5 Comments

  1. 2

    lorinata

    Reblogged this on Wissenschaft3000 ~ science3000.

    Reply
  2. 1

    violine

    Hallo Leute hier eine Petition gegen die EU Diktatur bitte weiterleiten. Danke.

    http://www.openpetition.de/eu-in-bruessel-aufloesen-zurueck-zur-kooperation-der-freien-ewg-staaten-europas

    Reply
    1. 1.1

      Erich Kalinowsky

      Hallo Violine! Es heißt doch: “ Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten.“ Ersetzen Sie doch bitte Wahlen durch „Petitionen.“ Was bleibt dann! Fröhliche Grüße.

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    2. 1.2

      Marion Becker

      Ja. liebe Leute, die Petitions-Seite kann nicht aufgerufen werden. Wundert es jemanden?
      Bei meiner HP sind fast alle Links, unter anderem dieser hier, gelöscht worden. Wie kann so was nur passieren?
      Liebe Maria, vielleicht hast Du eine Idee, was ich tun kann. Der Betreiber ist nicht erreichbar.

      Herzliche Grüße
      Marion

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    3. 1.3

      Hans-im-Glück

      Liebe Violine,

      Petitionen sind Bittschriften!

      Natürlich wurde das Petitionsrecht im „Grundgesetz für die BRD“ in Art. 17 aufgeschrieben – wir lesen: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

      Nun wird aber im ganzen GG der Einzahl-Begriff „Volksvertretung“ (wie viele andere Begriffe auch) an keiner Stelle definiert – es ist da also Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Zufall?

      Ebenso ist „jedermann“ offensichtlich NICHT dasselbe wie „jeder“ (wie in Art. 2) oder „alle Menschen“ (Art. 3) – oder?

      Und es ist mit Art. 17 ja auch nicht gesagt, daß diese „zuständigen Stellen“ oder die „Volksvertretung“ diese Bitten oder Beschwerden auch zur Kenntnis nehmen oder gar daraufhin etwas ändern müssen…

      Weiter.
      Laut GG Art. 20 Abs. 2 „geht alle Staatsgewalt vom Volke aus“.
      Das wir uns immer so interpretiert, daß das Volk (welches? ist ja nicht gesagt…) der Souverän wäre – bittet ein Souverän?
      Ein wahrer Souverän befiehlt…

      Und was bedeutet diese Formulierung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“?
      Vielleicht wie Tucholsky es seinen „älteren, aber leicht besoffenen Herrn“ formulieren ließ: „… denn wenn einer mal ausjeht, dann kommt er ja so bald nich wieder, nich?“
      Oder will uns das daran erinnern, daß alle AUSFÜHRENDEN der Staatsgewalt aus dem Volke kommen (oder mal kamen)?

      Summa summarum:
      Ich möchte alle dazu aufrufen, das „Grundgesetz für die BRD“ (warum „für die“ und nicht „der“?) mal ganz genau zu lesen und mal ALLES zu hinterfragen.
      Warum zum Beispiel Unterschiede gemacht werden zwischen „dem Menschen“ (Art 1/1), dem „deutschen Volk“ (Art. 1/2), „jeder“ (Art. 2 und 3), „allen Menschen“ (Art. 3/1), „allen Deutschen“ (Art. 8 und 9)?

      Meine Lebenserfahrung, der ich seit fast 20 Jahren mit der BRD-Justiz zu tun habe, sagt mir, daß in der Juristerei ALLES eine Bedeutung hat – auch der kleinste Unterschied ist NICHT umsonst da.
      Denn ein Jurist hat kein Problem, 15mal dasselbe Wort in einem Gesetzestext zu gebrauchen, wenn er 15x dasselbe ausdrücken will.
      Jeder Unterschied in der Formulierung hat also einen Sinn…

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