Im Interview mit RT DE bewertete der Kölner Strafrechtler RA Dirk Sattelmaier die Einführung des neuen Straftatbestands in § 130 Absatz 5 des deutschen Strafgesetzbuchs.
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Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es auch – und das wolle der Jurist direkt vorneweg mitteilen – vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer missbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit im Wege stünden.
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Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier ist seit 20 Jahren unter anderem als Strafverteidiger in eigener Kanzlei selbstständig. Während der vergangenen zweieinhalb Jahre hat er viele Strafverfahren übernommen, in denen seine Mandanten mit einer abweichenden Meinung zum vorherrschenden Coronanarrativ wegen Straftaten nach dem Versammlungsgesetz, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Volksverhetzung angeklagt waren.
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Dabei konnte er sich vielfach nicht des Eindrucks erwehren, dass sich die wahrzunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit möglicherweise auch auf die richterliche Gesinnung und die negativen Folgen für die Rechtsstaatlichkeit auswirkt. Auf seinem Telegramkanal schildert er in der Videoreihe „Neues aus dem Gerichtssaal“ regelmäßig, wie es aktuell in unseren Gerichtssälen zugeht.
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Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier: „Der geänderte § 130 des Strafgesetzbuchs ist verfassungswidrig„
Die Gefahr bei einem Gesetzesbeschluss per Omnibusverfahren
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Zunächst ging der Jurist auf die Gefahren ein, die ein Verfahren mit sich bringt, bei dem direkt mehrere Gesetze auf einmal verabschiedet werden – wie es auch im Fall der Änderung des § 130 StGB geschehen ist.
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Das Gesetz sei quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion bei einem sogenannten Omnibusverfahren vom Bundestag beschlossen worden. Das Omnibusverfahren bedeutet, dass in einer Sitzung gleich über mehrere Gesetze abgestimmt wird. Am 20. Oktober wurde vom Bundestag in der Hauptsache über Änderungen zum Bundeszentralregistergesetz votiert. Doch ohne dass dies inhaltlich dazu gepasst hätte, wurde dann im Omnibusverfahren weitgehend unbemerkt auch über ein diesbezüglich sachfremdes Gesetz entschieden und die Einführung eines neuen Straftatbestands im Absatz 5 des § 130 StGB beschlossen. Begründet wurde das Vorgehen mit einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008, wonach das Gesetz zeitnah geändert werden musste, weil sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU gedroht hätte.
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Ein Omnibusverfahren sei grundsätzlich mit Gefahren verbunden, stellte der Rechtsanwalt fest. Die größte Gefahr bestehe darin, dass Abgeordnete bei einem schnell eingeschobenen Omnibusverfahren häufig gar nicht realisieren, worüber sie da eigentlich abstimmen. Zumeist würde keine Zeit eingeräumt, um die Gesetzesänderung zu diskutieren.
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Zur Verdeutlichung, was ein solcher Ad-hoc-Beschluss ohne jegliche parlamentarische Diskussion für Konsequenzen haben kann, erläuterte Sattelmaier ein Beispiel aus der deutschen Nachkriegsgeschichte.
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Im Jahr 1968 habe der damals hochrangige Mitarbeiter im Bundesjustizministerium Eduard Dreher eine Gesetzesvorlage für das „Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz“ geschrieben. Diese Vorlage beinhaltete auch Änderungen im Strafgesetzbuch zu Verjährungsfristen von Straftaten – insbesondere zur Beihilfe. Im Rahmen eines Omnibusverfahrens wurde diese Gesetzesänderung nebenbei im selben Jahr vom Parlament beschlossen. Vermutlich sei den Abgeordneten dabei nicht bewusst gewesen, wie sie damit die Strafbarkeit der Beihilfe zu schwersten Verbrechen der NS-Zeit aushebelten. Helfer der Nazi-Gräueltaten konnten anschließend wegen der Verkürzung von Verjährungsfristen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
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Dem Juristen Dreher könne kaum unterstellt werden, dass er die Auswirkungen des Gesetzes nicht gekannt habe, noch dazu, weil er sich in der NS-Zeit als besonders regimetreuer Staatsanwalt hervorgetan hat. Dreher machte auch in der Nachkriegszeit Karriere. Bis zu seinem Tod im Jahr 1996 wurde seine Gesetzesvorlage zur Verjährung der mörderischen Beihilfe in der NS-Zeit nie infrage gestellt, und seine Literaturveröffentlichungen wurden von zahlreichen Studenten gelesen. Dementsprechend schwinge bei Omnibusverfahren der Verdacht mit, dass dabei Gesetze „untergeschoben“ werden.
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Wer definiert bei einer Anklage die Straftatbestandteile Völkermord und Kriegsverbrechen?
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Eine weitere Gefahr im Sinne einer missbräuchlichen Anwendung des Gesetzes liege in der Definition der Tatbestandsmerkmale. Da seien zum einen die Tatbestandsmerkmale „Völkermord“ und „Kriegsverbrechen“, die bei der Verwirklichung der Straftat vorliegen müssen. Nach § 130 Absatz 5 StGB kann derjenige mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, der Völkermord und Kriegsverbrechen und anderes öffentlich billigt, leugnet oder gröblich verharmlost. Bisher sei nach § 130 Absatz 3 StGB nur das Leugnen und Verharmlosen des Holocaust, der eindeutig definiert ist, strafbar gewesen. Dies sei übrigens in den meisten Ländern nicht strafbar, sondern werde aus historischen Gründen vor allem in Deutschland geahndet, erläuterte Sattelmaier die internationale Handhabung des Tatbestands.
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Hinsichtlich der aktuellen Gesetzesänderung ergebe sich die Frage, wer denn festlegen dürfe, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen sei. Hier bestehe die große Gefahr, dass ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien beziehungsweise „das vorherrschende Narrativ“ beziehe. Juristisch gesehen muss das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden. Deshalb seien fachlich gesehen nur Institutionen wie der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag oder ein deutsches Oberlandesgericht im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme in der Lage und auch berechtigt zu ermitteln, ob die Tatbestandsmerkmale Völkermord und Kriegsverbrechen erfüllt seien.
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Vom Gesetzgeber eingebaute Hürden zur Verhinderung einer vorschnellen Verurteilung
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Als Nächstes kam der Jurist auf die beiden im Gesetz formulierten Hürden zu sprechen, die nach seiner Auffassung eine vorschnelle Verurteilung verhindern können. Dabei bezog er sich zum einen auf die Hürde bezüglich des Tatbestandsmerkmals der Leugnung: „Das Leugnen muss unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.“ Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, dass nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, dass das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
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Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach „muss sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist“. Laut ständiger Rechtsprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
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Selbst wenn das Gericht zu dem Schluss käme, ein Verhalten sei geeignet, um Menschen aufzuwiegeln oder den öffentlichen Frieden zu stören, reiche das nicht, wenn der Personenkreis vom Schutz des § 130 Absatz 1 StGB nicht umfasst wird. So wäre die Verharmlosung eines Völkermords an nordamerikanischen Indianern genauso wenig strafbar wie das Leugnen eines Völkermords an den afrikanischen Tutsi in Ruanda oder an Bewohnern der Stadt Butscha in der Ukraine – so es denn da Völkermorde beziehungsweise Kriegsverbrechen gegeben habe. Sie alle gehören im Sinne des Gesetzes nicht zum geschützten Personenkreis.
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Gefahr der Gesinnung des Entscheidungsträgers bei der Gesetzesauslegung
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Trotz all dieser Hürden für eine Verurteilung dürfe die Gefahr des geänderten § 130 StGB aus einem weiteren Grund nicht unterschätzt werden, denn eines wolle der Rechtsanwalt festhalten: „In den letzten zwei Jahren konnte ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass Staatsanwaltschaften und sogar Strafgerichte möglicherweise mit einer gewissen (voreingenommenen) Gesinnung an Verfahren gegen Kritiker von Coronamaßnahmen herangehen und dann nicht sorgfältig prüfen, ob die für eine Verurteilung erforderlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.“
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So habe er vor Gericht mehrfach erfahren, wie bei einer Anklage nach § 130 Absatz 3 überhaupt nicht geprüft wurde, ob das vorgeworfene Verhalten geeignet gewesen sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Daher berge das geänderte Gesetz die Gefahr, dass Menschen, die nicht dem vorherrschenden Narrativ Folge leisteten und sich kritisch äußerten (etwa auf Versammlungen), im Rahmen dieses Gesetzes schnell in ein Ermittlungsverfahren oder sogar vor den Kadi gezogen werden könnten. Damit seien sie gegebenenfalls einer nicht auszuschließenden richterlichen Gesinnung ausgeliefert. Der Aufwand, solche erst einmal eingeleiteten Verfahren abzuwehren, sei für die Betroffenen mühsam, zeitaufwendig und oft nervenaufreibend. Zudem koste eine vernünftige Verteidigung auch Geld.
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Aus diesen Gründen wirke sich trotz der zuvor genannten Hürden die Gefahr einer richterlichen Gesinnung im Sinne eines offiziellen Narratives stark auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit aus. Nur aufgrund einer solchen Gefahr entfalte das Gesetz bereits eine einschüchternde Wirkung. Menschen, die nicht vor Gericht landen wollen, werden ihre abweichende Meinung zu vorherrschenden Kriegsnarrativen unter Umständen lieber nicht mehr äußern.
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Die einschränkende Wirkung auf die Meinungsfreiheit
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Einerseits habe er in seiner Berufslaufbahn als Strafverteidiger noch nie eine so ungewöhnlich hohe Quote an Einstellungen beziehungsweise Freisprüchen erlebt wie in den letzten beiden Jahren, andererseits hätten die Staatsanwaltschaften viele Verhaltensweisen in Bezug auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit geahndet, die bei sauberer juristischer Prüfung keinen Tatbestand erfüllten und somit nicht strafbar gewesen seien. Viele Menschen würden angesichts von Rechtsunsicherheit das Risiko eines Strafverfahrens und den damit verbundenen Kosten verständlicherweise lieber meiden und auf ihre garantierten Meinungsrechte verzichten. Darin sehe Sattelmaier die größte Gefahr des neu eingeführten § 130 Absatz 5 StGB.
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Aktuell könne sich das Gesetz bereits auf Äußerungen zu den Kriegsereignissen auswirken. Menschen trauten sich möglicherweise aus Angst vor Strafe nicht mehr, ihre Meinung zu sagen.
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Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wegen unklarer Definitionen
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Gleichzeitig bestehe noch eine weitere Gefahr, die bisher noch nirgendwo diskutiert worden sei: Diejenigen, die sich unbedacht zu einer Äußerung hinreißen ließen und sich politisch nicht auskennen – und das dürfte laut Sattelmaier die meisten Menschen betreffen –, könnten jetzt massenhaft aufgrund einer Anmerkung vor Gericht landen. Das grundsätzliche Problem bei diesem Gesetz seien die nur schwer zu verstehenden und unbestimmten Tatbestandsmerkmale. Die Bürger verstünden bei diesem Gesetz nicht, welches konkret zu beschreibende Verhalten strafbar wäre.
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Genau deswegen halte der Jurist das Gesetz für verfassungswidrig. In § 130 Absatz 5 StGB gebe es zu viele sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit widerspreche das Gesetz dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes und dem Rechtsstaatsprinzip.
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Insofern gehe er davon aus, dass in absehbarer Zeit die Gerichte selbst dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen werden. Jeder Strafrichter könne das tun, bevor er es in seinem Urteil anwendet.
Ab jetzt verboten: Leugnen, was nicht bewiesen ist.
In aller Kürze, und nur um deutlich zu machen, womit wir es hier zu tun haben: Nun ist neben der Holo-Leugnung auch die öffentliche Leugnung und „gröbliche“ Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar. Das neue Gesetz wurde nebenbei beim Kaffee und vorbei an den lästigen Bürgern einfach so verabschiedet. Wir müssen wissen: Mit dem Ukraine-Krieg hat das natürlich nichts zu tun, heißt es. Die Gesetzeslage sei halt irgendwie noch nicht so richtig rund gewesen, aber jetzt, nach der feinfühligen Anpassung, ist alles geregelt – hier weiterlesen.
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Zitat: “ … Angst ist gerade deshalb bedrohlich und gefährlich, weil sie im Innen angreift! Sei es, dass man es dabei auf unser Herz, den Körper oder unseren Verstand abgesehen hat! Angst ist quasi die Manipulation der eigenen inneren Schaltzentrale! Wie also kann man sich gegen einen solchen Angriff wehren? Mit unserer Angst sind wir alleine. Wir können sie zwar mit Freunden teilen, was einige Symptome lindern kann, aber loswerden können wir die Angst nur selbst – Mutterseelenallein. Denn, außer uns selbst, ist niemand mehr in uns der fühlt! Auch wenn Angst etwas Gegenstandsloses ist, so ist sie doch etwas sehr reales. Zwar kein Gegenstand, aber trotzdem in der Lage gegenständliches zu bewegen! Die Angst kann uns zum Handeln oder aber in die totale Handlungs-Unfähigkeit führen. Insofern ist sie die wohl größte Waffe, die im
Laufe der Menschheitsgeschichte je erfunden und erdacht wurde! Quelle: Corona – Die Wahrheit – Kapitel 31: „Angst – Die stärkste Waffe der Dunkelheit!“ S. 261.
WISSE: Die Mehrzahl der „Experten“ hatte mehr oder minder intensiv Kontakt zu relevanten Impfstoffherstellern. Die WHO, das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut haben nicht nur nach unserer Einschätzung wissenschaftlich nicht haltbare Risikoeinschätzungen veröffentlicht, unbegründete Angst gestreut und diese mit Aufforderungen zur „Pandemie-Impfung“ verknüpft. Sie waren die Referenz-Instanzen für alle politischen Entscheidungen in dieser Sache und haben
versagt. (Quelle: Corona Die Wahrheit S. 276.)
666 – Die Zahl des Tieres
Wer sie nicht tragen will, auf seiner Hand oder Stirn, der kann nicht mehr kaufen oder verkaufen! Wer sie aber trägt, bekennt sich damit zur Anbetung SATANS – Die Rede ist von der Zahl des Tieres, der Zahl 666 – hier weiter.
Nostradamus
Was uns in den nächsten Monaten und Jahren bevorsteht? Wir alle spüren es und Nostradamus benennt es: Riesige Umbrüche und grundlegende Veränderungen werden unsere Zeitepoche erschüttern. Die Prophezeiungen des Nostradamus in einer brandneuen Ausgabe – hier weiter.
3 Tage im Spätherbst
Stephan Berndt zeigt in bisher nie gekannter Deutlichkeit, dass die Prophezeiungen der 3-tägigen Finsternis kein Hokuspokus, keine Fälschungen oder Irrtümer sind – hier weiter.
Lassen Sie uns diesen Wahnsinn beenden
Glauben Sie nicht, dass dies die letzte globale Krise ist, mit der wir konfrontiert werden, sie ist nur der Beginn – hier weiter.
Das Abenteuer geht weiter!
Informationen über die Verbindung des Deutschen Reiches zu blonden Außerirdischen, okkulten Geheimgesellschaften und ihren Wurzeln bei den verlorenen Zivilisationen von Thule und Hyperborea – hier weiter.
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21 Comments
ennos
@ arkor
https://lupocattivoblog.com/2022/11/07/verzeihen-verzeihen-koennen-ist-die-eigenschaft-starker-menschen/#comment-272583
https://www.facebook.com/sabine.sedlmeier.35/videos/8199968810044378
Ich habe mir das nun auch angehört und bin zu folgendem Vernommenem gekommen:
Ab ca. 16:38 … Neuaufbau der alten, freiheitlichen Ordnung, die wir haben …
16:49 Deutsches Reich … freie Plattform … altes Fundament … unsere Zukunft aufbauen können …
Es wird vom Deutschen Reich gesprochen.
Soweit ich mich nicht verhört habe, kam die Aussage mit der NATO nicht von G. v. H., sondern vom Interviewer. Danach folgen eine Tonne von Sätzen des Interviewers bis G. v. H. wieder Gelegenheit bekommt zu antworten.
Du und G. v. H. solltet unbedingt ein Interview miteinander abhalten und es z. B. auf Odysee etc. senden. So kannst Du sofort einschreiten, wenn etwas nicht erkannt oder eventuell falsch kommuniziert wird. Allen „Followern“ wäre geholfen und es gäbe keine Missverständnisse mehr. Es sind die Unklarheiten, die die Menschen verharren lassen.
Gruβ!
GvB
@Ennos. Vollkommen richtig. Es ist eher eine Diskussion von „Fachleuten“, die sich schon lange damit beschäftigen….
mir gehen diese endlosen Diskussionen auf den Keks..Voller Unklarheiten…ohne auf den Punkt zu kommen!
Guten Gruss v.GvB
ennos
@ GvB
Du sagst es!!!
Ebenso guten Gruβ,
ennos
Sylvia
Ursula Haverbeck hat heute Geburtstag 🙂
https://t.me/c/1265612299/199123
Seher
Dank für’s Erinnern Werte Sylvia, nachträglich alles Gute Ursula Haverbeck – The Hooton Plan And The Migrant Crisis (Video 29min.) https://odysee.com/@Velyaminov:a/Ursula-Haverbeck-The-Hooton-Plan-and-The-Migrant-Crisis:4
Seher
[*1938 wurde Adolf Hitler für den Friedensnobelpreis nominiert.] https://www.mzwnews.net/guest-post/die-ausgrenzung-der-juden-aus-dem-oeffentlichen-leben/
armand hartwig korger - Deutsches Reich
Ein Herz für Schuhe.
Heinrich Pflanz und sein Lebenswerk: Das Schuhmusseum in Landsberg.
https://www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/schuhsammler-heinrich-pflanz-100.html
Heinrich Pflanz hat allerdings noch etwas sehr großes geleistet. Er hat den ihrer Namen beraubten Opfer alliierter Militär“gerichtsbarkeit“ wieder einen Namen gegeben und ihre letzten Worte der Welt erhalten:
https://www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/schuhsammler-heinrich-pflanz-100.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Landsberg
In Landsberg wurden 259 Todesurteile durch den Strang und 29 durch Erschießen vollstreckt. Auch nach der Abschaffung der Todesstrafe anlässlich der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 fanden in Landsberg weitere Hinrichtungen statt, zum letzten Mal am 7. Juni 1951 (siehe unten).
armand korger: Wichtig auch hier die Mär von einer vermeintlich aufgehobenen Todesstrafe zu erkennen. Nur die Fremdverwaltung BRD konnten selbstverständlich keine Todesurteile und Todesstrafen als Nichtstaat umsetzen.
x
Zu Heinrich Pflanz aus Landsberg am Lech
Er hat auch das Buch verfasst „Die Hingerichteten von Landsberg“
armand hartwig korger - Deutsches Reich
Illegaler vergewaltigt und tötet auf deutschen Boden die 11-jährige Lena!
Wer ist verantwortlich? Das deutsche Staatsvolk! Damals konnte das deutsche Volk als Staatsvolk nichts machen, denn es musste dem Vollzug von UN-Charta Art. 53 verteidigungsunfähig in der Handlungsunfähigkeit zu sehen. Dennoch war Recht im Verzug….
DAS IST NUN ANDERS! Das deutsche Volk ist handlungsfähig und muss sich nun handlungswillig zeigen sein Recht zu vertreten und als deutsches Staatsvolk aufzutreten.
Der Illegale macht weiter mit Hilfe der UN-Staaten und ihrer Mandatsvertreter, SOLANGE DAS DEUTSCHE VOLK SICH NICHT IN AUSREICHENDER HANDLUNGSWILLIG ZEIGT!
https://www.spiegel.de/panorama/oldenburg-moerder-der-elfjaehrigen-lena-erneut-vor-gericht-vergewaltigung-a-bb94ea17-fdb3-4dc2-907c-985a074e71f5
armand hartwig korger - Deutsches Reich
So etwas kann jeder deutschen Frau passieren, überall auf deutschen Boden durch Illegale und verantwortlich ist das deutsche Staatsvolk, dass dies nicht der Fall ist:
Verteilt das Richtige!
Tretet Irreführern entgegen!
Vertretet Eurer Recht tut Eure Pflicht als deutsches Staatsvolk!
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/daenemark-37-jaehrige-schwangere-in-holbaek-erstochen-24-jaehriger-festgenommen-a-070ae8b5-8edf-47ee-be6d-3e13bd30ec61
Die schwangere Frau war am späten Donnerstagabend in der Kleinstadt rund 50 Kilometer westlich von Kopenhagen überfallen worden, nachdem sie in einem Pflegeheim Feierabend gemacht hatte. Der Täter hatte sie aus ihrem Auto gezogen und mehrmals auf sie eingestochen. Im Krankenhaus wurde sie später für tot erklärt.
arkor
Müsste wohl genau gegenteilig heißen: Gefährlich NIchtsstaatsgläubigkeit der Deutschen…
https://www.welt.de/wirtschaft/article242005903/Entlastungen-Gefaehrliche-Staatsglaeubigkeit-der-Deutschen-in-der-Krise.html
denn ansonsten würden sie begreifen, dass sie allein durch das Wissen um ihren Staat ihre Probleme lösen können:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242009189/BAMF-Zahl-der-Asylantraege-steigt-im-Oktober-sehr-stark-an.html
Ma
Einen Text mit einem Zitat vom ‚Juden‘ Heinrich Heine anzufangen ist schon mehr als….?
Ma
WEF: Ihr werdet nichts besitzen und gluecklich.
Das das wieder Rabulistik sein koennte, wissen die Leute, dass sie nichts mehr besitzen oder wird/wurde das wieder so ‚rechtlich‘ hingedeichselt, dass die Leute meinen sie besaessen was, aber tun es nicht? Das waere dann so etwas wie in der BRiD, wenn ich mich nicht taeusche.
Ma
zu 4.1
+sein
Bettina
Hallo Ma,
Sattelmeier halt 😉
Ich finde diesen Satz recht lustig:
„Vermutlich sei den Abgeordneten dabei nicht bewusst gewesen, wie sie damit die Strafbarkeit der Beihilfe zu schwersten Verbrechen der NS-Zeit aushebelten. Helfer der Nazi-Gräueltaten konnten anschließend wegen der Verkürzung von Verjährungsfristen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.“
Wo waren denn diese ganzen selbsternannten „Aufklärer“ vor Corona?
Hat es damals irgendjemanden von diesen heutigen Kritikern gejuckt, dass z.B. unser heutiges Geburtstagskind Ursula Haverbeck, mit 90 Jahren eingekerkert wurde?
Oder waren diese „neuen Aufklärer“ damals vielleicht sogar eher in der Fraktion zu finden: „Hängt sie höher, die Hexe muss brennen!“??
Ich will mal nicht so hart sein und behaupte mal, dass es diese sogenannten „Aufklärer“ damals einfach nicht gejuckt hat!
Ja, die hatten ein schönes Leben und wurschtelten sich so durch……., aber jetzt, jetzt wo es ihnen selber an den Kragen geht……, jetzt auf einmal,….. da erfinden sie DIE Solidarität!
Ich kann das elende Gejammer über Ballweg und Janich gar nicht mehr hören.
Und ja, der Janich wusste davon, er hat es in einem Livestream nach der Demo in Berlin gesagt, laut und deutlich. Er wurde gewarnt aus polizeilichen (wohl eher von VS-Kumpanen) Kreisen und hat die Party und das Land ganz schnell, verdeckt verlassen. Ich hab es immer noch im Ohr, wie er panisch davon erzählte!
Aber heute, wo die sogenannte „Aufklärerszene-Leute“, damit, also mit den Ängsten der Fans, ihre guten, fetten Brötchen verdienen, urplötzlich interessiert sie angeblich eine „Meinungsfreiheit“?
Sorry, aber ich hab kein Mitleid mit solchen Gestalten!
Noch ein Zitat aus dem Text:
„Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wegen unklarer Definitionen
…
Gleichzeitig bestehe noch eine weitere Gefahr, die bisher noch nirgendwo diskutiert worden sei: Diejenigen, die sich unbedacht zu einer Äußerung hinreißen ließen und sich politisch nicht auskennen – und das dürfte laut Sattelmaier die meisten Menschen betreffen –, könnten jetzt massenhaft aufgrund einer Anmerkung vor Gericht landen. Das grundsätzliche Problem bei diesem Gesetz seien die nur schwer zu verstehenden und unbestimmten Tatbestandsmerkmale. Die Bürger verstünden bei diesem Gesetz nicht, welches konkret zu beschreibende Verhalten strafbar wäre.“
Ist das nicht lächerlich?
War es nicht schon vorher so?
Was soll sich nun generell geändert haben?
Ach ja, vorher betraf es ja nur Leute, die all die Holo-Lügen nicht mehr glaubten und es verschonte Leute die den „Code“ anwendeten, also all Jene die behaupteten, dass Hitler ein böser Mann war oder dass die Juden die liebsten und barmherzigsten Menschen auf der Welt sind, diese Leute können jetzt auch bestraft werden?
Ist es das, wovor die sogenannten „Aufklärer“ Angst haben?
Entschuldige liebe Maria, aber mir wird bei all der Doppelmoral, schlecht ohne Ende.
Alles liebe
Bettina
Seher
Heine-Genossen ; zur Charakteristik der deutschen Presse und der deutschen Parteien von Bartels, Adolf (1908, 204S.) https://archive.org/details/heinegenossenzur00bart
Annette
BRD= US-Vasallen
„Deutsche Politiker wollen nicht begreifen, obwohl es US-Strategen immer wieder sagen, dass die US-Politik seit 100 Jahren das Ziel hat, das Zusammengehen von deutscher Technik und russischen Rohstoffen zu verhindern. Es ist logisch: Das erklärte Ziel, die einzige Weltmacht zu bleiben, verlangt, dass man nicht nur die chinesische oder russische, sondern auch die deutsche und europäische Wirtschaft schwächt, damit keine Konkurrenz zu stark wird.
Damit das funktioniert, braucht man Politiker, die dumm genug sind, diese Strategie nicht zu durchschauen und zu unfreiwilligen Helfern dieser Politik werden.“
Anti-Illuminat
§130StGB war von Anfang an ein Mittel der Alliierten um ihre Rechtfertigung für den Krieg aufzuoktroieren. Die alliierte Siegergeschichtsschreibung darf nunmal nicht hinterfragt werden. Was aber dann letztendlich wirklich war wird sich erst dann zeigen wenn es diesen Indokrinationsparagraphen nicht mehr gibt.
Ma
Gab’s den nicht schon im Bismarck’schen Deutschen Reich von 1871?
armand hartwig korger - Deutsches Reich
..gute Anmerkung Ma. Jeder Staat hat seine Propaganda und ohne die geht es auch nicht und dementsprechend wird auch versucht eine Meinungshoheit zu erreichen, allerdings im Interesse des Staatsvolkes.
Die Besonderheit hier ist, dass es nicht im Interesse des deutschen Staatvolkes ist und gegen das deutsche Staatsvolk gerichtet ist.
armand hartwig korger - Deutsches Reich
Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier: „Der geänderte § 130 des Strafgesetzbuchs ist verfassungswidrig„
So so…Herr Sattelmaier…..ist das so?
Was meinst nun RA Dirk Sattelmaier, der nach GG Art. 133 im Feindmandat zum deutschen Staatsvolk steht, wie auch in einem Verfahren beteiligte „Richter“ und „Staatsanwälte“ ebenso wie die vorher“ermittelnden Exekutivbehörden“ der POLIZEI.
Das heisst, wem dies nicht klar ist, dass ALLE DIESE eine FEINDPARTEI gegen den in dem Verfahren involvierten Staatsdeutschen vor BRD Gerichten einnehmen.
Nie stand es anders da, nur ist es dem deutschen Volk nicht bewusst, obwohl vorausgesetzt wird, dass es dies zu wissen hat.
Richter, Staatsanwälte, Polizisten etc müssten unterschreiben, für ihre eigenen Akte, was bekannterweise in der BRD nicht der Fall ist. Die fehlende Unterschrift wäre eine Unterlassung, welche sie aber in der BRD nicht ist.
Die Unterschrift von „Beurkkundungsangestellten“, welche anstelle des Richters unterschreiben und damit beurkunden, dass das Schriftstück mit dem ausgehändigten übereinstimmt und als Erstschrift in derselben Form vorliegt, muss bedeuten, dass auch das Original nicht unterschrieben sein kann, denn ansonsten wäre es Urkundefälschung, da die Unterschrift beurkundet wurde.
Im STAAT MUSS unterschrieben sein von den Beamten, allerdings im FREMDMANDAT sollte nicht unterschrieben werden, da dies ansonsten zu Verfahren des tatsächlichen Staates führen würde. So aber bleibt die Handlung als -unter Zwang, also der Androhung der Tötung durch die Feinde- erfolgt. Dies ist korrekt: Genau unter dieser Tötungsgarantie wurden die Beamten, Soldaten des Deutschen Reiches, heim geschickt und ihnen die Aufnahme der Arbeit unterbunden. Wie jeden Deutschen. Das nennt man Handlungsunfähigkeit, wie es richtig beschrieben ist für das gesamte Deutsche Reich, durch das alliierte Bundesverfassungsgericht, was natürlich auch bedeutet: Es gibt weder eine DDR oder Republik Österreich als Staat. Wäre dies nicht so, hätte die österreichischen Behörden die Bundesverfassungsrichter jeweils bei ihren Österreichurlauben oder -durchreisen verhaften müssen, was bekanntlich nicht passiert ist und auch nicht angestrebt wurde.
Es ist also Fakenews, von der Rep. Österreich als Staat zu sprechen, so wie es gerne auf1.tv getan wird und von den anderen Pseudowahrheitsmeden, welche Ähnliches behaupten, vom Grundgesetz als Verfassung oder die Rep. Österreich als Staat etc….oder aber Fakes, welche behaupten, man bräuchte eine Verfassung… man könnte sich als Staatsdeutscher auf Grundrechte und das Grundgesetz berufen als Träger der Rechte…..etc etc……..klar…ihr könnt Euch auch auf die Verfassung der USA oder Indonesien berufen…..ES IST NICHT WENIGER SINNVOLL UND WENIGER LÄCHERLICH!
Wenn das alliierte Bundesverfassungsgerichtsgericht in der ständigen Rechtsprechung darlegt, dass das Deutsche Reich existiert, dann bedeutet dies auch zweifelsfrei, dass EINE VERFASSUNG VORLIEGT und das deutsche Volk NICHT VERFASSUNGSLOS ist, sondern HANDLUNGS-UN-FÄHIG, …damit auch MANDATSUNFÄHIG, was wiederum von anderen FAKES bezweifelt wird.
Nun macht es als Staatsdeutscher keinen Sinn sich auf fremdes Recht oder ein Fremdmandat zu berufen, eben das Grundgesetz und SOLCHES VERTEILEN als vermeintlichen gangbaren Weg des Rechts, der irgend etwas bringt und ebenso sollte man all diese FAKES VERTEILEN, außer mit dem VERMERKT – VORSICHT FAKE-FALSCH-IRREFÜHREND und damit GEFÄHRLICH! …sondern man sollte das RICHTIGE verteilen, …ALS STAATSDEUTSCHER und als STAATSANGEHÖRIGER EINES EUROPÄISCHER Träger der Rechte…in einem Staat.
Weil einen nur stark macht, was einem Recht und Handlungsfähigkeit gibt…….denn nur wenn man das Richtige verteilt und sich hinter sein Recht stellt, verhindert man, dass die nächste 11-jährige Lena von einem Illegalen zu Tode vergewaltigt wird…..doch wer das falsche verteilt…….
JEDER VON UNS HAT GRÖSSTE VERANTWORTUNG! ..und wer es noch nicht das Richtige getan hat und sich als Fakeveteiler betätigt hat, sollte sich auf das Richtige nun konzentrieren….
Also was bleibt? Wäre es so, wie Herr Sattelmeier darstellt, würde der 130 er nicht so umgesetzt oder es würde später zur Revision kommen…tut es aber nicht……WEIL DAS GRUNDGESETZ KEINE VERFASSUNGS SEIN KANN, genau wie das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung mit der Existenz des Deutschen Reiches, darlegt, bindend für die „BRD-Strukturen“….schon der Begriff …verfassungsfeindlich……könnte zu Verfahren durch die Alliierten selbst führen, denn letztlich müssen diese die Verantwortung übernehmen…..und wenn man einmal ZWISCHEN DEN STAATEN steht…….hat man sich den schlechtesten Stand herausgesucht, der möglich ist, der dann heisst, AUSSICHTSLOS!