Ursachen 2. Weltkrieg: Vorgeschichte WK2
Wie ist der 2 Weltkrieg entstanden?
Was ist im Zweiten Weltkrieg passiert?
Wann wurde der 2 Weltkrieg zum Weltkrieg?
Eine spannende Artikel-Serie, die nicht nur jenen zu empfehlen ist die ihr Schulbuch-Geschichtswissen schon immer in Zweifel zogen, sondern gerade denen, die die Ereignisse, die zum 2. Weltkrieg führten, bisher unkritisch aufnahmen ohne sie zu hinterfragen.
Sie werden viele Parallelen zu den Aktionen, gerade der angelsächsischen Staaten USA und Großbritannien, aber auch Frankreichs erkennen, die auch heute noch darum bemüht sind, anderen Völkern, ohne von diesen in irgendeiner Form bedroht worden zu sein, ihre Sicht der Dinge aufzuzwingen, wenn nötig mit kriegerischer Gewalt.
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Die Analyse bislang unberücksichtigter, brisanter historischer Dokumente, findet man hier >>>.
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DER ERZWUNGENE KRIEG
Die Ursachen und Urheber des 2. Weltkriegs
Prof. Dr. David L. Hoggan
Drittes Kapitel
DIE DANZIG-FRAGE
Die polnischen Bemühungen um die Einverleibung Danzigs
Dmowski und Paderewski brachten in Versailles viele Argumente für die Einverleibung Danzigs durch Polen vor. Es darf nicht verwundern, dass Polen sehr viel an der Erfüllung seines Annexionsprogramms lag. Die strategische und wirtschaftliche Bedeutung Danzigs an der Mündung des Flusses, an dem die ehemalige Hauptstadt Polens, Krakau, und die gegenwärtige, Warschau, lagen, war sehr groß. Die Führer der Nationaldemokraten machten sich keine Gedanken darüber, dass sie sich durch diese „Eroberung“ die Feindschaft der Deutschen zuziehen würden.
Sie behaupteten in Versailles, Deutschland würde wegen der übrigen Vertragsbedingungen so oder so von Polen Revanche fordern. Sie machten geltend, dass das Gebiet, auf dem Danzig gelegen war, den Polen durch das Recht aus der früheren Besiedlung gehöre und sprachen von der sogenannten deutschen Invasion in diesen Raum einige sechs Jahrhunderte früher.
Die Geschichte des polnischen Staates von der Wikinger-Herrschaft im 10. Jahrhundert bis zu den Teilungen im 18. Jahrhundert erstreckte sich über acht Jahrhunderte und die Polen empfanden es als Genugtuung, dass ihr Staat älter war als Danzig.
Sie vertrauten darauf, in diesem Punkt der deutschen Beweisführung durchaus überlegen zu sein. Die deutschen Gegenargumente stützten sich auf zwei wesentliche Tatsachen. Erstens hatten germanische Stämme das Danziger Gebiet bis zum letzten Abschnitt der Völkerwanderung im vierten Jahrhundert n. Chr. besessen. Zweitens hatten die Polen niemals in diesem Raum gesiedelt, bevor die Deutschen kamen, um im späten Mittelalter ihre Stadt zu gründen.
Die polnische Antwort auf dieses deutsche Argument war eine zweifache.
Nach polnischer Auffassung gehörten die frühgermanischen Stämme im Danziger Raum der gesamten germanischen Kulturwelt an, zu der außer Deutschland noch Skandinavien, England, die Schweiz und Holland gehörten. Darum hätten die Deutschen nicht das Recht, Ansprüche aus der Frühgeschichte dieser Stämme abzuleiten.
Außerdem wären die kleinen westslawischen Stämme, die mit den westslawischen Polen, den westslawischen Tschechen, den Preußen und Deutschen gemeinsame Grenzen hatten und an der Ostsee lagen, größtenteils von ihren Nachbarn assimiliert worden. Diese Stämme hätten zwischen der Völkerwanderung und der Gründung Danzigs durch die Deutschen den Danziger Raum besiedelt. Diese frühen westslawischen Stämme, die ein Fischerdorf auf dem Boden des späteren Danzig besessen hätten, wären den Polen näher verwandt als den übrigen Nachbarvölkern.
Aus dieser Entwicklung entstand dann der Anspruch der Polen, sich als rechtmäßige Erben des ganzen deutschen Territoriums zwischen Elbe und Weichsel betrachten zu können. Irgendwann einmal hätten jedenfalls westslawische Stämme Besitz von diesem Gebiet ergriffen. Das waren die wesentlichen, sogenannten historischen Argumente der Polen. In wirtschaftlicher Hinsicht behaupteten sie, dass Danzig durch das polnische Hinterland reich geworden sei. Das war zweifellos richtig, obwohl auch das westpreußische Hinterland, das seit langem deutsch war, zu Danzigs Wohlstand beigetragen hatte.
Neben dieses den Polen natürlich erscheinende Argument, dass Danzig ihnen gehören müsste, weil sie den größten Teil der Weichsel besäßen, stellten sie aber auch die strategisch gestützte Behauptung, dass sie die Stadt besitzen müssten, um Polen verteidigen und seinen Zugang zum Meer sichern zu können.
Der zweiten Forderung war, abgesehen von der Möglichkeit, Polen Rechte in deutschen Häfen einzuräumen, nach 1924 durch den Ausbau des benachbarten Hafens Gdingen Rechnung getragen worden. Der erste Punkt hinsichtlich der Verteidigung bedarf keiner eingehenden Prüfung. Danzig lag abseits vom eigentlichen Ausdehnungsbereich des polnischen Staatsgebietes und konnte damit wenig zur Verteidigung Polens beitragen.
lan D. Morrow, der englische Hauptberater für historische Fragen zur Vertragsregelung in den östlichen Grenzländern, war zu dem Schluss gekommen, die Frage der polnischen Ansprüche auf Danzig „bestehe sozusagen als ständiger Hintergrund für die Geschichte der Beziehungen zwischen dem Freistaat Danzig und der Republik Polen“.
ln der frühen Geschichte Danzigs spielte vor allem der Deutsche Ritterorden eine bedeutende Rolle.
Der Orden war von den römischen Päpsten und den deutschen Kaisern beauftragt worden, der drohenden Heiden-Invasion in Osteuropa ein Ende zu bereiten. Der Orden richtete seine Herrschaft über Westpreußen 1308 auf. Danzig, das in diesem Gebiet durch deutsche Siedler gegründet wurde, erhielt vom Orden die Genehmigung, sich der Hanse anzuschließen. Unter dem Schutz des Ordens breitete sich Danzig in einem Zeitraum von mehr als 150 Jahren sehr schnell aus und wurde so zum führenden Schiffsbauplatz der Welt. Damals erst kamen die ersten Polen in diesen Raum und das Steueramt von Danzig berichtet, dass nur 2 Prozent der neuen Siedler in der Zeitspanne von 1364 bis 1400 polnisch war.
Polnische Historiker haben demgegenüber betont, dass ein deutscher Handelsplatz auf Danziger Boden seine erste Rechtsurkunde im Jahre 1235 von Swantopolk, einem westslawischen Stammesoberhaupt, empfangen hätte. Folglich habe die erste deutsche Handelssiedlung in einem unter slawischer Oberhoheit stehenden Gebiet gelegen. Sie behaupteten das als eine Art Präzedenzfall, wenn sie darauf hinwiesen, dass die Polen mit ihrem Anspruch auf Danzig die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangten. Dies ist für jeden, der die angeblich enge Verwandtschaft zwischen den frühen westslawischen Stämmen des Küstengebiets und den Polen in Frage stellt, eine unmögliche Geschichtskonstruktion.
Polnische Geschichtsforscher sehen für Polen in der Eroberung Westpreußens durch den Deutschen Ritterorden im Jahre 1308 eine große Tragödie. Die Ritter waren zumindest vorübergehend in der Lage, eine gemeinsame Grenze zwischen ihren Eroberungen entlang der Ostsee und dem übrigen Deutschland zu errichten. Sie schufen ferner weiter oben im Norden eine gemeinsame Grenze mit dem Deutschen Schwertbrüderorden. Damit wurden die deutschen Osteroberungen des Mittelalters zu einem zusammenhängenden Gebiet, das von Holstein bis zum finnischen Meerbusen reichte, verbunden. Infolgedessen musste jeder spätere Versuch Polens, einen Landweg zur Ostsee zu gewinnen, einen Streit um das festgefügte deutsche Grenzgebiet zwischen Polen und der Küste entfachen.
Der Deutsche Orden hat bei seinen Eroberungszügen niemals nach Gebieten gegriffen, die von Polen bewohnt waren. Die Polen konnten also, als sie die Deutschen angriffen, weder vor dem Papst noch dem Kaiser behaupten, sie gedachten polnische Gebiete von deutscher Herrschaft zu befreien.
Die Wirren der päpstlichen Herrschaft im 15. Jahrhundert und die inneren Schwierigkeiten des Deutschen Reichs gaben den Polen Gelegenheit, den Deutschen Ritterorden anzugreifen. In der gleichen Zeit blieben die Beziehungen zwischen den deutschen Kaisern und den Polen friedlich. Bis zur Auslöschung Polens im 18. Jahrhundert fanden überhaupt keine kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen deutschen Kaisern und polnischen Königen statt.
Die Polen nahmen ihren siegreichen Kampf gegen den Orden im Jahre 1410 auf. Nach ihrem Sieg bei Tannenberg (Grunwald) im ersten Jahre dieses Krieges waren sie immer wieder die Angreifer. Der Kampf zog sich bei zeitweiligen starken Ausbrüchen der Polen mühsam hin, wahrend sich die Deutschen hartnäckig in ihren Städten verteidigten Der Ausgang des Krieges wurde schließlich von Zwistigkeiten unter den Deutschen, d. h. unter den Ansiedlern und den im Zölibat lebenden Rittern aus allen Teilen Deutschlands, entschieden.
Die Ansiedler in den Städten wie auf dem freien Land hatten angefangen, sich als die seit einigen Generationen nach der ersten Besiedlung ansässigen Deutschen zu betrachten und sahen die Ritter, die keine angestammte Herkunft aus diesen Provinzen nachweisen konnten, als Fremde an. Die daraus sich entwickelnden mörderischen Kämpfe haben den Orden entscheidend geschwächt. So verfiel der Ordensstaat im Frieden von Thorn 1466 der Auflösung.
Einige polnische Geschichtsforscher betrachten die Zeit des Ordens in Westpreußen nur als Episode, die den Polen endlich Gelegenheit gab, ihre Ansprüche auf das Erbe der westslawischen Stämme zu verwirklichen. Im Jahre 1466 eigneten sie sich den größten Teil von Westpreußen und einen Landstrich Ostpreußens an. Sie erreichten die Ostseeküste, doch gelang es ihnen nicht, ihre maritimen Wünsche durchzusetzen.
Danzig trennte sich vom Ordensstaat, behielt aber innerhalb der Hanse den Status einer deutschen Stadt. Seine Stellung war ungewöhnlich. Es gehörte nicht wie andere Hansestädte zum Deutschen Reich und unterstand auch nicht der unmittelbaren Gerichtsbarkeit des Kaisers. Danzig genoss theoretisch den Schutz der polnischen Könige, war aber unabhängig von ihnen. Es begab sich niemals seiner Unabhängigkeit, da es nicht zuließ, dass ein polnisches Heer die Stadt besetzte.
König Stephan Bathory wurde 1576 dieses Zustandes überdrüssig. Er drohte den Danzigern mit Krieg, wenn sie seiner Forderung nach einer polnischen Besetzung und einer ständigen Garnison nicht nachkämen. Danzig zögerte keinen Augenblick, sich Stephan Bathory zu widersetzen. Der darauf folgende Krieg wurde zu einer Demütigung für den stolzen polnischen Staat, der auf dem Gipfel seiner Macht stand. Dem polnischen Heer gelang es nicht, Danzig einzunehmen.
Im 17. Jahrhundert verlor Danzig seine Bedeutung als Handelsplatz im Zusammenhang mit dem Niedergang der anderen Hansestädte. Das hatte vielfältige Gründe wirtschaftlicher wie politischer Art, wenn auch die wesentliche Ursache in den erfolgreichen, vereinten Bemühungen der Dänen und Holländer gesehen werden muss, die Hanse zu schwächen. Danzig behauptete trotz seines Verfalls weiterhin seine Freiheit gegen polnische Herrschaftsansprüche, während der Staat Polen selbst eine Zeit anhaltenden Niedergangs nach dem großen ukrainischen Aufstand von 1648 durchzumachen hatte.
Die Lage Danzigs blieb bis zur Einverleibung durch Preußen im 18. Jahrhundert unverändert.
Preußen ergab sich Napoleon I. im Frieden von Tilsit im Jahre 1807. Danzig wurde von Preußen abgetrennt und in ein französisches Protektorat mit einer französischen Garnison umgewandelt. Dieser unnatürliche Zustand, der auch über Bremen, Hamburg und Lübeck verhängt wurde, stieß bei den Danzigern auf stärksten Widerstand. Danzig war mittlerweile mit freudiger Zustimmung preußisch geworden.
Als das französische Regime in der Stadt, infolge der Niederlage Napoleons in Russland, im Jahre 1812 isoliert wurde, war Preußen in der Lage, Danzig nach einer langen Belagerung Anfang 1814 wieder zu erlangen. So blieb es durch und durch deutsch, bis es 1945 durch russische und mongolische Verbände buchstäblich ausgelöscht wurde.
Joachim von Ribbentrop – Rede in Danzig zur Kriegsschuldfrage
1939 – Der Krieg, der viele Väter hatte
»Was hat die Generation meines Vaters dazu bewogen, nur zwanzig Jahre nach dem Ersten Weltkrieg Adolf Hitler in einen neuen Krieg zu folgen?«
Die Suche des Autors nach einer Antwort führt zu überraschenden Ergebnissen: Dokumente beteiligter Außenministerien, Notizen und Memoiren englischer, französischer, italienischer und amerikanischer Regierungschefs, Minister, Diplomaten und Armeeoberbefehlshaber belegen: Es war eine ganze Anzahl von Staaten, die den Zweiten Weltkrieg angezettelt haben. Zusammenhänge werden deutlich, die bislang schlichtweg übergangen wurden.
»Dieser Krieg«, so der Generalmajor a.D. Schultze-Rhonhof, »hat viele Väter«. >>> Hier weiter >>>.
‚Der Sieger schreibt die Geschichte!‘
Diese alte Weisheit galt auch für Deutschland nach der Kapitulation der Wehrmacht und der vollkommenen Besetzung des Reiches ab Mai 1945. Wie es wirklich war, können Sie >>> hier nachlesen >>>.
Die dreifingrigen Wesen von Nazca
In der Nähe des peruanischen Ortes Nazca wurden merkwürdige mumifizierte Wesen gefunden, die vor mehreren Tausend Jahren gelebt haben, drei Finger und drei Zehen aufwiesen und außergewöhnlich lang gezogene Köpfe hatten >>> hier weiter >>>.
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20 Comments
Erwin
Ist das wahr ?
TRUDEAU ist der Sohn Fidel Castros ? !
–
https://www.youtube.com/watch?v=Ax3kTGouqfM
Skeptiker
Fakt ist.
Man schaue selber.
https://morbusignorantia.wordpress.com/2019/01/10/deutschland-unser-vaterland-teil-1/#comment-42553
Nun ja!
Aber woran lag es, das die Lupo Seite stundenlang nicht aufrufbar war?
Gruß Skeptiker
Maria Lourdes
Da wurde ein neues Update gemacht… jetzt passt wieder alles… danke für die Aufmerksamkeit!
Gruss Maria
Skeptiker
@Maria Lourdes
Schau selber, das nennt sich Revisionismus in Reinkultur.
https://morbusignorantia.wordpress.com/2019/01/10/deutschland-unser-vaterland-teil-1/#comment-42555
Und nicht so wie hier, ich meine auf der Seite von Michael Mannheimer.
Einfach mal ab hier.
https://michael-mannheimer.net/2019/01/11/eilmeldung-polizei-veroeffentlicht-video-des-angriffs-gegen-magnitz-3000-euro-belohnung-fuer-sachdienliche-hinweise/#comment-335498
Und wie man sieht, ich werde kritisiert, von Michael Mannheimer.
Aber das interessiert mich gar nicht.
Ich mache weiter.
Gruß Skeptiker
Skeptiker
Also das ist der letzte stand der Dinge.
===========
Reinkopiert.
Skeptiker
13. JANUAR 2019 UM 00:33 UHR
@Michael Mannheimer
++++++
MM: NUN MACHEN SIE MAL EINEN HALT. UND BEENDEN SIE IHRE UNERTRÄGLICH EINSEITIGE GLORIFIZIERUNG HITLERS. DASS NICHT ALLES, WAS MAN IHM VORWIRFT, STIMMT, IST RICHTIG. ABER MACHEN SIE AUS IHM KEINEN SÄULENHELIGEN!
++++++
Tendenziell ist unerträglich, das Sie Adolf Hitler (Nazis) mit den Grünen vergleichen.
Mannheimer rechnet mit Grünen ab, Karlsruhe, 30.6.15
https://www.youtube.com/watch?v=UUBHt6PZr_c
======================
Grundsatzdebatte, was für ein Schwachsinn erzählen Sie da überhaupt?
Das sollten Sie sich mal vor Augen führen.
https://morbusignorantia.wordpress.com/2019/01/10/deutschland-unser-vaterland-teil-1/#comment-42555
P.S. Wenn Sie mich jetzt sperren würde mir es egal sein.
Quelle:
https://michael-mannheimer.net/2019/01/11/eilmeldung-polizei-veroeffentlicht-video-des-angriffs-gegen-magnitz-3000-euro-belohnung-fuer-sachdienliche-hinweise/#comment-335642
Grundsatzdebatte, ich lasse mich über sowas nicht einschüchtern, das gibt für mich nur entweder und oder.
Gruß Skeptiker
Sehmann
Ab Min 25: Salvini will mit Polen und Ungarn „Bündnis“ gegen Migration bilden
https://www.youtube.com/watch?v=78ZVUP8gzgY
Atlanter
Völkerrechtliche, verbindliche Erklärung: An die besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner.
An die legitime und legitimierende Gewalt, das amerikanische Volk der vereinigten Staaten von Amerika, in dessen Vertretung an den Präsidenten der vereinigten Staaten von Amerika – in Vertretung an die US Botschaft der vereinigten Staaten von Amerika, Clayallee 170, 14191 Berlin.
Das völkerrechtliche Subjekt Deutsches Reich erklärt völkerrechtlich verbindlich:
Geehrtes amerikanisches Volk, geehrter Herr Präsident Trump, geehrter Herr Botschafter.
Hiermit ergeht im Namen und des Rechts, abgeleitet aus der einzigen legitimen und legitimierenden unmittelbaren Gewalt des deutschen Volkes und deren unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte, folgende völkerrechtliche, verbindliche Erklärung an Sie – als völkerrechtlichen verbindlichen Vertragspartner, als (eine der) besetzende(n) und verwaltende(n) Gewalt(en), des völkerrechtlichen Subjektes Deutsches Reich:
1. Alle Handlungen des alliierten Verwaltungsorgans Bundesrepublik sind Handlungen der verantwortlichen Verwaltung, der USA:
In Bezug auf die von Ihnen als Verwaltungsorgan geschaffene Bundesrepublik Deutschland, verbleiben sämtliche Rechte und Pflichten in Gänze bei Ihnen als der verantwortlichen Verwaltung. Alle Handlungen der Bundesrepublik, ihrer -länder und ihrer Organe, sind alliierte Handlungen.
2. Die USA, wie Ihre Vertragspartner als besetzende und verwaltende Staaten sind allein für die Entscheidungen der Bundesrepublik verantwortlich und jede Entscheidung der Bundesrepublik und Ihrer Organe, der -Länder und ihre Organe, sind Entscheidungen der verwaltenden Gewalt, der USA.
-Dies gilt bis zur letzten Sekunde des Verwaltungsorgans und endet erst mit der offiziellen Übergabe an das deutsche Volk, der Rechtsabarbeitung Organe der Bundesrepublik durch die USA und ihrer Vertragspartner in hinsichtlich auf die völkerrechtliche Konformität der Entscheidungen, sowie der Löschung sämtlicher zur Bundesrepublik gehörender Bestandteile, sowie die Räumung derer aus dem öffentlichen und privaten Leben des deutschen Volkes (sowie deutschen völkerrechtlichen, staatlichen Subjektes).
-Die Handlungen, die Verwaltungsinterna der USA mit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Organe, sind gegenstandslos für das deutsche Volk und begründen weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich eine Wirksamkeit auf das deutsche Volk oder das deutsche völkerrechtliche, staatliche Subjekt. Die Verwaltung kann keine völkerrechtlichen Änderungen herbeiführen noch wirksam werden lassen.
-Die Bundesrepublik selbst ist weder rechts- noch vertragsfähig. Die Bundesrepublik hat kein Eigentum und keine Grundlage solches zu erwerben. Alles Eigentum ist Eigentum des deutschen Volkes, in Form des völkerrechtlichen Subjektes.
3. Eine Distanzierung der USA von völkerrechtswidrigen und staatsrechtswidrigen (gegen das Deutsche Reich) Entscheidungen der Bundesrepublik ist nur möglich durch eine entsprechende Rechtsabarbeitung, der Verantwortlichen der Bundesrepublik und der -Länder durch die ‚Vereinigten Staaten von Amerika‘ und den verwaltenden und besetzenden Kriegsvertragsstaaten. Bis dahin gelten alle Entscheidungen der Bundesrepublik als Entscheidungen der ‚Verwaltung USA‘ selbst.
4. Durch die sogenannten Bundestagswahlen, Landtagswahlen u.ä. im Organ der Verwaltung Bundesrepublik oder der -Länder findet keine Legitimierung durch das deutsche Volk für Handlungen oder Entscheidungen des Organs der Verwaltung (Bundesrepublik, deren Länder oder Organe) statt und des weiteren auch nicht durch Entscheidungen und Handlungen des Organs der Verwaltung oder Teilen dessen komplette und ausschließliche Verantwortung verbleibt ausschließlich bei der verwaltenden Gewalt.
Beispiele hierfür sind:
-Das Einbringen von Illegalen ins Gebiet des deutschen Reichsgebiets, deklariert als „Flüchtlinge“, „Asylanten, Flüchtllingsbewerber“, „Migranten“ etc…. Hierbei handelt es sich um Illegale der Verwaltung der USA und diese hat mitzuteilen, ob die Illegalen an die USA verbracht werden sollen, oder Sie führen diese wieder zurück in ihre Herkunftsländer. Ebenso hat die USA dies mitzuteilen bezüglich früherer illegal ins Deutsche Reich verbrachten Personen (Europäer sind hiervon ausgenommen).
-Das Verwaltungsorgan kann naturgemäß und völkerrechtlich verbindlich keine Staatsangehörigkeiten vergeben. Die USA hat mitzuteilen, ob der Status „Staatsbürger der Bundesrepublik“ (als Nichtstaat) an Nichtdeutsche eine Erklärung der USA ist, verbunden mit der Bereitschaft diese Nichtdeutschen (auch täuschend als Staatsbürger der Bundesrepublik), in den USA aufzunehmen oder aber die USA hat dafür zu sorgen, dass diese in Ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gilt selbstverständlich auch für deren Kinder, da deren Geburt auf deutschen Boden (anders als in der USA) keine Anrecht auf die Staatsangehörigkeit ableitet und demnach immer der Status völkerrechtlich korrekt als i l l e g a l, verbleibt.
5. Meinungshoheit der Alliierten:
Die Medien wie die Meinungshoheit der Bundesrepublik stehen unter alliierter Hoheit, konkret der USA – und sind in Ihrer Verantwortung. Das deutsche Volk ist in Folge dessen nicht entscheidungsfähig, in allen Fragen von völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Wirksamkeit, auf Grund fehlender wahrer Aufklärung. Ich fordere deshalb die USA auf, ihre Medien zu löschen und die Medienhoheit an das deutsche Volk zu übergeben.
6. Der Wille zum Erhalt des deutschen Volkes und seiner Entfaltung:
Ich bekunde ausdrücklich, den Willen zur Erhaltung des deutschen Volkes, dessen Recht auf Selbstbestimmung und Entfaltung, welches die Grundlage für das Völkerrecht darstellt und durch die fortlaufende Besetzung des Deutschen Reiches verhindert und behindert wird. Durch die kriminelle Einschleusung und illegaler Migration, durch das Organ der Verwaltung in hoher Zahl, wird OFFENKUNDIG und klar, der Wille zum Völkermord am deutschen Volk zum Ausdruck gebracht.
-Völkermord am deutschen Volk – die Klage ist erhoben: Deshalb hat das deutsche Volk, rechtsverbindlich und rechtswirksam, die Klage des Völkermordes am deutschen Volk, gegen die alliierten, besetzenden und verwaltenden Staaten, sowie der UN als Organisation der Feinde des völkerrechtlichen deutschen Staatssubjekts, erhoben.
-Diese Klage ist zeitlich unbefristet und im öffentlichen Raum von Rechteträger zu Rechteträger erhoben. Somit ist die Delegitimierung von Repräsentanzen und vertretenden Instanzen gegeben, welche wider dem Völkerrecht und völkerrechtlich-staatlichem Recht, verfahren.
-Die Völkermordklage des deutschen Volkes, gegen die USA , verliert dann ihren Gegenstand, wenn die ‚Vereinigten Staaten von Amerika‘ die Rechtsabarbeitung des Organs Bundesrepublik Deutschland betrieben, sowie die Konsequenzen aus den völkerrechtswidrigen Handlungen, beseitigt haben.
-Die Rechtsabarbeitung des Deutschen Reichs: Das Deutsche Reich bearbeitet lediglich die natürlichen Rechtspersonen im Einzelnen, nach ihrem völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Stand und aus deren ergangenen Rechten und Pflichten, nicht aber Institutionen und Organe der Verwaltung.
7. Die natürliche Person des Rechts zeigt ihre Handlungsfähigkeit:
Diese Erklärung zeigt ausdrücklich die Handlungsfähigkeit des deutschen Volkes, welche momentan aufgrund Besetzung, nur aus der unmittelbaren Gewalt gegeben ist und die USA, sowie die besetzenden und verwaltenden Vertragsstaaten, sind aufgefordert den Weg freizumachen, um den Weg für die mittelbare Handlungsfähigkeit des deutschen Volkes und des völkerrechtlichen deutschen staatlichen Subjektes wieder herzustellen. Hierauf kann sich jeder deutsche Staatsangehörige berufen, auch vor Institutionen der alliierten Verwaltung, wie Gerichte der Bundesrepublik. Diesen ist es fortan nicht mehr gestattet, Deutsche von ihren Rechten abzuhalten, da diese unmittelbar verbunden und unteilbar verschränkt sind.
8. Das Verwaltungsorgan der Alliierten, die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Organe und Vertreter, sind auf Grund von Interessenkonflikt sowie den kommenden Rechtsverfahren, nicht berechtigt an den Verhandlungen des Deutschen Reiches auf seinem Weg in die mittelbare Handlungsfähigkeit und angestrebte vollkommen Souveränität teilzunehmen oder solche zu führen, sondern haben ausdrücklich, wo gewünscht, dienend zuzuarbeiten.
9. Die USA, als verwaltende Gewalt, ist aufgefordert jeden in der berechtigten Rechtsfolge stehenden deutschem Staatsangehörigen einen Reisepass des Deutschen Reiches auszustellen, in der letzten gültigen Form, mit einschränkenden Eintrag der alliieren Verwaltungsmacht. Dies hat so schnell als irgend möglich zu geschehen. Selbstverständlich stehen sämtliche Akte unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Deutschen Reiches. Es ist dafür Sorge zu tragen, dem Deutschen Reich sämtliche Handlungsfähigkeit, so schnell als technisch möglich, in die Hoheit zu geben, damit dies in eigener Verantwortung vollzogen werden kann.
10. Alle angebotenen Mittel des Organs der Verwaltung (BRD) werden ausschließlich coactus feci, unter völkerrechtlichen Vorbehalt und staatsrechtlichen Vorbehalt und in Ermangelung anderer, legitimer Mittel, genutzt und stellen weder Vertragsgrundlagen noch Einverständniserklärungen irgendeiner Art, seitens des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes her.
11. Es sind alle Rechte unveräußerlich und Ansprüche des deutschen Volkes und des Deutschen Reiches, nach Innen und nach Außen, erklärt und damit Handlungsfähigkeit als Offenkundigkeit, ebenso juristische Offenkundigkeit (als Grundlage von Verfahren) erklärt. Jeder, in der legitimen Rechtsfolge stehende deutsche Staatsangehörige, kann sich auf diese Erklärung mit Recht berufen und bekundet damit die Handlungsfähigkeit seiner natürlichen Person des Rechts, als einzige legitime und legitimierende Gewalt.
11 a.. Das deutsche Volk kündigt die Rückkehr in die mittelbare Handlungsfähigkeit an. Die alliierten Vertragspartner, vertreten durch die Verwaltungsmacht USA, sind aufgefordert alle BRD-Mitarbeiter darüber zu informieren, dass Ihre Tätigkeit als Teil des Verwaltungsorgans BRD endet und für einen geordneten Übergang in die mittelbare Gewalt des Deutschen Reichs zu sorgen ist.
11.b Die alliierten Lizenzmedien sind über diesen Übertritt zu informieren. Sie haben sich bis zur Vergabe deutscher Medienlizenzen, und neuer Regelungen durch das deutsche Volk, als Informationsträger dienend des Übergangs des deutschen Volkes in die mittelbare Handlungsfähigkeit anzuschließen und vollends zu unterwerfen.
11c. Ausgeschlossen von einem solchen Übertritt sind die Parteien der Bundesrepublik Deutschland und deren Vertreter sowie die Organe der Verwaltung, da diese einer abschließenden Rechtsabarbeitung des amerikanischen Volkes bedürfen.
11d. Deutsche, die für die Alliierten in den Organen des Bundesrepublik politisch tätig waren, haben sich unter Glaubhaftmachung Ihrer Unschuld dem völkerrechtlichen Subjekt Deutsches Reich und dem deutschen Volk bedingungslos zu unterwerfen. Die Beurteilung wird in Einzelverfahren und Prüfungen nach völkerrechtlichen Stand in Anschluss an die Verfahren der Alliierten, die Rechtsabarbeitung vorgenommen durch das Deutsche Reich.
12. Grundlage für den Übertritt und die Aufnahme der Arbeit der mittelbaren Gewalten ist der letzte, bis heute gültige Rechtsstand, des Rechtskreises Deutsches Reich. Die Rechtsfolgen sind ununterbrochen.
13. Um den ordnungsgemäßen Übergang zu gewährleisten, hat die alliierte Verwaltungsmacht sowohl das deutsche Volk, wie die Völker der Welt, darüber zu informieren.
14. Die Völker der Welt und ihre Vertreter, sind über den tatsächlichen Rechtsbestand durch die Kriegsvertragsstaaten zu informieren.
15. Die völkerrechtliche Erklärung unmittelbar im Namen und der Rechte des deutschen Volkes:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
Die Rechtswirksamkeit ist unmittelbar mit der Unterschrift,
der Veröffentlichung im öffentlichen Raum gegeben.
Im Namen und des Rechts des deutschen Volkes,
handlungsfähig als unmittelbare Gewalt
handlungsfähig als legitime Gewalt
handlungsfähig als legitimierende Gewalt
https://lupocattivoblog.com/2017/09/25/voelkerrechtliche-verbindliche-erklaerung-an-die-besetzenden-und-verwaltenden-kriegsvertragspartner/
https://www.lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/
http://fs5.directupload.net/images/180625/vmg9zsa8.jpg
Erwin
J E T Z T – D I R E K T – aus – P A R I S :
–
https://www.youtube.com/watch?v=gLGOkXnAiqs
arabeske-654
https://www.youtube.com/watch?v=2HoacvYZGy4&feature=youtu.be&gl=RU&hl=ru
arabeske-654
https://www.youtube.com/watch?v=qBOrU6r4IVQ&feature=youtu.be
Erwin
Facharzt ( Chirurg ) spricht zum Magnitz – Überfall : ❝ Klar ein Schlag von vorn ! ❞
–
https://www.youtube.com/watch?time_continue=77&v=r77mWSY4e0w
Erwin
Video vom Anschlag auf Frank Magnitz wurde – g e s c h n i t t e n – !
– Eine Analyse am Bildschirm –
–
https://www.youtube.com/watch?v=vnAFGxtDGHE
Skeptiker
Ja, aber ist das ein Spinner?, der das alles gar nicht sieht, aber dafür sieht er Sachen, die gar nicht relevant sind.
Video vom Anschlag auf Frank Magnitz wurde geschnitten – Eine Analyse am Bildschirm
(https://www.youtube.com/watch?time_continue=2&v=vnAFGxtDGHE)
Wie viele Bilder macht so eine alte Überwachungskamera die Sekunde überhaupt ?
Weil eine Full HD Kamera ist das wohl nicht.
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in dem Video ist zu sehen wie zwischen Sek. 29 und Sek. 31 der Täter mit einem Gegenstand auf den Kopf von Magnitz einschlägt oder einsticht, dieser Gegenstand wird zwischen Sek. 33 und Sek. 35 dem linken Täter überreicht. Es handelt sich um eine geplante Tötungsabsicht!
Magnitz fällt seitlich zu Boden daher stammt die Schwellung am Jochbein, die Stirnwunde kann nicht durch den Sturz herrühren da es sich dann um eine Platzwunde handeln würde deren Schwellung / Hämatombildung wohl kaum innerhalb von Stunden verschwunden wäre.
Die Wundränder der Stirnwunde sehen nur wie eine Schwellung aus, dieses stammt von der üblich am Unfallort durchgeführten Erstversorgung (Wunddesinfektion).
Fall Frank Magnitz (AfD) – (Überfall) – Video der Polizei Bremen
https://youtu.be/rqazVqvMJf8
Aber das alles sieht der mit der Brille gar nicht.
Sehe nur ich das so?
Gruß Skeptiker
Exkremist
http://www.anonymousnews.ru/2019/01/11/hexenjagd-in-rom-papst-will-salvini-exkommunizieren-weil-er-keine-illegalen-migranten-aufnimmt/
Anonymous denkt sich mal wieder die Nachrichten, wie sie Ihnen gafallen. Das nenne ich doch mal Lügenpresse vom feinsten… un damit gehen dann Nationale hausieren und disqualifizieren sich vollkommen.
Skeptiker
@Exkremist
Nun ist es hier aufgetaucht, wobei die Quelle, von Anonymus ist.
NWO-Papst Franziskus droht Italiens Innenminister mit “Exkommunikation”!
12. Januar 2019 Michael Mannheimer
https://michael-mannheimer.net/2019/01/12/nwo-papst-franziskus-droht-italiens-innenminister-mit-exkommunikation/
Hier eine andere Quelle:
https://www.compact-online.de/hexenjagd-auf-salvini-papst-droht-ihn-zu-exkommunizieren/
Gruß Skeptiker
Exkremist
https://www.ilfattoquotidiano.it/2018/12/29/salvini-sarebbe-da-scomunicare-lo-dice-il-diritto-canonico/4859008/
Das ist die von Anonymous angegebene Quelle für die Exkommunikationsforderung… Jedoch handelt es sich dabei offenbar um die persönlichen Ansichten des Journalisten der Kolumne. Dazu reicht auch ein google Übersetzer.
Anonymous ist noch perfider als sämtliche sonstigen Systemmedien. Das fällt mir immer wieder auf.
Exkremist
Aber an der Übernahme des Fakenews Artikels auf den Mannheimer blog, sieht man mal wieder wir lächerlich die sogenannten Aufgewachten doch größtenteils sind.
Erwin
Gedanken zur Freiheit – das Netz bekommt Risse !
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https://www.youtube.com/watch?v=gCMARgpT1sc
Erwin
Kann man Wunder beweisen ?
–
https://www.youtube.com/watch?v=aP3cgCW0390
arabeske-654
Das Deutsche Reich in seiner Verkörperung durch das Deutsche Volk als alleinigem Rechteträger und in seiner Funktion als unmittelbar vollziehende Macht, mangels geeigneter Repräsentanz, klagt die vier Besatzungsmächte des passiven und aktiven Völkermordes am Deutschen Volk an, mittelbar durch ihr Besatzungsorgan Bundesrepublik Deutschland unter Verletzung völkerrechtlicher Regelungen, Haager Landkriegsordnung, zur Besetzung eines besiegten Staates.
Das Deutsche Reich klagt an:
Die Russische Föderation, als Rechtsnachfolger der Besatzungsmacht Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Billigung der Annexion Mitteldeutschlands durch die Verwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland und somit konkludent des Völkermordes am Deutschen Volk durch die Umsetzung des vom 04.01.1943 – durch den jüdischen Professor für Anthropologie, an der Havard-Universität, Earnest Albert Hooton aufgezeigten und nach ihm benannten Hooton-Plan, zur ethnischen Zersetzung des Deutschen Volkes, seitens des Besatzungsmittels Bundesrepublik Deutschland, mittels erzwungener Massenmigration ethnisch fremder Bevölkerungsgruppen, in das von der Bundesrepublik Deutschland verwaltete Teilgebiet des Deutschen Reiches.
Die Republik Frankreich, als Besatzungsmacht und Gründungsmitglied der Organisation Bundesrepublik Deutschland, der aktiven Beteiligung und Organisation,
auf der Basis des Hooton-Planes.
Das Vereinigte Königreich von Großbrittanien und Nordirland, der Planung und Organisation vermittels der von ihm gegründeten Besatzungsorganisation Bundesrepublik Deutschland.
Die Vereinigten Staaten von Amerika, der aktiven Planung und Organisation und Hauptkraft des Völkermordes am Deutschen Volkes durch Umsetzung des Hooton-Planes.
Weiterhin klagt das Deutsche Reich an, den Heiligen Stuhl – Sancta Sedes – in seiner Verkörperung durch den Papst, als rechtlich verantwortlichen Eigentümer des Vereinigten Königreiches Großbrittanien und Nordirland und seiner Kronkolonie Vereinigte Staaten von Amerika, der passiven Mitwirkung am Völkermord am Deutschen Volk, durch Billigung der Handlungen seiner untergebenen Vasallen.
Die internationale Organisation der Vereinten Nationen und seine 193 Mitglieder, gegründet von den alliierten Feindstaaten des Deutschen Reiches, unterliegen ebenfalls der Anklage durch das Deutsche Volk, als Plattform der Planung und aktiven Unterstützung zum Völkermord am Deutschen Volk durch Organisation des Zustromes fremdrassiger Völkerschaften in das Territorium des Deutschen Reiches und somit dem Bruch des Völkerrechtes, entgegen ihrer Aufgabenstellung zu seinem Erhalt.
Das Deutsche Reich stellt fest, das die Vereinten Nationen kein, vom Deutschen Reich, anerkanntes Völkerrechtsubjekt ist und der Erhalt des Völkerrechtes durch diese Organisation nicht gewährleistet werden kann, da sie sich selbst in den Dienst zu seiner Zerstörung gestellt hat, indem diese Organisation aktiv an der Zerstörung und Beseitigung des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich, durch ein international organisiertes Eugenikprogramm, beteiligt ist.
Von der Klage ebenfalls betroffen ist die jüdische Weltgemeinde, die sich nach eigenen Aussagen, voller Stolz als Quelle und Zentrum des laufenden Eugenikexperimentes zu erkennen gegeben hat und somit ursächlich am Genozid am Deutschen Volk, getrieben vom Hass auf das Deutsche Volk, für ein von ihnen selbst erfundenes Verbrechen, verantwortlich zeichnet.
Angeklagt sind darüber hinaus, die Verräter aus den eigenen Reihen des Deutschen Volkes, die sich durch den Eid auf Grundgesetz und somit den Eid auf die Besatzungsfeindstaaten, hoch- und landesverräterisch in den aktiven Dienst am Völkermord gestellt haben und das Deutsche Volk durch Plünderung und militante Willkür an der Neuorganisation eines souveränen Deutschen Reiches hindern, sowie aktiv an der Vernichtung des Deutschen Volkes durch Begünstigung, Organisation und Durchführung illegaler Migration teilnehmen und somit das Deutsche Volk und ihre eigenen Kinder dem Genozid preis geben.
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
https://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/
An die besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner.
An die legitime und legitimierende Gewalt, das amerikanische Volk der Vereinigten Staaten von Amerika, in dessen Vertretung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika – in Vertretung an die US Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, Clayallee 170, 14191 Berlin.
Das völkerrechtliche Subjekt Deutsches Reich erklärt völkerrechtlich verbindlich:
https://lupocattivoblog.com/2017/09/25/voelkerrechtliche-verbindliche-erklaerung-an-die-besetzenden-und-verwaltenden-kriegsvertragspartner/
„Das Deutsche Reich ist in der militärischen Niederlage von 1945 nicht untergegangen. Es besteht als Subjekt des Völker- und Staatsrechts fort. Es ist durch die völkerrechtswidrige Ermordung bzw. Internierung der Mitglieder der Reichsregierung lediglich handlungsunfähig geworden. Unter diesen Umständen ist die Selbstherrlichkeit des Reiches in vollem Umfang an jeden einzelnen Reichsbürger, der als Teil notwendig auch das Ganze ist, zurückgefallen.
Das Deutsche Reich lebt und ist jedenfalls solange unsterblich, wie es fortpflanzungsfähige Deutsche Familien gibt, in denen der Wille zum Reich lebendig ist.
Jeder Reichsbürger steht in der Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren alles Notwendige zu tun, um das Recht des Reiches zu schützen und die Herstellung seiner Handlungsfähigkeit zu fördern. Vornehmste Pflicht eines Reichsbürgers ist es, der Fremdherrschaft zu widerstehen.
Das Kriegsziel der Feinde Deutschlands war und ist die dauerhafte Vernichtung des Deutschen Reiches. Diese ist nur durch physische Auslöschung und/oder durch Auflösung des Deutschen Volkes in einen Völkerbrei der verschiedensten Rassen zu bewirken. Das ist aus der Sicht unserer Feinde konsequent. Diese sind deswegen auch nicht zu tadeln, sondern als Feinde zu erkennen, anzuerkennen und als solche zu behandeln.“
[Horst Mahler]