vier Richtern anerkannt, von dem fünften als zweifelhaft bezeichnet. Die Schuldigen wurden lediglich verbannt (Henri Desportes, le myst. d. s., p. 91).
    1834. Die später zum Christentum übergetretene Jüdin Ben-Noud war in Tripolis Zeugin, wie ein Greis von mehreren Juden in einen Hinterhalt gelockt, geknebelt und an den Zehen an einem Orangenbaum auf gehängt wurde. In dieser Stellung ließen sie ihr Opfer mehrere Stunden hängen. In dem Augenblick, wo der Greis dem Verscheiden nahe war, schnitten ihm die Juden mit einem Schächtmesser den Hals durch und ließen den Körper hängen, bis alles Blut in einer Schale gesammelt war. Ben-Noud erfuhr später, daß die Mörder den Leichnam in eine Kiste verpackt und ins Meer geworfen hatten. Sie gestand dem Orientalisten Grafen Durfort-Givrac außerdem die Tatsache, daß die Juden das Blut in die ungesäuerten Osterbrote (mossa = Mazzen) mischen und diese dann mossa guesira 25) = Blutmazzen nennen (Desportes, p. 42).
    Einige Jahre später ereigneten sich nun Ritualverbrechen, die ungheures Aufsehen erregten und geradezu blitzlichtartig die Internationalität dieser jüdischen Verbrechen wie ihrer Urheber beleuchteten, um dann allerdings eine um so längere Blindheit folgen zu lassen, weil die nichtjüdische Welt, die am Verlauf eines Prozesses regsten Anteil genommen hatte, fürderhin nichts sehen durfte. Alljuda hatte wiederum verstanden, eine meisterhafte Regie zu führen – allerdings, und das soll zu deren Schande nachträglich festgestellt sein, mit bereitwilligster Unterstützung der wichtigsten europäischen Kabinette.
    1) Bekannt geworden sind mehrere hundert Ritualmordfälle. Dr. Martin spricht übrigens nur von Kindermorden zur Osterzeit. – Vgl. auch Abbé L. A. Chiarini: “Théorie du Judaisme”, 1, p. 356, Anm.
    2) Vgl. Stauf von der March, 933, s. 166.
    3) Vgl. auch die zusarnmenfasst-Ingder historischen Ergebnisse.
    4) Jacob Brafrnann: “Das Buch om Kahal”; herausgegeben von Siegfried Passarge (Leipzig, 1928).
    5) Entnommen der von R. Höniger in der Zeitschrift f. d. Geschichte der Juden in Deutschland (1887, S. 137/,44) veröffentlichten Goldenen Bulle Friedrichs II, vom Juli 1236.
    6) Weitere Judeaschutz-Bullen erließen in der Folgezeit die Päpste Gregor X. (7. Oktober 1272), Martin V. (20. Februar 1422), Paul III. (12. Mai 1540), Clemens Xlll. (9. Februar 1760/21. März 1763); Clemens XIV. (1769/1774) erklärte, daß kein einziger Papst die Blutbeschuldigung anerkannt habe.
    7) “Tisza-Eszlár”, S. 75.
    Zum Abschluß noch eine Anmerkung vom Störtebeker-Netz
    So tauchten gerade im Mittelalter, aber auch in der Neuzeit immer wieder Behauptungen auf, wonach Juden christliche Kinder ermordet hätten, um deren Blut für die Zubereitung ritueller Speisen zu verwenden. Vorfälle dieser Art lösten nicht wenige Pogrome aus. Sogar noch im Jahre 1946 (!) als im polnischen Kielce das Gerücht entstand, Juden hätten einen christlichen Knaben entführt.
    israelischer Historiker auf recht objektive Weise dem Thema jüdische Ritualmorde widmet. So erschien dieser Tage in Italien das Buch “Pasque di sangue” (Blutpessach) von Ariel Toaff, Professor für mittelalterliche jüdische Sozialgeschichte inTel Aviv, in dem dieser die jüdischen Ritualmorde vergangener Jahrhunderte auf ihren historischen Kern untersucht und dabei zu der Feststellung kommt, daß es in bestimmten jüdischen Kreisen des Spätmittelalters tatsächlich tatsächlich Ritualmorde an christlichen Kindern gegeben habe. Toaff machte dabei geltend, daß es sich dabei um magisch-therapeutische Praktiken bzw. eine Form der Rache aufgrund der gesellschaftlichen Unterdrückung der Juden durch die Christen gegangen sei. Aufgrund seiner Erkenntnisse kam Toaff zu dem Schluß, daß die christlichen Ritualmorderzählungen nicht gänzlich haltlos seien.*
    * Zu interessanten Schlüssen in dieser Hinsicht kam übrigens schon im 19. Jahrhundert der deutsche Historiker Heinrich Leo, der 1829 im ersten Band seiner Geschichte der italienischen Staaten u. a. auch über den Sklavenhandel des frühen Mittelalters schrieb und darin neben den Venezianern, die Juden als „ärgste aller Menschenmäkler im Mittelalter“ bezeichnete. (S.119) Gleichzeitig wies er auch auf die Rolle der Juden beim Handel mit Knaben hin, die man kastrierte, um sie dann als Eunuchen an orientalische Märkte zu verscherbeln. Leo hierzu: „…Besonders hatten von jeher die Juden diesen Handel betrieben, und die deutsche Volkssage, daß die Juden Christenknaben heimlich zu Tode gemartert hätten, rührt wahrscheinlich davon her, daß sie sonst oft schöne Knaben stahlen und verschnitten, und daß bei diesen Operationen viele der armen Kinder unter den gräßlichsten Qualen den Geist aufgaben.“ (S. 224/225) – Die Schriftleitung
    Alte Darstellung des Ritualmordes am Anderl von Rinn im Jahre 1475
    Zu den bekanntesten Beispielen gehören der 1287 tot aufgefundene Werner von Oberwesel und der laut der Legende 1462 getötete dreijährige “Anderl von Rinn”. Ein eigener kirchlicher Gedenktag für den Knaben Werner bestand im Bistum Trier bis 1963. Der Kult um das Innsbrucker Bauernkind Anderl wurde 1985 von der Kirche offiziell verboten, vermutlich jedoch nicht aus Gründen höherer Erkenntnis, sondern aus gewöhnlichem Opportunismus gegenüber dem herrschenden Zeitgeist.
    Verständlich das solche Erkenntnisse führenden jüdischen Kreisen alles andere als willkommen sein müssen. So verabschiedete der italienische Rabbinerrat sowie die Union jüdischer Gemeinden in Italien bereits eine Erklärung, in der sie das Buch des israelischen Historikers, der sich bereits in der Vergangenheit einen Namen durch die Erforschung jüdischer Geschichte in Italien gemacht hatte, förmlich in Acht und Bann tat. So heißt es in der Erklärung u. a.: „Es ist absolut unangemessen, vor Jahrhunderten unter Folter erzwungene Geständnisse zur Konstruktion von ebenso originellen wie irrigen historischen Thesen zu nutzen.” Eine Aussage, die uns ein wenig erheitert, da man gerade auf jüdischer Seite bekanntlich keineswegs etwas gegen durch Folter erzwungene Geständnisse einzuwenden hat und zwar keineswegs nur mit Hinblick auf die Erzwingung von Geständnissen bei deutschen Kriegsgefangenen nach dem 2. Weltkrieg, sondern auch heute noch im Staate Israel. Und zu welchen Konstruktionen diese zuweilen herhalten müssen, braucht an dieser Stelle wohl nicht näher erörtert zu werden.
    Weiter hieß es dann in der besagten Erklärung: „Das einzige Blut, dass bei diesen Geschichten vergossen wurde, ist das von vielen unschuldigen Juden, die unter ungerechten und verleumderischen Beschuldigungen massakriert wurden.” Der übliche jüdische Duktus, nach dem immer nur die anderen schuld sind, während man selbst kein Wässerchen trüben kann. Aber wie unschuldig kann eine Nation sein, deren Namen seit Jahrtausenden so ziemlich jedem Volk in der Weltgeschichte bis auf den heutigen Tag als lebendiger Inbegriff für Lüge und Betrug gilt. Etwa nur an der Bosheit der Nachbarn? Eine Frage, die sich jeder unserer Leser für sich selbst beantworten sollte, nach Möglichkeit ohne bei deren Selbstbeanwortung gleich selbst zum Ritualmörder zu werden.
    Übrigens, nur weil Vertreter einer Religion behaupten, ihre Religionsgesetze sehen kein Blutvergießen vor, heißt dies nicht, daß diese Probleme damit hätten, in der Praxis solches dennoch zu tun. Die Geschichte zeigt hinlänglich, daß gerade die, welche in der Öffentlichkeit am meisten ihre humanitäre und menschenfreundliche Gesinnung betonen, sich letztlich nicht selten als die größten Verbrecher entpuppen.
    Erinnert sei in dieser Hinsicht auch an die besondere Menschenfreundlichkeit der katholischen Kirche, die sich bekanntlich offiziell auch sehr schwer tat, das Blut ihrer Ketzer zu vergießen – und sie dafür lieber verbrennen ließ – “mit Milde und ohne Blutvergießen”, wie es in den Übergabeerklärungen an die weltliche Justiz hieß.
    Quelle: Störtebeker-Netz 08.02.07
    NACHTRAG:
    „Pasque di sangue“ („Blutpessach“) belegt jüdische Ritualmorde
    Der angesehene israelische (!) Historiker Ariel Toaff, selbst Sohn des früheren Oberrabbiners von Rom, belegt in seinem Buch „Pasque di sangue“ jüdische Ritualmorde.
    Ariel Toaff behauptet in seiner historischen Publikation, daß im Spätmittelalter in einzelnen jüdischen Gemeinden tatsächlich christliche Kinder im Zuge von jüdischen Osterritualen ermordet wurden. Die gleichlautenden Behauptungen der Katholischen Kirche seien kein antisemitisch begründeten Behauptungen gewesen. Vielmehr habe es sich bei den Morden um magisch-therapeutische Praktiken oder auch um eine Form der Rache für gesellschaftliche Unterdrückung gehandelt.
    Die Thesen basieren auf Akten aus dem Prozess um den Fall des „Simon von Trient“, einem Vorläuferfall zu dem des „Anderl von Rinn“: Zu Ostern 1475 fand man vor dem Haus eines Juden die Leiche eines christlichen Kindes (Simon). Es folgte – nach der damaligen Rechtslage – ein Inquisitionsprozeß. Simon von Trient wurde von der Römisch-Katholischen Kirche selig gesprochen. Toaff behauptet weiters, daß der Mord von Trient kein Einzelfall gewesen sei.
    Der Entrüstungssturm war vorhersehbar, das Ergebnis auch: Der Historiker Ariel Toaff veranlaßt einen Auslieferungsstop seines Buches, es würde „überarbeitet“ werden, da seine „historisch-wissenschaftlichen Untersuchungen“ mißbraucht worden seien. Und offenbar besonders hervorzuheben: Die bisherigen Erlöse aus dem Buchverauf werden an die „Anti Defamation League“ herausgegeben – nach Zahlung und „Einsicht“ herrscht wieder Friede in Israels Wissenschaft.
    Der Ritualmord an „Anderl von Rinn“
    Die Darstellung basiert auf Darlegungen des Haller Damenstiftsarztes Ippolito Guarioni, der 1642 den 150 Jahre zurückliegenden Ritualmord an Anderln von Rinn durch vorbeiziehende jüdische Kaufleute tradiert hat.
    Der Kult wurde 1753 von Papst Benedikt XIV. kanonisiert, Anderl von Rinn gilt seitdem als Märtyrer.
    Die Wallfahrten in Erinnerung an den Märtyrertod des tiroler Knaben wurden 1994 vom Tiroler Bischof Stecher, einem Aushängeschild der Linken in der Katholischen Kirche, unterbunden. Zugleich wurden dessen Gebeine aus der Kirche entfernt. Eine inoffizielle, stille Wallfahrt findet aber weiterhin statt.
    Professor Robert Prantner: „Der Altbischof von Innsbruck, Dr. Stecher, war schlecht beraten, für die Liquidation der Verehrung des kleinen Märtyrerkindes eine goldene Ehrenmedaille der Innsbrucker Kultusgemeinde und/oder der jüdischen Loge B’nai B’rith just am Fronleichnahmsfeste der Katholischen Kirche entgegenzunehmen.“ (Robert Prantner: „Gratwanderung auf einer Einbahnstraße – Bilanz einer 30jährigen Geschichte des Versuchs einer christlich-jüdischen Neubesinnung“, in: „Zur Zeit“, Nr. 7/1997, S. 4)
    Quelle: http://www.couleurstudent.at/index.php?id=122

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    1. 5.1

      Freiherr von Knicke

      Der Judaismus gründet sich nun mal in wesentlichem Elemente auf das jüd. Blut.
      Das mag bei thoratreuen Juden in der Idee leben, bei den Radikalen und Pseudoblutjuden sorgt die Hermetik für exzessive Ausformungen. Das gibt es bei anderen Radikalreligionsausformungen ebenso. Allerdings das Thema Blut ist bei dieser Religuion, die sich als Rasse definiert, und dazu bei den Nichtblutjuden (AschkeNAZIm) wird halt, dem kultischen Wahn verfallen, pervertiert. Nur wer sich gottgleich wähnt darf sich so ausleben – logo – denn im weiten Rund, soweit das Auge reicht – nur Tiere. Und wie Abraham sich irrtümlich an seinem Knaben vergriff (damals gabs noch keinen Talmud, sonst hätte er sich einen anderen Knaben gegriffen) – so hat man diesen Akt umgedeutet – im Talmud dann.
      Aber schon in der Thora ist von diesem Opfer die Rede.
      Warum sollen viele tausend Jahre später noch die gleichen primitiven Rituale wirksam sein?
      Doch nur, weil mittlerweile diese Praktiken zu 100% beim Satan gelagert sind – mit der entsprechenden Wirkung.
      Daruber zu streiten, öffentlich, wäre dem Konstrukt “Toleranz” (in der eigentlichen Bedeutung, nicht fabianistisch degeneriert) hochgradig angemessen.
      Es geht nicht und daran können wir sehen in welchen geistigen Verhältnissen wir hausen.
      Leben ist ganz was anderes.
      Menschen sollen sich nun mal als Tiere verhalten – darum die alltägliche Vertierungswelle.
      Am Ende hätten bestimmte Kreise das auch erreicht und sie hätten ihre Prophezeihung in die Realität umgesetzt.
      Sie hätten denn recht – sie könnten es beweisen – aber nur das Ergebnis.
      Dem gegenüber steht eine alte Idee, die in Vertretern, überwiegend in Mitteleuropa wirksam, u.a. Goethe u. Steiner weiterleben möchte.
      Das ist halt der Grund warum u.a. Zionisten, Talmudianer, Fundamentalisten jedweder Couleur, diesen Ideentopf Mitteleuropa so gnadenlos bekämpfen und ausleeren wollen.

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      1. 5.1.1

        W.

        Einfach ein Genuss zu lesen……..!

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    2. 5.2

      Freiherr von Knicke

      Die Vorbereitung zur Schächtung (bei uns in Germany ist die Schächtung von Tieren erlaubt) weist bei nicht wenigen Opfern auf den gewollten Gehalt an Adrenalin im Blut hin.
      Durckheim: “Wie oft ist das Verbrechen wirklich bloß die Antizipation der künftigen Moral”.

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    3. 5.3

      Freiherr von Knicke

      Ich glaube alle hier genannten Namen und Historiker und Geschichten und Berichte sind nachträglich von hetzenden Antisemiten verfaßt worden und wenige, die aus früheren Zeiten stammen, sind aus Neid, Mißgunst und Haß und religiösem Fanatismus entstanden. Denn solche Exzesse versucht man immer den Minderheiten in die Schuhe zu schieben.
      Anders kanns nicht sein!!!

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      1. 5.3.1

        W.

        Klasse…………..super.

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    4. 5.4

      Freiherr von Knicke

      Opfer ans Kreuz schlagen?!
      Da wird der Satz über Ascher Ginsberg verständlich.

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    5. 5.5

      Frank

      Danke @Waffenstudent
      Hier noch der Link zum Buch “Der Jüdische Ritualmord Eine historische Untersuchung” von Dr. phil. HELLMUT SCHRAMM :
      https://ia600304.us.archive.org/13/items/DerJuedischeRitualmord-EineHistorischeUntersuchung/SchrammHellmut-DerJuedischeRitualmord-EineHistorischeUntersuchung1943-2007211S..pdf

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  8. 4

    Waffenstudent

    Der Jüdische Ritualmord
    Teil 1
    Jüdische Ritualmorde bis zum Jahre 1840. Dieses Buch enthält verbotenes und unterdrücktes Wissen! Wenn Sie das Buch lesen, empfehle ich, daß Sie sich kleinere Abschnitte vornehmen. Gegebenfalls auch mehrfach wiederholen. Es ist sehr ratsam, dieses Buch zu kopieren und an einem sicheren Ort zu verwahren.
    Denn die Juden/Zionisten versuchen, durch ihre globalen Verbindungen und ihre unbegrenzten Finanzmittel, die Verbreitung dieses Buches zu verhindern.
    Es ist auch damit zu rechnen, daß in jüdisch-zionistisch beherrschten Ländern, wie z.B. Deutschland, das Buch beschlagnahmt wird.
    Der jüdische Ritualmord ist so alt wie das Judentum selbst; seiner näheren Definition könnte, sofern sie von nichtjüdischer Seite vorgenommen wird, der Vorwurf der Unsachlichkeit, Ungerechtigkeit oder gar der parteipolitischen Gehässigkeit gemacht werden. Aus diesem Grunde legen wir zur Klärung des Begriffes eine jüdische, heute noch allgemein gültige Gesetzesstelle aus dem Sohar vor, einem “heiligen Buch” des Judentums, das von der jüdischen Orthodoxie noch über den Talmud gestellt wird. Während der Talmud an einer Stelle (Baba mezia 114b) sagt – um dies zur Einführung voranzuschicken -. daß nur Juden als Menschen bezeichnet werden, während die übrigen Völker der Welt (also alle Nichtjuden, nicht nur die christlichen Völker!) Vieh genannt werden, so enthält der kabbalistische Sohar (“Lichtglanz”) eine unmißverständliche Ritualmordanweisung. Diese lautet wörtlich nach der authentischen Übersetzung Dr. Bischoffs: Jerner gibt es ein Gebot des Schächtens, das in rituell gültiger Weise geschieht an Fremden, die keine Menschen sind, sondern dem Vieh gleichen. Denn diejenigen, die sich nicht mit dem jüdischen Religionsgesetz beschäftigen, muß man zu Opfern (!) des Gebetes machen, so daß sie dem gebenedeiten Gott als Opfer dargebracht werden. Und wenn sie ihm so dargebracht werden, gilt von ihnen: denn deinetwegen werden wir den ganzen Tag gemordet, geschächtet, wie Schafe auf der Schlachtbank” (vgl. hierzu Psalm 44, 23)!
    Der genaue Zeitpunkt aber, wann diese Ritualmorde nach Möglichkeit vorzunehmen sind, ist aus der Talmudstelle Kethuhoth 62a zu ersehen, wo vom Schächten (schachat) eines Knabens am PassahVorabend gesprochen wird. Tatsächlich werden wir im Verlaufe unserer Untersuchungen feststellen können, daß die einzelnen, in die Zeit des Pessachs fallenden Mordtaten durchaus nicht zufälliger Natur sind, sondern in Befolgung jüdischer Geheimgesetze planmäßig ausgeführt wurden und noch werden.
    Das Passah- (Pessach-) Fest wird in den Monaten März bzw. April acht Tage lang zur Erinnerung an den Auszug der “Kinder Israel” aus Ägypten abgehalten. Vergegenwärtigen wir uns, was über die Massenabschlachtungen der erstgeborenen nichtjüdischen Kinder in Ägypten im .2. Buch Mose, Kap. 12, Vers 30 gesagt wird: “…und ward ein großes Geschrei in Ägypten, denn es war kein Haus, darin nicht ein Toter war”, so können wir verstehen, daß die Stiftung des Passahs nach der Anweisung des jüdischen Blutgottes Jahweh: “…ihr sollt diesen Tag haben zum Gedächtnis und sollt ihn feiern dem Herrn (Jahweh) zum Fest” (2. Mose, Kap. 12, Vers 4), nur durch Mordtaten an Nichtjuden seine Weihe in jüdischem Sinne empfangen kann. Ein ähnliches Mordfest sind die Tage ”Purim” benannt nach dem “Pur”, dem Los, das geworfen wurde, “zu schrecken und umzubringen ein Los, das über 75.000 der Besten im alten Perserreich des dem Alkohol ergebenen Königs Xerxes durch die Machenschaften des vom Betteljuden zum Hofjuden aufgestiegenen Mardochai und seiner Nichte und königlichen Kebsweibeg Esther den jüdischen Schächtern auslieferte, unter ihnen den artbewußten Haman und seine zehn Söhne, der die drohende jüdische Gefahr klar erkannt hatte: “…es ist ein Volk, zerstreut und teilt sich unter alle Völker in allen Ländern deines Königreichs, und ihr Gesetz ist anders denn aller Völker, und sie tun nicht nach des Königs Gesetzen”. Das Purimfest “halten sie zwei Tage jährlich, wie die vorgeschrieben und bestimmt waren” (Esther, Kap. 9, 27), dieses “Fest” ist, seinem ganzen geschichtlichen oder auch nur legendären Kern nach ebenfalls ein ausgesprochenes Rachefest, “an dem das Judentum seine Feinde wenigstens in Gedanken totschlägt” (nach dem Urteil des jüdischen “Professors” Gunkel), wie ja das Buch Esther ein Dokument ersten Ranges der zügel- und hemmungslosesten jüdischen Rache allem Nichtjüdischem gegenüber ist, über das Luther (Tischreden 2996, Erlanger Ausgabe, 62. Band, S. 181) urteilte: “Oh, wie lieb haben sie das Buch Esther, das so fein stimmt auf ihre blutdürstige, rachgierige, mörderische Begier und Hoffnung! Kein blutdürstiger und rachgieriger Volk hat die Sonne je beschienen, als die sich dünken, sie seien Gottes Volk, darum, daß sie sollen die Heiden morden und würgen.”
    Im Jahre 1848 schrieb der Bischof von Paderborn, Dr. Konrad Martin, ein ganz “unverdächtiger” Zeuge und hervorragender Kenner jüdischer Altertümer und Gebräuche, in der “Katholischen Vierteljahrsschrift für Kunst und Wissenschaft” (Bonn) über “die Beschuldigung, daß sich Juden christlicher Kinder bemächtigen, um während des Osterfestes , ihr Blut zu vergießen” nach dem Beispiel des Abtes und Orientalisten Chiarini folgende markanten Sätze:
    “Leugnen wollen, daß Juden zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten sich solch eines Verbrechens schuldig gemacht, hieße aus den Büchern der Geschichte 30-40 1) verzeichnete und konstatierte Tatsachen tilgen, hieße alle die Denkmale zerstören, welche mehrere Städte mit den auf ein so abscheuliches Attentat bezüglich Überlieferungen bis auf den heutigen Tag aufbewahrt haben.”
    Unter dem Druck des historischen Materials sah sich auch der Vatikan gezwungen, am 18. November 1913 sein Gutachten über jüdische Ritualmorde unmißverständlich wie folgt abzugeben: “Es ist als erwiesen zu betrachten, daß es alter jüdischer Brauch ist, Christenkinder zu Ostern zu ermorden.” Diesbezügliche, von Päpsten urschriftlich verfaßte Dokumente, die jüdische Ritualmorde zum Gegenstand haben, befinden sich in der vatikanischen Bibliothek.
    Bereits 1892 hatte der Mailänder “Osservatore Catolico” eine Liste von 154 versuchten bzw. vollbrachten Ritualmorden veröffentlicht, aus denen hervorging, daß Juden am Karfreitag Blut von Nichtjuden opfern.
    Als aber ein Jahr nach dem Siege des Nationalsozialismus in Deutschland ein katholischer Judengegner 1934 in Österreich die Tatsache der Ritualmordsitte in einer besonderen Schrift behauptete, rückten die Blätter von ihm ab, und seine Schrift wurde allgemein in Verruf erklärt, weil sie “unchristlich sei” (Theodor Fritsch: “Handbuch der Judenfrage”).
    Es ist selbstverständlich, daß das internationale Judentum, nach dem auch die Mordanweisungen seiner geheimen Gesetzesbücher in vorzüglichen und einwandfreien Übersetzungen – beginnend mit denen Eisenmengers und bis auf Erich Bischoff führend – einem größeren Kreis bekannt geworden waren, die Ausführung dieser Verbrechen unter Abgabe aller möglichen Erklärungen leugnete. Die Verlogenheit dieses Verfahrens sollen auch die vorliegenden Untersuchungen aufzeigen helfen.
    Zudem hatte Juda selbst schon immer ein sehr schlechtes Gewissen. So wird um die Mitte des 13. Jahrhunderts (vgl. die diesbezügl. Stelle vorliegender Arbeit!) ein Jude, der seine Dienerin zu rituellen Zwecken verstümmelt hatte, kurz vor seiner Hinrichtung daran gehindert, die wahren Gründe des Verbrechens zu bekennen, damit er nichts zum Nachteil des Judentums sagen könne!
    Anläßlich des Ritualmordprozesses zu Damaskus vom Jahre 1840 wird von jüdischer Seite mit ungeheurem Geldaufwand und ebensolchem politischen Druck versucht, eine maßgebliche Persönlichkeit dahin zu bringen, eine beabsichtigte Übersetzung des Talmud und anderer Bücher zu unterlassen, unter der äußerst instruktiven Begründung, daß dies eine “Demütigung der jüdischen Nation” bedeuten würde!
    In Wahrheit jedoch “hatten die Juden nicht mehr die Hoffnung, das, was ihnen im Verlauf des Prozesses nachgewiesen wurde, zu dementieren, daß nämlich das Blut aller Nichtjuden ihnen gehöre”! So äußerte sich ein französischer Bearbeiter des Prozesses, Achille Laurent, in seinem den Gesamtprozeß gegen die Juden in Damaskus behandelnden Werke, das 1846 zu Paris veröffentlicht wurde und auf geheimnisvolle Weise bald verschwand (Bd. II, 1846, S. 292, zit. von G. d. Mousseaux, siehe weiter unten!): “Vom jüdischen Gold aufgesogen, ist dieses historische Denkmal beinahe völlig verschwunden; man trifft einige Exemplare nur noch an den Stellen an, die den Klauen Israels unerreichbar sind. In Italien übersetzt und daselbst mehrere Male wiederveröffentlicht, stürzte sich dieselbe Verfolgungswut darauf und ließ es verschwinden. Die Veröffentlichung des P. de Mondovi von Marseille über den gleichen Gegenstand ist gleichermaßen unauffindbar, obwohl sie mehrere Ausgaben hatte.
    Diese Jagd hat ihre guten Gründe. Man sucht nicht Prozeßakten zu vernichten, wenn man an den Verbrechen unschuldig ist, die sie enthalten…” (Henri Desportes: “Le mystère du sang chez les juifs de tous les temps”, Paris, Savine, 1889, S. 189).
    Um welche gefährlichen Dinge es sich des weiteren in den jüdischen Gesetzbüchern handeln muß, wissen die Juden sehr wohl selbst. So schrieb ein Lemberger Judenblatt 2): “Eine Übersetzung des Schulchan Aruch 3) zu fördern, ist eine Niederträchtigkeit und Gottvergessenheit im höchsten Grade. Denn diese Übersetzung wird, wenn sie zustande käme, was Gott verhüten wolle, das Elend unserer Brüder vor 300 Jahren in Spanien notwendigerweise auch über uns heraufbeschwören.” – Man beachte: Notwendigerweise!
    Dem Orientalisten Johann Andreas Eisenmenger, 1704 völlig verarmt in Heidelberg eines “plötzlichen Todes” gestorben, wurden 10.000 Taler “geboten”, wenn seine Veröffentlichungen unterblieben – nach damaligem Geldwert eine Summe, von der er hätte bequem leben können. Da er die Wahrheit jedoch höher einschätzte und sein Buch “Entdecktes Judentum” trotz wiederholter Bestechungsversuche dennoch erschien, wurde es auf politischen Druck des Weltjudenturns hin beschlagnahmt.
    Ein anderer Gelehrter, Raabe, der die Mischnah, den um etwa 200 n. Ztw. abgeschlossenen Grundtext des Talmud übersetzte, erhielt von einem Mannheimer jüdischen Mittelsmann ein Anerbieten von 3000 Talern nebst einer schönen Villa am Rhein, wenn er auf die Herausgabe seiner Arbeit verzichtete… Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erschienen die Enthüllungen des Neophit über die jüdische Blutpraxis. Hinter diesem Namen verbarg sich, wie erst viele Jahrzehnte später festgestellt werden konnte, der ehemalige Rabbiner Noe Weinjung. Sein Werk wurde von seinen Rassegenossen vernichtet, und es wäre in Zukunft völlig verlorengegangen, wenn nicht einige allerdings auch schon wieder sehr selten gewordene griechische und italienische Übersetzungen vorgenommen worden wären. Weinjung selbst rettete sich vor den Todesdrohungen der aufgescheuchten Judenmeute in ein rumänisches Kloster. Um aber nachträglich seine Enthüllungen, die auch in Zukunft völlig bis in ihre furchtbaren Einzelheiten mit der vom Judentum geübten Blutpraxis übereinstimmten zu diffamieren, erklärten Juden an allen Plätzen der Welt, die Arbeit Neophits sei im “Säuferwahnsinn” (!) entstanden!
    Brafmann 4), dem man aufschlußreiche Enthüllungen über den Rabbinismus verdankt, wurde gemäß talmudischer Mordgesetze am Ende des vorigen Jahrhunderts vergiftet – ebenso erging es einem Chevalier Gougenot des Mousseaux, der so “unvorsichtig” war, in seinem Werke: “Der Jude, das Judentum und die Verjudung der christlichen Völker” auch einige Ritualmorde zu erwähnen!
    Den Doktor Pinner überraschte ein “plötzlicher Tod” in dem Augenblick, als er den ersten Teil des Talmud übersetzt hatte… Andere, die man aus irgendeinem Grunde nicht sofort beseitigen konnte, wurden jedoch mit gleichem Enderfolg langsam mit Unterstützung judenhöriger Instanzen und “Christlicher” Theologen zu Tode gehetzt; so erging es einem Justus-Briman, der 1883 seinen Judenspiegel oder 800 neuenthüllte, heutzutage noch geltende Gesetze der Juden” veröffentlichte, so erging es dem Orientalisten an der Universität zu Münster, Jakob Ecker, der 1884 den Judenspiegel ergänzte und kommentierte und noch über seinen 1912 erfolgten Tod hinaus – er starb als hochangesehener Professor am Bischöflichen Priesterseminar zu Trier – durch den Weimarer Landesrabbiner Wiesen in schamloser Weise verleumdet wurde. – über die Behandlung, die dem Prager Universitäts-Professor August Rohling zuteil wurde, ließe sich ein für die damaligen Zustände in der k. u. k. Monarchie nicht gerade rühmliches Buch schreiben, und noch in jüngster Zeit, 1933, wurde Johann von Leers die Hospitalität der Leidener Universität durch den alten Huizinga aufgesagt, da der deutsche Gelehrte auch über den jüdischen Ritualmord geschrieben hatte…
    Mit diesen Namen wurden nur einige wenige markante Beispiele herausgestellt – sie werden noch in einem anderen Zusammenhang zu behandeln sein.
    Das Judentum wußte, warum es diese Männer mit geradezu satanischem Haß verfolgte, Maimonides wußte, warum er lehrte: “Liest ein Andersgläubiger den Talmud, so hat er den Tod verdient…”: Ritualmorde bestehen eben nicht in der “hysterischen Phantasie abgestandenen Aberglaubens”, die Geständnisse der Ritualmörder können nicht als nachträglich “erfoltert” entwertet vverden, sondern sie sind akten- und urkundenmäßig belegbare Zeugnisse jüdischen Mordens, die das Vorkommen von Ritualmorden bis auf unsere Tage als Tatsachen beweisen, denn jüdische Ritualverbrechen werden begangen werden, solange das auserwählte Volk sich in der nichtjüdischen Menschheit überhaupt einzunisten vermag, solange die wahren Ursachen dieser satanischen Verbrechen nicht in aller Schärfe dargestellt werden: Als gesetzmäßig diktierte, mit unheimlicher Regelmäßigkeit wiederkehrende, weder an Zeit noch Ort gebundene, bewußte Schändungen des dem Vieh gleichgestellten Nichtjuden; Verbrechen, die deshalb niemals restlos bekämpft worden sind, weil ihre geheimsten Motive unerkannt blieben, und der Nichtjude diesen Tatsachen fassungslos gegenüberstand und noch geneigt schien, sich vor dem Blutungeheuer des jüdischen Wüstengottes zu beugen.
    Teil 2
    Im Verlauf der Jahrhunderte griff das Volk in der Abwehr dieser jüdischen Verbrechen und ihrer Urheber oftmals zur Selbsthilfe, der jedoch kein nachhaltiger Erfolg beschieden war, da der Schutz derjenigen versagte, denen Blut und Ehre des Volkes anvertraut war. Dieses jedoch erkannte gefühlsniäßig richtig -was seine geistliche oder weltliche Obrigkeit in den allermeisten Fällen nicht sehen wollte oder durfte -, daß der Jude und seine Verbrechen stets und unverändert die gleichen sind, oder, wie ein Chronist in seiner Beschreibung des Martyriums eines zu rituellem Mord entführten Kindes im Jahre 1724 schlicht und richtig sagt: “Die Juden seynd noch Juden, und nicht umb ein Haar besser, als sie vor diesem waren” (Ignatius Zach von Wilthau: “Das heilige Kind Andreas von Rinn,” Augsburg, 1724). Schon zwei Jahrhunderte früher hatte der große Widersacher Luthers, D. Johann Eck aus Ingolstadt, in seinem Buche: “Ains Judenbuechlins Verlegung”, Ingolstadt, 1541, dasselbe konstatiert: “…so kain blutgiriger volck auff erden ist, dann die juden, dann sie seind verblendet, verstopft und ains verhärteten Herzens… hilft auch kain wunderwerek an in… ”
    Es kann sich nun im folgenden nicht darum handeln, eine Liste dokumentarisch belegter jüdischer Ritualmorde, die Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, herauszugeben. Diese würde endlos sein.
    Wir sind uns darüber klar, daß die vorliegenden Fälle nur einen winzigen Bruchteil darstellen jenes grauenerregenden Mordens, das sich vor unserem entsetzten Auge in Jahrhunderten und Jahrtausenden abspielt.
    In dieser Untersuchung sollen nach Möglichkeit nur die Fälle zusammengestellt werden, die im Laufe der Zeit absichtlich ad acta gelegt wurden, bzw. besonders charakteristisch und aufschlußreich im Hinblick auf diese Abart jüdischer Mordpest und der Helfershelfer gelagert sind.
    Von selbst stellt sich eine Frage ein: Sind Ritualverbrechen heute noch möglich?
    Sie sind, wie eingangs erwähnt, überall da auch heute noch möglich und werden, wie wir an Hand untrüglichen Materials nachweisen können, auch tatsächlich verübt, wo sich Juda unbeobachtet wähnt bzw. ein Volk zum Verbluten bringt, denn der jüdische Blutrausch ist so alt wie das Judengeschlecht selbst und vom Blutgotte Jahweh befohlen!
    Das neue Deutschland dürfte von jüdischen Morden befreit sein; die unter uns lebenden Vertreter des “auserwählten Volkes” wissen, daß schon der bloße Versuch oder die bloße Vorbereitung eines solchen Mordes Maßnahmen auslösen würde, die Juda noch mehr in Erstaunen versetzen dürften.
    169 v. Ztw. wird der Tempel von Jerusalem geplündert. Der König Antiochus Epiphanes von Syrien entdeckt ein verborgenes Gemach, in welchem sich ein Grieche befand, der den König um Rettung anflehte: Er sei von Juden in ihren Tempel gelockt und gefangen gehalten worden. Auf seine Bitten hätten ihm die Aufpasser geantwortet, daß bei den Juden ein geheimes Gesetz bestünde, das ihnen gebiete, jährlich zu einer gewissen Zeit einen Menschen zu opfern. (Apion in seinem bezeichnenderweise verlorengegangenen Buche “Gegen die Juden”. Obige Stelle zitiert nach der Gegenschrift des Juden Josephus: “Josephuscontra Apionem, 11, 8 ) . Josephus fragt u. a.: “…Warum sollten die Juden nur den Griechen nachstellen, da noch andere Fremde durch Palästina reisten!” Wir können darauf nur antworten: Sie nahmen eben den, den eine günstige Gelegenheit ihnen in die Hände spielte! Auffallend ist, daß Josephus unter den sehr matten Gründen seiner “Verteidigung” nicht diejenigen anführt, die heute von den Juden in das Vordertreffen gebracht werden; daß es nämlich den Juden streng verboten sei, Blut zu genießen, daß die “Heiden” für unrein gelten usw. (Vgl. Ghillany: “Die Menschenopfer der alten Hebräer”, S. 545ff.)
    In der alten umfangreichen Sokratischen Kirchengeschichte aus dem 5. Jahrhundert nach Ztw. heißt es u. a. im 16. Kapitel des 7. Buches, daß im Jahre 419 mehrere Juden in dem zwischen Chalcis und Antiochia liegenden Orte Imnestar, wo sie ihre “Lust- spiele” zu veranstalten pflegten, an einem jüdischen Festtage einen Christenknaben an ein Kreuz zur Verhöhnung der Christen gespannt und schließlich zu Tode gegeißelt haben. – Ein frühzeitiges Vorspiel der vielen späteren, planmäßig betriebenen Bluttaten, wie hier ein Knabe im zartesten Alter zu Tode gemartert wird, indem man seine Glieder in Kreuzesform ausstreckte – so ein Jahrtausend später zu Trient! Welche endlose Kette jüdischer Blutmorde liegt aber dazwischen!
    Im Jahre 614 kauften die Juden nach der Eroberung Jerusalems dem Perserkönig Chosroes II. 90.000 Gefangene um geringes Geld ab, um sie dann sämtlich aufs grausamste zu opfern (Cluverus, Epitorne hist., p. 386; Hosmann, S. 92).
    Zur Osterzeit des Jahres 1144 (Bollandisten, März 111, 588/91) fangen Juden zu Norwich in England einen zwölfjährigen Knaben William ein, fesseln ihn, zerstechen den Körper ihres Opfers mit scharfen Instrumenten. Das aus einer Wunde in der Nähe des Herzens ausfließende Blut wird aufgefangen. Um den Blutausfluß zu verlangsamen, begossen die sadistischen Mörder den Kopf des Kindes mit heißem Wasser. Die Leiche wurde in einen Sack gesteckt und außerhalb des Ortes in ein Gebüsch geworfen. Der von den Juden bestochene Amtsvorsteher des Ortes unterschlug eine eingegangene Anzeige. Schließlich wurde der Mord aber doch gesühnt. Das Opfer wurde von der Kirche heiliggesprochen. England hat im 12. Jahrhundert noch weitere Blutverbrechen zu verzeichnen, so 1160 zu Glocester (Mon. Germ. hist. Script. VI, 5 2 0; Boll., März III, 589).
    1181, unter der Regierung Heinrichs II., weiß der Chronist von einer zu London an dem Knaben Robert zur 0sterzeit vollzogenen rituellen Schächtung zu berichten (Boll., März III, 589).
    Nach den Monumenta Historica Germaniae (Scriptores, vol. VI sowie Acta sanct. März III, 591) wurde während des Osterfestes 1171 ein Knabe aus Blois von Juden gekreuzigt und in einem Sack in die Loire geworfen. Graf Theobald von Chartres ließ die Anführer verbrennen. Diejenigen, die zum Christentum übertraten, wurden begnadigt.
    In Frankreich wurde im Keller des Schlosses von Pontoise weiterhin am 25. März des Jahres 1179 ein Knabe von Juden gegeißelt und unter den höhnischen Zurufen einer rasenden Judenmeute zur Verblutung ans Kreuz gespannt. Das Kind ist als der “Heilige Richard von Paris” in die Reihe der Märtyrer eingegangen und stand beim Volk in hoher Verehrung (Boll., März III, 591). Sein Körper ruht in der Innocenzkirche zu Champeaux.
    D’Arbois de Jubainville berichtet in seiner “Geschichte der Herzöge und Grafen der Champagne” (Paris, 1865, IV, 1. Teil, S. 72) unter dem 15. April des Jahres 1192 folgende Tatsache: Die Juden von Braisne hatten einen Christen mit Dornen gekrönt, führten ihn sodann mit auf dem Rücken gebundenen Händen durch die Straßen, peitschten und kreuzigten ihn; dies geschah unter den Augen der von den Juden bestochenen Gräfin Agnes von Dreux. “Die Empörung war allgemein. König Philipp August, eben aus dem Heiligen Lande zurückgekehrt, begab sich in eigener Person nach Braisne und ließ 80 Juden verbrennen.” – Dieser König hatte die feste Überzeugung, daß alljährlich während der Karwoche die Juden einen Christen heimlich opferten! Obgleich die Juden in seinem Reich, besonders aber zu Paris, im ”Jüdischen Athen” der damaligen Zeit, großen Einfluß hatten, fand dieser König den seltenen Mut, drakonische Vergeltungsmaßnahmen zu treffen. Der Jude Caro spricht in seiner “Sozial und Wirtschaftsgeschichte der Juden”, I, S. 362 zwar von einem “grausamen Verfahren in Bray-sur-Seine (1192), wo ihrer 80 und mehr (Juden) den Tod fanden”, unterläßt aber wohlweislich nähere Angaben über die Gründe dieser “Judenverfolgung!”
    Im 13. Jahrhundert scheint sich dieser entsetzliche Brauch immer mehr auszubreiten. In Saragossa stellten die Juden unter sich das Gesetz auf, daß jeder, der ein nichtjüdisches Kind einlieferte, von allen Abgaben und Schulden befreit sein sollte! Während der langen Regierungszeit Königs Alfons X. des “Weisen” (1252/84) ereigneten sich zahllose, z. T. gerichtlich und historisch beglaubigte Ritualverbrechen auf spanischem Boden. Alfons X. von Kastilien ist schließlich von der Tatsache der Blutmorde so überzeugt, daß er in dem 24. Band des von ihm verfaßten Strafgesetzes “Las Partidas” (benannt nach der Siebenteilung) folgende Bestimmung eigenhändig beifügte: “Da es gerichtlich bewiesen und konstatiert ist, daß die Juden vor ihrem Osterfeste zur Verhöhnung und Erniedrigung des Christentums, sowie zum Zwecke der Blutopferung alljährlich Christenkinder ermorden, befehle ich, daß jeder Jude, der eines solchen Verbrechens überführt wird, oder auch nur behufs symbolischer Verspottung der Christenheit eine aus Wachs nachgebildete, einen Christen darstellende Figur kreuzigt, ein Kind des Todes werde!” – Juden durften um die Osterzeit ihr Haus nicht verlassen. Der sexuelle Verkehr der Juden mit Christinnen wurde unter Todesstrafe gestellt. – Fürwahr, ein weiser König, aber auf Grund seiner Handlungsweise leider eine Ausnahmeerscheinung! (Géza von önody, S. 79; vgl. auch G. Caro II, 239). Im Jahre 1220 wurde zu Weißenburg im Elsaß das Kind Heinrich von Juden getötet (Acta sanct., April II, p. 505). 1225 entzogren Juden in München einem kleinen Kind mittels Stichen und Einschnitten alles Blut, “indem sie sich ihrer gewöhnlichen verbrecherischen Praktiken bedienten” (H. Desportes, S. 65). Durch Zufall wurde das Verbrechen entdeckt: 140 Juden wurden zum Feuertod verurteilt (siehe Meichelbeck, Geschichte von Freising, II, 94).
    Im Jahre 1235 greift auch die Bevölkerung Deutschlands nach einer Reihe bestialischer Morde zur Selbsthilfe gegen diese Mordpest: vom 1.-3. Januar des Jahres 1235 (Aronius, Regesten z. .Gesch. d. Juden im fränk. u. deutsch. Reich, S. 206) findet auf die Ermordung eines Knaben hin eine Verfolgung der Juden zu Lauda und den benachbarten Tauberbischofsheim (Baden) statt, bei welcher von der empörten Menge Häuser und Eigentum der Juden vernichtet und acht hochgestellte Juden verbrannt wurden. Anfang Dezember desselben Jahres griff auch die Bevölkerung von Wolfesheim (bei Straßburg) zur Selbsthilfe: nach der Ermordung eines Bürgers sollen 18 Juden im Verlauf der Verfolgung umgekommen sein.
    Eine allgemeine Welle der Empörung ging über Deutschland, als zwei Fuldaer Juden am Weihnachtstage 1235 fünf Knaben eines Müllers, der vor den Toren der Stadt wohnte und sich mit seiner Frau zur heiligen Messe begeben hatte, in der Mühle überfielen, elend umbrachten, ihr Blut in präparierten Beuteln sammelten und schließlich zur Verwischung ihrer bestialischen Schandtat die Mühle angezündet hatten. Die Leichen der Kinder wurden aber, als corpora delicti, in die Reichspfalz nach Hagenau zu Kaiser Friedrich II. gebracht; ihre Ankunft versetzte die Bevölkerung in Schrecken und Empörung. Der Kaiser aber gab, nachdem er kurz zuvor eine hohe Summe Geld aus jüdischer Hand empfangen hatte, lediglich zur Antwort: “Wenn sie tot sind, so gehet und begrabet sie, da sie doch zu etwas anderem nicht taugen” (Si mortui sunt, ite, sepelite eos, quia ad aliud non valent. – Aronius, S. 208).
    Teil3
    Die Bürger Fuldas jedoch nahmen eine andere, uns verständlichere Haltung ein: sie erschlugen unter Mitwirkung der gerade anwesenden Kreuzfahrer 32 Juden ihrer Stadt, Männer und Frauen. Da eine allgemeine Judenverfolgung droht, beruft der judenhörige Friedrich II. im Juli 1236 eine Versammlung geistlicher und weltlicher Fürsten nach Hagenau. Nachdem er aber wiederum mit großen Summen von jüdischer Seite erfolgreich bestochen worden war (accepta tamen a Judeis magna pecunia, Aron., S. 217), scheint er von der Unschuld der Juden überzeugt. Die Juden erreichen Freispruch und darüber hinaus kaiserlichen Schutzbrief. Jedermann ist verboten, gegen Juden weiterhin Beschuldigungen vorzutragen. “Zur Aufspürung der Wahrheit” waren aus aller Herren Ländern “im jüdischen Gesetz erfahrene Täuflinge” (also getaufte Juden) herbeigerufen worden, die “am Hofe nicht geringe Zeit verweilten” und zu dem Ergebnis gelangten, daß “weder im Alten noch im Neuen Testamente sich finde, daß die Juden nach Menschenblut gierig seien, …Wir nehmen mit sehr naheliegender Annahme hinzu, daß diejenigen, welchen das Blut sogar der erlaubten Tiere verboten ist, keinen Durst nach Menschenblut haben können, wegen der Schrecklichkeit der Sache, weil die Natur es verbietet und wegen der Artenverwandtschaft, welche sie auch mit den Christen verbindet…” 5)
    Auf dem kaiserlichen Urteilsspruch vom Juli desselben Jahres, der das Land auch in Zukunft jüdischen Mördern und Kinderschändern auslieferte, fußt zehn Jahre später Papst Innozenz IV. Unter ausdrücklicher Berufung auf das Geschehen von Fulda spricht dieser Papst anläßlich eines am Dienstag der Osterwoche 1247 in Valréas (Departement Vaucluse) an einem zweijährigen Mädchen geschehenen Blutmordes die Juden von dem Verdacht frei, daß sie sich zu kultischen Zwecken Menschenblutes bedienten; er, der Papst, wolle nicht, daß Juden, deren Bekehrung der Herr erwarte, ungerecht (!) verfolgt würden. Die Bischöfe in Deutschland erhalten unter dem 5. Juli 1247 ausdrückliche päpstliche Anweisung, sich den Juden günstig und gnädig zu erweisen und sie “in den gesetzmäßigen Zustand zu versetzen” (Aron., S. 242) 6). In diesem, von Kaiser und Papst sanktionierten “gesetzmäßigen Zustand” konnten die Juden weiterhin ihre Opfer zur Schächtung führen; noch im Xantener Blutmordprozeß vorn Jahre 1892 beriefen sich die Verteidiger des Schächters Buschhoff auf die Enquete von 1236!
    Der Historiker Matthias Parisiensis berichtet nach der Wiedergabe des ungarischen Diplomaten Géza von Ónody 7) , daß während der Regierung des Königs Heinrich III. die Juden zu Norwich 1235 ein Christenkind raubten, es ein Jahr lang einsperrten und fütterten, um es zur Feier des Passah-Festes als Opferlamm zu schächten. Die Ausführung des Verbrechens wurde durch einen Verrat verhindert, die vor den König geführten Juden gestanden die beabsichtigte rituelle Abschlachtung in allen Einzelheiten ein. Heinrich III. begnadigte sie angeblich aus Mildtätigkeit zu einer geringen Strafe. Die Juden dankten auf ihre Weise, indem sie kaum ein Jahr später schon ein völlig gleichgeartetes Verbrechen verübten. In diesem Falle wurde ein Kind in einem zum Anwesen des Rabbiners gehörenden Schuppen gefangen gehalten.
    Der Bischof von Norwich strengte den Kriminalprozeß gegen das Mordgesindel an. Nach mehreren vergeblichen Bestechungsversuchen wurden die vier Hauptbeschuldigten zum Tode verurteilt und aufs Rad geflochten. Der französische Historiker Basnaye, der in allen seinen Werken die gegen Juden erhobenen Beschuldigungen als “böswillige Erfindungen” bezeichnet, macht bei Erwähnung dieses Falles eine Ausnahme, indem er schreibt: “Es scheint, daß die Juden von Norwich unverbesserlich waren, da sie binnen fünf Jahren wegen desselben Verbrechens viermal verurteilt wurden.” 8 ) – Ein ähnliches Verbrechen geschah am 1. Dezember 1235 zu Erfurt (Desportes, S. 66).
    1239 bricht in London ein allgemeiner Volksaufstand los, verursacht durch einen dort heimlich von den Juden begangenen Mord. 1240 beschneiden die Juden – wiederum zu Norwich – ein nichtjüdisches Kind und halten es in der Absicht, das Opfer später zu kreuzigen, im Ghetto unter dem Decknamen Jurnim verborgen. Der Vater fand nach langem Suchen sein Kind im Judenviertel und führte beim Bischof Wilhelm von Rale Klage. Dieser ließ vier des Verbrechens überführte Juden an den Galgen hängen, “wo sie den Rest ihres elenden Lebens aushauchten”.
    1244 wurde auf dem Friedhof von St. Benedikt zu London der Leichnam eines Knaben gefunden, der fahle Spuren und Risse, sowie an mehreren Stellen hebräische Schriftzeichen aufwies. Getaufte Juden zur Erklärung dieser Zeichen gezwungen, fanden die Namen der Eltern des Kindes und lasen, daß es ganz jung an die Juden verkauft worden war. Die vermögendsten Juden verließen gleichzeitig heimlich die Stadt 9).
    Moses Albay-Huzet (Albayuceto) überlieferte Ende August 1250 den siebenjährigen Dominikus del Val in Aragonien den Juden zur Kreuzigung (Acta sanct., 6. Bd. des August, p. 777/783). Das Opfer war an eine Wand genagelt worden; der zerstochene Leichnam wurde am Ufer des Ebro niedergelegt. In demselben Jahre opferte zu Orsona in Kastilien ein Rabbiner in seinem eigenen Hause ein Christenkind (Henri Desportes, “Le mystére du sang chez les juifs de tous les temps”; Paris, Savine, 1889, p. 67).
    Das furchtbarste Verbrechen englischer Juden, welches gerichtlich konstatiert wurde, berichtet Géza von Ónody nach authentischen Geschichtsquellen in seinem Buche über Tisza-Eszlár. Vor dem Peter- und Pauls-Tage des Jahres 1255 raubten Juden in Lincoln den achtjährigen, später heiliggesprochenen Knaben Hugo und brachten ihn in das Haus des dortigen Oberrabbiners Copinus; nachdem das Kind sechsundzwanzig Tage lang gefangengehalten und täglich ausgepeitscht worden war, bildeten seine Henker einen Gerichtshof und führten das unschuldige Wesen vor. Ein Jude spielte die Rolle des Pilatus und verurteilte das Kind zum Tode am Kreuz. Die übrigen anwesenden Juden fungierten als Henkersknechte. Das Kind wurde ans Kreuz geschlagen und zur Ausblutung gebracht. Als das unschuldige Opfer unter furchtbarsten Martern endlich verschieden war, rissen ihm die Juden die Eingeweide aus dem Leibe und bereiteten aus denselben verschiedene Talismane 10). Der verstümmelte Leichnam wurde in einen Brunnen geworfen, was die Entdeckung des Verbrechens zur Folge hatte. Der Haupttäter, der Oberrabbiner, wurde durch Pferde zu Tode geschleift, die Mitschuldigen starben am Galgen; die Fäden des Verbrechens reichten bis nach London, insgesamt wurden 91 Juden eingekerkert. Die gerichtliche Untersuchung förderte aber noch folgendes zutage: Die Juden von Lincoln hatten zu diesem furchtbaren Schauspiel der Kreuzigung aus jeder Stadt Englands, in der eine Judengemeinde bestand, vier Teilnehmer “eingeladen”; diese gestanden, daß derlei Opferungen in den jüdischen Gemeinden alljährlich stattfänden, meist blieben dieselben unentdeckt, da sie “im Geheimen an verborgenen Orten geschähen”. Schudt (IV, Kap. 11, S. 140) schrieb 1714: “Ein grausam und jüdisches Schandlaster war bräuchlich unter ihnen, alle Jahre um Ostern, wiewohl es nicht überall kund, einen jungen Knaben zu stehlen, ihn zu beschneiden und nach einer solennen (“feierlichen”) Verurteilung… ihn zu kreutzigen, aus ihrer teufflischen Boßheit…”
    Am 14. September (zur Zeit des jüdischen Versöhnungsfestes”) des Jahres 1279 ließen die Juden zu Northhampton ebenfalls einen Knaben den Kreuzestod sterben. Auch dieses bestialische Verbrechen wurde entdeckt und gesühnt. Am 2. April desselben Jahres hatte sich in London ein völlig gleichgeartetes Verbrechen ereignet; hier wurden die Mörder an Roßschweife gebunden und in den Straßen Londons zu Tode geschleift, die Leichen an den Galgen geschlagen (Henti Desportes, “Le mystère du sang”, p. 67).
    In diesem Jahrhundert wiederholen sich Ritualmorde an allen Punkten der britischen Insel; im Mai 1287 wurden sämtliche Juden Englands verhaftet und ins Gefängnis geworfen; 129, zog auch das Konzilium zu London unter Eduard I. endlich die notwendigen Folgerungen und verbannte auf Befehl des Königs auf “ewige Zeiten” diese Mordpest aus England. Von da ab gab es bis zum Jahre 1657 in England keinen Juden mehr (“Der Schulungsbrief ” VI, 4, S. 167). Laut Urkunde vom 1. Juli 1267 (Aronius) legten Juden in Pforzheim ein siebenjähriges Mädchen Margaretha auf mehrfach gefaltetes Linnen, verwundeten es an allen Gelenken und preßten ihm mit vereinten Kräften das Blut aus, das sorgfältig auf dem Linnen gesammelt wurde. Die Leiche des Kindes wurde mit Steinen beschwert in ein fließendes Gewässer nahe der Stadt geworfen, wo sie von Fischern, durch eine aus dem Wasser ragende Hand aufmerksam gemacht, nach einigen Tagen gefunden wurde. Die des Verbrechens überführten Juden wurden zunächst gerädert, sodann gehangen. Zwei der Mordbuben erwürgten sich gegenseitig, um der Rache des Volkes zu entgehen (Aronius, S. 306). Der zerstochene und zerschnittene Körper des Mädchens wurde in einem steinernen Sarg in der Schloßkirche zu Pforzheim beigesetzt. Die Dominikanerinnen zu Pforzheim berichten in ihrer Chronik, daß das Grab im Jahre 1507 im Beisein des Kardinals Bernhard geöffnet und der kleine Leichnam noch unverwest aufgefunden wurde. 1647 fand seine Überführung nach Baden statt. Der in der Schloßkirche zu Pforzbeim noch vorhandene Grabstein überliefert unter genauer Zeitangabe ausdrücklich, daß das Kind von Juden getötet wurde: “Margaretha a Judaeis occisa ob. feliciter Anno Domini MCCLXVII. Cal. Jul. fer. VI” (Sachs: “Geschichte der Markgrafschaft Baden-Carlsruhe”, II, 176 7, S. 15f. – Außerdem kurz erwähnt in der “Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins”, IX, Karlsruhe, 1858, S. 271, Nr. 17).
    Teil4
    In einem späteren Bericht wird im Anschluß an dieses Verbrechen die Frage aufgeworfen, warum die Juden die Gewohnheit hätten, in jedem (!) Lande, in dem sie wohnten, Christenblut zu vergießen. So wisse man sicher, daß alle Jahre in jedem Lande die betreffende Stadt oder Ortschaft ausgelost würde, die den Juden das zu rituellen Zwecken benötigte Christenblut zu liefern habe (Thomas de Cantimpré: “De vita instituenda”, II, Kap. 29, .23)!
    Ebenfalls um diese Zeit (1270) wird zu St. Dié ein Jude, der seine christliche Dienerin, um ihr Blut zu gewinnen, nach vorheriger Betäubung geschändet hatte – der jüdische Bearbeiter dieser Urkunde spricht von einer “Operation” – auf Veranlassung des Herzogs von Lothringen vor Gericht geführt und zum Tode verurteilt. Seine Hinrichtung geschah in der Weise, daß er, an den Schwanz eines Pferdes gebunden, zum Galgen geschleift und kopfunter gehangen wurde. – Der zeitgenössische Bericht bringt aber noch folgende, äußerst bezeichnende Wendung: Als der hinzurichtende Jude auf der Richtstätte noch einmal sprechen will, um die Gründe (!) seiner Tat zu bekennen, wird er vom Henker daran gehindert, damit er nichts zum Nachteil seiner Rassegenossen sagen könne (ne forte aliquid in obproprium Judaeorum loqueretur)! Selbstredend war der Henker vorher bestochen worden, obwohl seine Bestechung nachträglich vom jüdischen Herausgeber der Berichte bezweifelt wird”. 11)
    In Mainz wird ein Kind von seiner Amme an die Juden verkauft und von diesen im April des Jahres 1283 geschächtet (Athanasius Fern, Jüdische Moral und Blut-Mysterium, Leipzig, 1920, S. 23 sowie Annales Colmarienses).
    In München wird 1285 ein kleiner Knabe von Juden am ganzen Körper zerstochen und zum Verbluten gebracht (Raderus, Bavaria sancta, II, p. 33i). Die empörte Bevölkerung soll 180 Juden – sofern diese Zahl nicht auf einem Schreibfehler beruht – in der hölzernen Synagoge zusammengesperrt und durch ringsum angelegtes Feuer verbrannt haben. Doch machte diese Vergeltungsmaßnahme auf die dortige Judengemeinde keinen Eindruck: bereits einige Jahrzehnte später weiß ein Johann Aventin in seinen “Annales Bajorum , Buch VII, wiederum aus München Zu berichten, daß ein kleiner Knabe namens Heinrich geschächtet wurde, indem ihm alle Adern geöffnet und zahllose Stichwunden beigebracht worden waren.
    Der Historiker Papebroch sammelte in einem Bande der “Acta Sanctorum” (April II, p. 697/740) eifrig alle Dokumente, die sich auf die Schächtung des Werner aus Oberwesel bei St. Goar beziehen und gibt uns damit wertvolles Material zur Hand. Dieses jugendliche Opfer jüdisch-satanischer Mordgier wurde Mitte April des Jahres 1287 bis zur Verblutung langsam zu Tode gefoltert. Zu seinem Gedächtnis und als Mahnmal dieser Schandtat wurde. später über Bacharach die (unvollendete) St.-Werners-Kapelle errichtet. Gougenot des Mousseaux (in der Übersetzung von A. Rosenberg) übernimmt von den Bollandisten, ”Den mächtigen Forschern auf dem Gebiete der Geschichte”, den Tod Werners von Wesel wie folgt: “Es war ein armer Tagelöhner von 14 Jahren mit Namen Werner. Die Getreuen des Talmud nahmen ihn in Dienst und gebrauchten ihn zum Umschaufeln der Erde in einem Keller. Seine Wirtin, darüber beunruhigt, sagte zu ihm: ‘Hüte dich vor den Juden, Werner, denn es naht der Karfreitag!’… Die Juden schleppten ihn in den Keller und knebelten ihn…. Gleich darauf banden sie ihn mit dem Kopfe nach unten an ein Holzgestell. Dann fingen sie an, den Knaben mit der Peitsche zu schlagen, öffneten ihm mit seinem eigenen Messer, das er bei sich trug, die Adern, und preßten das Blut aus dem Körper. Den Leichnam ließen sie drei Tage hängen, bis er alles Blut von sich gegeben hatte.”
    Der Richter von Oberwesel, der, ”dem Geld nicht abgeneigt war” wurde erfolgreich bestochen und beließ die Mörder mit ihrem “Rabbi” ungestraft auf freiem Fuß.
    Im folgenden Jahre, 1288, rauben die Juden von Bern zu Ostern, am 17. April, einen Knaben namens Rudolf, lassen ihn furchtbare Qualen erdulden und schächten ihn endlich in einem Keller durch Halsschnitt. Die Hauptschuldigen wurden aufs Rad geflochten, die Komplizen verjagt. Der Rat der Stadt beschloß, fürderhin keinen Juden zu dulden, das Opfer wurde später von der Kirche heiliggesprochen (Acta sanct., 2. Bd. d. April, p. 504). Das Grab des Kindes in der Pfarrkirche zu Bern war mehrere Jahrhunderte ein Wallfahrtsort, “bis das neue Evangelium, wie die Anderstgläubigen zu reden pflegen, aufkommen, und der Ursach dies alles abgenommen…” (H. Murer, “Helvetia sancta”, p. 299).
    In diesen Jahren brachen in Oberwesel, Bacharach, Siegburg und zahlreichen anderen Orten infolge wiederholter Morde bzw. Mordversuche an Kindern Judenverfolgungen aus. Kaiser Rudolf I. (1273-1291) von Habsburg erhielt aus jüdischer Hand 20.000 Mark und befahl dem Erzbischof Heinrich von Mainz, daß er in der Predigt feierlich verkündige, die Christen hätten den Juden das größte Unrecht getan, die Leiche Werners von Oberwesel solle verbrannt, die Asche in alle Winde verstreut werden! “Bei dieser Predigt des Herrn Erzbischofs saßen mehr denn 500 Juden bewaffnet (!) da, um, falls ein Christ hätte Widerspruch erheben wollen, ihn sofort mit ihren Schwertern zu töten” (vgl. Chronik von Kolm,ar. H. Pabst, Berlin, 1867, S. 158). – Später versuchte Rudolf von Habsburg “eine Steuer auf die Juden, konnte aber nicht durchdringen…” (Das., S. 163). Der Jude Caro bemerkt in seiner “Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden” (II, S. 196) zynisch: “…schließlich ist der König eingeschritten. Völlige Beruhigung der aufgeregten Menge trat allerdings wohl nicht ein, es sind für 1287 und die nächsten Jahre Namen von Märtyrern aus einer nicht ganz unbeträchtlichen Anzahl Gemeinden überliefert…”
    1288, am 24. April, wurden unter der Regierung Philipps IV. von Frankreich 13 Juden zu Troyes in der Champagne nach einem Ritualverbrechen dem Scheiterhaufen überliefert (Caro II, 80).
    1292 wurde in Kolmar ein neunjähriger Junge von Juden gemordet (Annal. Colmarienses, II, 30); in demselben Jahre Ritualmord in Konstanz, 1293 in Krems, 1294 in Bern, 1302 in Renchen (Baden)…. “Es ist ein endloses Morden” (Desp., p. 70, sowie Annales Colmarienses).
    1303, zu Ostern, fangen Juden von Weißensee in Thüringen den Schüler Conrad ab und lassen ihn eines grausamen Todes sterben, indem sie ihm die Muskeln zerschnitten und die Venen öffneten, um ihm das Blut auszupressen. Den geschändeten Leichnam hängen sie zum Hohn in einem Weinberg auf. Soldaten unter Führung Friedrichs, des Sohnes vom Landgrafen Albert von Thüringen, heben das Mordgesindel aus und befördern es kurzerhand zum Tode (Tentzel, “Monatliche Unterredungen”, Juli 1693, S. 556).
    Eine böhmische Chronik meldet aus demselben Jahre (vgl. Dr. E. Bischoff in Juden und Christenbluff, Berlin, Dewald): “Nachdem Ottos Gesandte von Prag weggezogen waren, beschlossen die Juden ein scheußliches Verbrechen am heiligen Osterfeste gegen einen Christenmenschen; sie schleppten denselben an einen verborgenen Ort, hängten ihn nackt an einem Baum auf, und während sie herumstanden, spieen die einen ihn an, andere gaben ihm Faustschläge, andere Rutenstreiche, andere endlich stellten mit ihm alles an, was einst Christus von jenem greulichen und verruchten Volk erlitt.”
    Zwei Jahre später, 1305, nageln wiederum Prager Juden zu Ostern einen Jungen, der durch Armut gezwungen ihnen dienen mußte, nackt auf ein Kreuz und peitschten ihn solange aus, bis er verblutete. Das erregte Volk wartete nicht erst die Rückkehr des Königs Wenzel II. ab, sondern stürzte sich auf das Judenviertel und “wendete ein Radikalkurmittel an, indem es sämtliche Juden Prags totschlug” (G. v. Ónody, S. 81, sowie Tentzel, “Monatl. Unterr.”, 1693, S. 556).
    1306, also noch unter Philipp IV., waren sämtliche Juden Frankreichs ausgetrieben worden – für “ewige Zeiten”. Aber schon 1315 verkündete eine königliche Ordonnanz Ludwigs X. vom 28. Juli ihre Rückberufung: bald darauf mußte der Bailli (Amtmann) von Tours gegen jüdische Ritualmörder von Chinon den Prozeß anstrengen, zwei der Mörder wurden gehangen (Caro II, S. 104) ; 13 2 1 mordeten die Juden zu Annecy einen jungen Geistlichen zu rituellen Zwecken und wurden infolgedessen durch ein Dekret Philipps V. aus der Stadt vertrieben (Denis de Saint-Martin, Gallia christ. II, 723), ein Jahr später wiederum aus ganz Frankreich und wiederum “auf ewig….”, “Allein die Juden sind wie die Fliegen, verjagt man sie, so sind sie doch bald wieder da…” stellte schon der ehrsame, durchaus nicht prinzipiell judenfeindliche Frankfurter Gymnasialkonrektor Schudt in seinen Jüdischen Merkwürdigkeiten” (I, S. 115) als ihre Rasseeigentümlichkeit resigniert fest!
    In der Grafschaft Savoyen verschwanden 1329 wiederum zur Osterzeit mehrere Kinder, so zu Genf, Rumilly, Annecy und anderwärts. Ein Christ, Jaquet aus Aiguebelle, gestand, er habe die Kinder durch Vermittlung des Juden Acelin aus Tresselve an andere Juden verkauft. Acelin seinerseits gestand, er habe die Kinder an Glaubensgenossen weiterverhandelt. Diese hätten die Kinder getötet und aus ihren Hirnen und Eingeweiden eine Salbe oder Speise aharace (d. i. charoseth, eine Tunke, in die am ersten Passahabend die bitteren Kräuter getaucht werden) bereitet und allen Juden davon gegeben (H. L. Strack: “Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit”, München 1900, S. 144).
    1331 warfen Juden aus Überlingen (Baden) den Sohn eines Bürgers namens Frey in einen Brunnen. Die später am Leichnam festgestellten zahllosen Einschnitte ließen auf vorhergegangene Entziehung des Blutes schließen. Die Richter des Ortes vollstreckten, ohne erst die Zustimmung des als judenfreundlich bekannten Kaisers abzuwarten, an den Urhebern des Verbrechens das Todesurteil (Chronik des Joh. Vitoduran).
    Nach derselben Chronik des Vitoduran (vom Jahre 1215-1348 reichend, urschriftlich im Kloster St. Gallen in der Schweiz aufbewahrt und von Sigismund Hosmann in seinem “Judenherz” zitiert) wurde 1346 in München ein kleines Kind von Juden gemordet und außerhalb der Stadt niedergelegt. Die Leiche wies mehr als 60 Stiche auf! Kaiser Ludwigly. (1314-1347) fertigte die Eltern des Kindes schroff ab und verbot selbst die Wallfahrt der Bevölkerung nach dem Fundort der Leiche “durch der Juden Geld verdorben und geblendet…. Es fehlete dennoch nicht an Leuten, die sich der Juden annahmen, durch ihre güldenen Pfeile bestürmet….” (Hosmann, S. 109).
    Um dieselbe Zeit wurde in der Gegend von Köln ein kleines’ Kind, das “Häuschen”, auf dem Wege zur Klosterschule des heiligen Sighert von Juden geraubt und an einem “heimlichen Ort” mit Messern zerschnitten, bis es verschied (Acta sanct., März III, 502).
    Am Karfreitag des Jahres 1347 kreuzigten die Juden von Messina ein Kind (H. Desp.: “Le myst. du sang,” p. 73).
    Am 2. März des Jahres 1349 stahlen Juden den vierjährigen Sohn eines Züricher Schuhmachers und zerschnitten seinen Körper, das Blut wurde gesammelt. Die Leiche wurde in den sog. Wolfsbach geworfen, wo sie im Schlamm bald aufgefunden wurde. Dem Opfer wurde im Münster ein Altar errichtet, dadurch hatte die Andacht täglich mehr zugenommen, bis zum Abfall der Stadt vom alten katholischen Glauben; dadurch all ihrer alten Vorfahren Andacht verschwunden und ganz ausgelöscht worden…” (H. Murer, “Helvetia sancta”, p. 312).
    1380 wurden zu Hagenbach in Schwaben einige Juden in dem Augenblick überrascht, als sie ein seinen Eltern entführtes Kind schächteten. Sie wurden verbrannt (M. Crusius, Jahrbücher von Schwaben, Teil III, Buch 5).
    Laut Dekret vom 15. Juli 1394 wurden die Juden unter der Regierung Karls VI. wegen wiederholter ritueller Morde an Kindern und anderer gemeinschädlicher Umtriebe aus Frankreich vertrieben; im eigentlichen Königreich Frankreich gab es jahrhundertelang keinen einzigen Juden mehr, nur in der dem Papst gehörenden Enklave Avignon hielt sich eine jüdische Gemeinde 12).
    1401 wurde in Diesenhof in Württemberg der vierjährige Konrad Lory geschächtet; sein Blut sollte von einem Reitknecht für drei Gulden an den Juden Vitelmann geliefert werden; dieser wurde verbrannt, jener gerädert (Acta sanet., 2. Bd. d. Apr., p. 838).
    Die Acta sanctorum (II, April, p. 838) und H. Desportes (P. 74) verzeichnen dann weiterhin rituelle Morde – sämtlich um die Osterzeit – für das Jahr 1407 in Krakau, 1413 in Thüringen und für 1420 in Tongern in Limburg. Das Judenbüchlein” des Johann Eck vom Jahre 1541 berichtet, daß im Jahre 1420 Erzherzog Albrecht von Österreich zu Wien 300 Juden verbrennen ließ, da diese drei Kinder gemordet hatten.
    1429 wurde zu Ravensburg (Württemberg) der Schweizer Student Ludwig van Bruck zwischen Ostern und Pfingsten von drei Juden unter vielen Qualen und einer grausamen geschlechtlichen Schändung zu Tode gemartert (Acta sanct., 3. Bd. d. Apr., p. 978/980)
    Am Karfreitag (!) des Jahres 1442 oder 1443 – infolge mißlicher äußerer Umstände schwanken die Angaben in der Jahreszahl – verschwand das etwa vierjährige Mädchen Ursula Pöck in Lienz (Tirol). Nachdem man es “mit emzigen und guten Fleiß in dem Wasser und auf dem Lande etwa vil Tag gesuecht und dann nachgefragt und nicht finden mögen”, fand man den Leichnam in einem Bache: er war über und über mit Stichen bedeckt und des Blutes gänzlich entleert (Corpusculum punctis ubique confossum, sanguis ex corpusculo elicitus et effusus). Auf Grund der weiteren Erhebungen wurden die Juden von Lienz als des Mordes verdächtig eingezogen. Zunächst leugneten sie hartnäckig; aber angesichts des Leichnams und infolge dringender Ermahnungen – von Tortur oder Erpressung des Geständnisses ist auch nicht andeutungsweise die Rede – bekannten sie einstimmig das Verbrechen. Eine Christin, Margareta Praitschedlin, hatte ihnen gegen Geldgeschenke das Kind in die Hände gespielt! Auch diese gestand ihr Verbrechen in vollem Umfange. “Die hab gesagt, wie sie das Kind an ein Ort gefunden hät, und das guetlich aufgenummen mit guten Worten, und den benannten Juden in ihr gewaltsamb geantwortet.” Der Jude Samuel, “der am ersten Hand an das Kind gelegt und das größte unchristliche Mord- und Marter getan hab”, wurde, wie aus der von Georg Tinkhauser in Nr. 10 der “Katholischen Blätter aus Tirol” veröffentlichten Urkunde hervorgeht, aufs Rad gef- lochten, mit ihm ein Hund. Ein anderer Jude, Joseph, wurde zum Galgen verurteilt und zugleich mit einem Hunde an den Füßen aufgehängt. Die Praitschedlin wurde mit zwei alten Jüdinnen rücklings gebunden und verbrannt. Fünf Judenkinder wurden getauft! Allen Juden blieb das Betreten der Stadt verboten. Die Edlen von Kärnten begehrten vom Kaiser wiederholt, zuletzt im Jahre 1494, die Vertreibung aller Juden aus ihrem Lande. Endlich verordnete Kaiser Maximilian I. dieselbe in dem bekannten Edikt von Schwäbischwerd vom Jahre 1496 (Mittwoch nach dem Sonntage Okuli). Als Grund der Vertreibung wurde u. a. angegeben, daß sie (die Juden) auch Christenkinder jämmerlich gemartert und deren Blut zu ihrem verdammlichen Wesen gebraucht haben”. – “So ist fast kein Land und in einem Lande schier keine Gegend zu finden, in welchem nicht die jüdische Grausamkeit in dem Blute unschuldiger Christenkinder ihre mörderischen Hände wusch…” schrieb Jacob Schmid in seinem “Ehrenglanze der gefürsteten Grafschaft Tirol” (II, S. 141, Neuauflage Innsbruck 1843).
    Teil5
    Das Andenken an dieses geschächtete Kind ist heute noch nicht in Lienz erloschen. Der Vater des Kindes ließ 1452 an dem ursprünglich auf dem Friedhofe der Stadtpfarrkirche befindlichen Grabe der kleinen Märtyrerin eine Tafel des Inhaltes errichten: “Hat machen lassen Thomas Pöck zum Gedächtnisse seiner Tochter Ursula, die die Juden am Charfreitag gemartert haben und liegt hier begraben. ” (Nach Dr. Jos. Deckert: “Vier Tiroler Kinder, Opfer des chassidischen Fanatismus,” 1893.)
    1452 töteten mehrere Juden zu Savona (bei Genua) ein zweijähriges Kind; sie durchbohrten den Körper nach allen Richtungen, fingen das Blut in den bei der Beschneidung ihrer Kinder gebräuchlichen Gefäßen auf und warfen die blutleere Leiche in eine Senkgrube. Das mit Fruchtstücken vermengte Blut wurde in ritueller Form genossen (A. Spina, “de bello Judaeorum” III, 7). Der jugendliche Sohn des Arztes Salomon von Genua sagte als Augenzeuge dieses bestialischen Mordes folgendes aus: “Da haben sie ain Christenkindlin zwayjärig herfür geführt: hats ain jud gehebt bey dem gerechten arm, der ander bey dem linken arm, der drit bey dem haupt, also creutz weyß, der viert hat scharpff spitzig und lang nadel oder stichel gehabt, der hat das Kind dem bauch gestochen den herzen, schnel ausszogen und wider gestochen, das reichlich heraussgeflossen ist das blut ins beck, bis das kind gestorben, unnd sie das geworffen in ain haymlich gmach, und biern, äpfel und von andern früchten, haben sie getunckt ins blut und gessen.”
    Der Zeuge hatte auch davon gegessen “und ist jm ain sollicher graw darauff kommen, das er in zween tagen nit hat mögen essen, und was jm gleich, als wolten die därm und aingwaid jm herauss” (nach dem “Judenbüchlein” des D. Joh. Eck).
    1453 lockten Breslauer Juden ein Kind zu sich, mästeten es längere Zeit und steckten es dann in ein Faß mit Nägeln, welches sie hin und her rollten, um dem Opfer auf diese Weise das Blut zu entziehen (H. Desportes, le myst. d. s., p. 76).
    Im Juli des Jahres 1462 ziehen zehn jüdische Händler, vom Markt in Bozen, das in früheren Zeiten vier Märkte hatte, zurückkehrend, durch das Inntal. Sie waren bereits einen Monat vorher mit dem Bauern Hans Mair aus dem Dorfe Rinn bei Innsbruck “handelseinig” geworden: er, der Pate und Oheim des dreijährigen Andreas Oxner, der nach dem frühen Tode seines Vaters der Obhut des Onkels anvertraut wurde, hat um einen Hut voll jüdischer Goldstücke beschlossen, seinen Pflegling ohne Wissen der Mutter dem jüdischen Gesindel auszuliefern. “Die Mutter des kleinen Andreas hatte sich nach dem etwa zwei Stunden entfernten Amras als Schnitterin verdungen, konnte aber ihr Kind nicht so weit mitnehmen. Darauf hatte der Verräter gerechnet. Sie übergab also das Kind der Obhut des Paten und empfahl es dringend seinem Schutze. Nicht ohne Bangen nahm sie von ihrem Kinde Abschied.
    Als die Mutter sich entfernt hatte, gab der Bauer den Juden von seinem Hause aus das verabredete Zeichen…. Zwei der Juden begaben sich nun heimlich in das Haus des Bauern, füllten ihm verabredeter Maßen seinen Hut mit Geld (400-600 Duk.), worauf er sie die Holzstiege hinauf in das Zimmer führte, wo das Kind noch sanft schlief. Er weckte dasselbe auf, zog ihm sein Kleidchen an und übergab es den fremden Männern…” (nach Dr. Jos. Deckert: “Vier Tiroler Kinder”, etc.). Die Juden hatten vorsorglich einen Rabbiner mitgebracht. In einem Birkenwald, unweit des Dorfes Rinn, wurde das Kind geschächtet: der Rabbiner legte sein Schlachtopfer auf einen Steinblock, der als “Judenstein” heute in der gleichnamigen, von Kaiser Maximilian I. gestifteten Wallfahrtskirche in der geschichtlichen Überlieferung weiterlebt; darauf wurde das Kind nach jüdischem Ritus beschnitten. An den Armen wurden die Adern geöffnet, das Blut wurde sorgfältig in kupfernen Bechern gesammelt. Jeder einzelne der Juden verübte an dem Opfer besondere Grausamkeiten, selbst der Leichnam wurde noch geschändet und dann an einem Baum, der ein Kreuz darstellen sollte, aufgehangen. Die Mörder gingen straflos aus. Der Bauer Mair aus Rinn, der Pflegevater des “Anderle von Rinn”, verfiel dem Wahnsinn und mußte in seinem eigenen Hause an Ketten gelegt werden. Das Ritualopfer wurde zunächst auf dem Friedhofe zu Rinn bestattet, später in einer besonderen Nische beigesetzt. Rings um diese Nische wurde in Bild und Schrift die Geschichte des Märtyrers verewigt. Papst Benedikt XIV. nahm in der Bulle “Beatus Andreas” vom 22. Februar 1755 Gelegenheit, sich des längeren mit dem jüdischen Ritualmord zu befassen. Des weiteren liegen vor die Aufzeichnungen der Bollandisten (Acta sanct., III, Juli, p. 462) sowie die “Beschreibung der Marter des heiligen Andreas von Rinn” des Ignatius Zach (Augsburg, 1724). Der Kult des kindlichen Märtyrers hat sich bis auf unsere Zeit erhalten; die Diözese Brixen feiert am 2. Juli das Fest des seligen Andreas von Rinn, ihres Diözesanpatrones. Dr. Jos. Deckert schreibt dazu (Wien, 1893): “Das Kind von Rinn ist also wirklich das Opfer fanatischen Judenhasses gewesen und wird von der kath. Kirche mit Recht als Märtyrer verehrt.” – Die Kirche läßt in der Diözese Brixen u. a. ein Gebet verrichten, in dem es heißt, daß der sel. Andreas von treulosen Juden auf das grausamste getötet wurde”.
    Um die Osterzeit des Jahres 1454 wurde in Kastilien ein Knabe von Juden zerstückelt, das Herz zu Asche verbrannt (Acta sanct., April II, S. 838).
    Am Karfreitag 1468 hatten Juden auf Geheiß ihres Rabbiners Salomon Pecho in der kleinen spanischen Stadt Sepulveda ein junges Mädchen ans Kreuz geschlagen und zerstochen. Auf Befehl des Bischofs Juan Arias de Avila wurden die überführten Juden nach Segovia gebracht. Im Anschluß an die Gerichtsverhandlung wurden die Hauptschuldigen zum Feuertod, die übrigen an der Marterung beteiligt gewesenen Juden teils zu Galgen und Rad verurteilt, teils im Gefängnis erwürgt. Der Rest wurde aus der Stadt vertrieben (Colmenares in “Historia de la insigne ciudad de Segovia” und “Synopsis episcoporum Segoviensium”, p. 650).
    Eine umfangreiche Literatur behandelt den berüchtigten Fall des Trienter Knabenmordes vom Jahre 1475, der seinerzeit in der gesamten abendländischen Kulturwelt größtes Aufsehen erregte. Dieser Ritualmord und seine Begleitumstände sind in mehr als einer Hinsicht noch für unsere Zeit außerordentlich aufschlußreich.
    Wohl der erste, der dieses Verbrechen seinen Landsleuten ausführlich und authentisch berichten konnte, war der erste sächsische Landrentmeister Johann von Mergenthal, welcher im Jahre 1476 unter Führung Herzogs Albrecht von Sachsen in dessen zahlreichem Gefolge eine Pilgerfahrt nach Jerusalem unternahm. Diese Reise führte ihn auch über Trient, “da Deutschland endet, und Welschland angehet”. Hier stand die Bevölkerung noch ein Jahr nach dem bestialischen Morde unter dem Eindruck der ruchlosen Tat, und Mergenthal konnte den Bericht in seinem später von einem D. Hieronymus Weller zu Leipzig veröffentlichten Reisebuch sozusagen an Ort und Stelle schriftlich niederlegen.
    Da dieser Aufzeichnung der Einwand der nachträglichen Darstellung bzw. ungenauen, weil nicht aktenmäßig belegten Berichterstattung gemacht werden könnte, wollen wir ihn hier nicht zugrunde legen, ebensowenig die bildlichen zeitgenössischen Darstellungen dieses Mordes, wie beispielsweise die außerordentlich instruktiven Holzschnitte in Georg Liebes “Judentum” (Bd. 11 der “Monographien zur deutschen Kulturgeschichte”, S. 17/20).
    In der Wiener Hofbibliothek befindet sich aber heute noch ein unumstößIiches Beweismaterial: die in mittelalterlichem Juristenlatein abgefaßten umfangreichen Prozeßakten des Trienter Knabenmordes aus dem Jahre 1475! Diese sind nicht wegzuleugnen. Die 613 Folioseiten des Wiener Kodex stammen von der Hand des Schreibers des Trienter Prozesses, des Johann v. Fatis. Des weiteren besitzt die Bibliothek des Vatikans zu Rom einen lateinischen handschriftlichen Kodex aus den Jahren 1476-78, verfaßt im Anschluß an den Trienter Ritualmordprozeß vom Jahre 1475/76. Papst Sixtus IV. hatte eine Kommission von sechs Kardinälen und hervorragenden Juristen in Rom beauftragt, die Prozeßakten nochmals zu überprüfen. Den Vorsitz dieser Kommission führte der bedeutendste italienische Rechtsgelehrte seiner Zeit, Franz Panvino von Padua. Im Zusammenhang damit wurde der Kodex abgefaßt. Das interessante Manuskript wurde zwar, wie aus den häufigen Randbemerkungen hervorgeht, vielfach benutzt, war dann aber wieder jahrhundertelang verschollen. Sixtus IV. hatte durch eine besondere Bulle vom 20. Juni 1478 das Gerichtsverfahren für tadelfrei erklärt und der Gewissenhaftigkeit der Richter das höchste Lob gespendet, – und Papst Benedikt XIV. bezeichnete den Kodex als authentisch. Erst 1881 wurde diese alte Handschrift wiederentdeckt und in der italienischen Zeitung “civiltä cattolica” auszugsweise veröffentlicht. – Im Statthaltereiarchiv zu Innsbruck bearbeitete der katholische Pfarrer Dr. Jos. Deckert über 200 ursprünglich im Konsistorialarchiv von Trient aufbewahrte, aus dem Jahre 1475 stammende Aktenstücke (Verhörsprotokolle), Briefe und Konzepte, auf Simon von Trient bezüglich; ihren Niederschlag veröffentlichte Deckert im Rahmen seiner 1893 erschienenen Abhandlung: “Vier Tiroler Kinder, Opfer des chassidischen Fanatismus”, was zur Folge hatte, daß heute nur noch in einer einzigen öffentlichen Bibliothek Großdeutschlands ein Exemplar dieser “gefährlichen” Arbeit sich vorfindet!
    1588 und 1593 wurde zu Trient eine sogenannte Relatio italica in Druck gegeben. Auf ihr fußen die schon mehrfach erwähnten Geschichtsschreiber, die Bollandisten (Acta sanct., Martii, tom. III, p. 494f.), und, was für uns das Wichtigste ist, sie fügen ihrem Bericht ein ausführliches Schreiben des berühmten Arztes Hans Mathias Tiberinus bei, der als Sachverständiger die Leiche des Opfers zu untersuchen hatte und bereits 14 Tage später dem Stadtrat von Brixen seinen Befund mitteilte. Außerdem ist überliefert der unanfechtbare, von drei Trienter Ärzten noch vor der Verhaftung der Schurken festgelegte und völlig objektive Leichenbefund! Er übermittelt uns aufs genaueste die furchtbare Todesart des 28 Monate alten, später von der Kirche beatifizierten Kindes.
    Teil6
    Die in kleinsten Einzelheiten übereinstimmenden Geständnisse der in strenger Einzelhaft gehaltenen und auch getrennt vernommenen acht Hauptangeklagten ergeben aber folgendes erschütternde Bild: In den ersten Tagen der Karwoche des Jahres 1475, in dem das Passahfest auf den Gründonnerstag fiel, fanden sich die Häupter der jüdischen Familien zu Trient im Hause des Angesehensten, mit Namen Samuel, ein, in dessen Grundstück sich das Versammlungslokal der Juden, die Synagoge, sowie die Judenschule befanden. Sie beklagten sich darüber, daß man die Osterkuchen, die Mazzen, nicht bereiten könne, weil das Blut von einem Christenknaben fehle! Samuel setzte eine “Prämie” von 100 Golddukaten für die Beschaffung des Schächtopfers aus. Der Jude Tobias begab sich um die Zeit des Abendgottesdienstes am Gründonnerstag in eine fast menschenleere Seitenstraße. Vor dem elterlichen Hause spielte ein 28 Monate altes Kind, Simon Gerber. Mit Spielen wird es bis zum Hause des Samuel gelockt, und daselbst bis zur völligen Dunkelheit eingeschlossen.
    Der Judenälteste, ein Greis von 80 Jahren, Moses “der Alte”, begann mit der Schächtung, indem er dem Kinde mit einer Zange aus der rechten Wange ein Stück Fleisch herausriß, ihm folgten die anderen Juden. Das herabfließende Blut wurde in einem Zinnteller aufgefangen. Auf gleiche Weise wurde das rechte Bein verstümmelt. Die übrigen Teile des Körpers wurden mit langen, dicken Nadeln (acum a pomedello) durchstochen, um das letzte Blut zu gewinnen. Schließlich wurde die Beschneidung ausgeführt. Zum Schluß ahmten die Henker die Kreuzigung nach, indem sie das zuckende Wesen zu viert mit den Füßen nach oben ausgestreckt hielten (in modum crucis), die übrigen Juden zerstachen es nochmals mit Nadeln und spitzen Instrumenten. Die Mörder schrien: “So haben wir’s mit Jesus gemacht, möchten alle unsere Feinde also auf ewig zuschanden werden.” Das noch schwach atmende Kind wurde dadurch getötet, daß man die Schädelknochen zerschlug; die Juden stimmten dabei einen Lobeshymnus auf Jahweh an. Das Blut des Kindes wurde in einem Topf gesammelt und auf die einzelnen jüdischen Familien verteilt! – Das Ostermahl konnte bereitet werden!
    Die Kindesleiche, am Karfreitag auf dem Ahnemor (Altar) der Synagoge ausgestellt und von allen in Trient ansässigen Juden besudelt, verhöhnt und geschändet, wurde, nachdem sie vorübergehend unter dem Stroh eines Speichers verborgen worden war, schließlich in einen Wassergraben, der in der Nähe des Hauses vorbeifloß, geworfen. Um den Verdacht, der sich mehr und mehr verdichtete, von sich ablenken zu können, glaubten die jüdischen Verbrecher besonders schlau zu sein, wenn sie als erste dem Bischof von Trient von dem grausigen Fund einer verstümmelten Kindesleiche berichteten, nachdem die Eltern, von zahlreichen Einwohnern unterstützt, vergeblich gesucht hatten, und die Stadttore vorsorglich geschlossen worden waren. Damit lieferten sie sich jedoch selbst aus. Die Art der ungewöhnlichen, noch nie gesehenen Verwundungen und das zarte Alter des Opfers brachten die Urheber und Anstifter vor Gericht. Hier bekannten sie – getrennt voneinander vernommen – schließlich alle Einzelheiten des schändlichen Verbrechens. Die Frauen zweier Hauptangeklagten gaben die aufschlußreiche Erklärung ab, daß bereits in früheren Jahren ähnliche Kindermorde ausgeführt worden wären, die aber alle unentdeckt geblieben seien!
    Während des Prozesses wurden drei beglaubigte Urkunden über vier jüdische Kindermorde vorgelegt, die sich sämtlich in der Diözese Konstanz ereigneten, und zwar zwei Blutmorde in Endingen, je ein solcher in Ravensburg (1430) und Pfullendorf (1461). Außerdem gaben zwei der Angeklagten ihre Mitwisserschaft über Kindermorde in Padua, wo in früheren Jahren mehrere Kinder geschächtet worden seien, und zu Regensburg, wo ein Kind zum Verbluten gebracht wuide, zu Protokoll.
    Der durch die Trienter Behörden mit außerordentlicher Gründl

    Reply
  9. 3

    stevenblack

    Hallo,
    Das ist furchtbar, einfach ganz schrecklich! Keine Ahnung, wie die Eltern das aushalten,
    genau zu wissen daß ihre Kinder solch unmenschlichen Praktiken ausgesetzt sind.
    Diese Kinder werden wohl ihr Leben lang daran knabbern .. das ist ein totaler ALPTRAUM! 🙁
    lg,

    Reply
    1. 3.1

      Freiherr von Knicke

      Wie wir an uns erfahren haben halten sich diese traumatischen Erlebnisse über Generationen.
      Des wirkt lange in den betroffenen Völkern (nicht Bevölkerung).
      Das gilt aber nicht als “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” (im Jargon der NWO).
      Wie überall setzen die Herren das Recht nach ihrem Gusto.

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  10. 2

    Freiherr von Knicke

    Es ist ermunternd, daß israelische Soldaten diesen Schritt tun.
    Nach talmudisch geprägter Staatsraison ist das nicht selbstverständlich und darum diesen Menschen alle Hochachtung.
    Der Führungsriege ist das wahrscheinlich wenig erklärbar. Sie sind mehrheitlich geprägt vom Herrenbewußtsein (UNO-Resolution: Zionismus ist Rassismus) und so macht man wenig Federlesens oder Unterschiede zwischen Bullen/Kühen und Kälbern. Bei Bedarf wird halt der Staatsraison folgend gehandelt – wieso Zweifel!?
    Immer das gleiche Thema: die Köpfe bestimmen den Grad der Sauereien (z.B. Ehrenburg – der Dichter, laut Spiegel – ist der etwa Vorbild dort für innere Haltung oder Taten – er hing keiner christl. Religion an) und die Soldaten, als Individuen, handeln – oder aber denken und spüren durch den Akt der Mobilisierung des (eigenen) Ich/Selbst soetwas wie persönl. Verantwortung.

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