Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Staatsrechtler Carlo Schmid verwies am 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat mit einer starken patriotischen Rede auf diese und ähnliche Aspekte des Nachkriegsbeginns auf deutschem Boden. Wie aussagestark seine Ausführungen waren und sind darf allein schon der Tatsache entnommen werden, dass sie so gut wie nie zitiert oder gar abgedruckt werden.
Oft stören Wahrheiten in der realen Politik der BRD, denn die Wahrheit ist in der BRD als antisemitisch eingeordnet.
Meine Damen und Herren!
Gestatten Sie mir vor dem Eintreten in die eigentlichen Ausführungen, die ich Ihnen zu unterbreiten habe, einige wenige Worte zur Methode meiner Darlegungen. Sie sind nötig, weil vielleicht ein Teil der Zuhörer finden möchte, dass meine Ausführungen, zu Beginn wenigstens, lediglich die Ausführung von Theorien darstellen. Es handelt sich hier nicht darum zu theoretisieren; aber es handelt sich darum, so wie der Ingenieur, der mit Rechenschieber und Logarithmen-tafel umzugehen hat, gelegentlich einmal sein Physikbuch hervorholt, um den Ort seines Wirkens im System der Mechanik genau festzustellen, einmal zu sehen, in welchen Bereichen wir uns denn eigentlich zu bewegen haben.
Theorie ist ja kein müßiger Zeitvertreib, sondern manchmal der einzige Weg, komplexe Verhältnisse zu klären, und manchmal die einzige Möglichkeit, sicher des Weges zu gehen, die einzige Möglichkeit, die Lage des archimedischen Punktes zu definieren, an dem wir den Hebel unserer politischen Aktivität anzusetzen haben. Nur durch eine klare Erkenntnis dessen, was ist, können wir uns die Rechnungsgrundlagen verschaffen, deren wir bedürfen werden, um richtig zu handeln. Der Versuch, einen Tatbestand in allen seinen Bezügen denkend zu erfassen, ist die einzige Methode, die es einem ermöglicht, sich so zu entscheiden, dass die Entscheidung auch verantwortet werden kann.
Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: Parlamentarischer Rat? Was heißt denn: Grundgesetz? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.
Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.
Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.
Freilich weiß jeder von uns, dass man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel die oktroyierten Verfassungen der Restaurationszeiten, etwa die Charte von 1814. Diese oktroyierten Verfassungen waren zweifellos gelegentlich technisch nicht schlecht, und die Fürsten, die sie gegeben haben, mochten dann und wann durchaus gute Absichten gehabt haben; aber das Volk hat diese Dinge nie als Verfassungen betrachtet, und die Revolutionen von 1830 sind nichts anderes gewesen als der Aufstand der Völker Europas gegen die oktroyierten Verfassungen, die nicht im Wege der Selbstbestimmung der Völker entstanden, sondern auferlegt worden sind.
Es kam in diesen Revolutionen die Erkenntnis zum Ausdruck, dass eine Verfassung in einer demokratischen Welt etwas mehr sein muss als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisationsstatut. Die Ordnung des Behördenaufbaus, die Ordnung der Staatsfunktionen, die Abgrenzung der Rechte der Individuen und der Obrigkeit sind durchaus vorstellbar und das hat es gegeben – im Bereich der organischen Artikel des absolutistischen Obrigkeitsstaates, ja auch im Bereich der Fremdherrschaft.
Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um Organisation und nicht um Konstitution. Ob eine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommen wird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinen prinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlich und ausschließlich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren.
Bei einer Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einen Wesensunterschied, ob sie eigenständig geschehen ist oder ob sie der Ausfluss fremden Willens ist; denn eine Konstitution ist nichts anderes als das Ins-Leben-Treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.
Dies alles gilt auch von der Schaffung eines Staates. Sicher, Staaten können auf die verschiedenste Weise entstehen. Sie können sogar durch äußeren Zwang geschaffen werden. Staat ist aber dann nichts anderes als ein Ausdruck für Herrschaftsapparat, so wie etwa die Staatstheoretiker der Frührenaissance von il stato sprachen. Il stato, das ist einfach der Herrschaftsapparat gewesen, der in organisierter Weise Gewalt über ein Gebiet ausgeübt hat. Aber es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, dass sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das In-die-eigene-Hand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst.
Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.
Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst – , sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.
Es ist, wenn Sie mir ein Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie man dort den Freien und den Sklaven und den Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, sondern stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie der Freigelassene dem Freien. Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.
Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, inneren Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Was ist nun die Lage Deutschlands heute?
Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert.
An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit?
Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren…
…Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners.
Diese Ansicht ist schlechterdings falsch.
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muss das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes.
Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. Aber es ist ja 1945 etwas geschehen, was ganz wesentlich in unsere staatlichen und politischen Verhältnisse eingegriffen hat. Es ist etwas geschehen, aber eben nicht die Vernichtung der deutschen Staatlichkeit.
Aber was ist denn nun geschehen?
Erstens: Der Machtapparat der Diktatur wurde zerschlagen. Da dieser Machtapparat der Diktatur durch die Identität von Partei und Staat mit dem Staatsapparat identisch gewesen ist, ist der deutsche Staat durch die Zerschlagung dieses Herrschaftsapparats desorganisiert worden. Desorganisation des Staatsapparats ist aber nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach.
Wir dürfen nicht vergessen, dass in den ersten Monaten nach der Kapitulation im Sommer 1945, als keinerlei Zentralgewalt zu sehen war, sondern als die Bürgermeister der Gemeinden als kleine Könige regierten – die Landräte auch und die ersten gebildeten Landesverwaltungen erst recht – , alle diese Leute und alle diese Stellen ihre Befugnisse nicht für sich ausübten, nicht für die Gemeinden und für das Land, sondern fast überall für das Deutsche Reich.
Es war eine Art von Treuhänderschaft von unten, die sich dort geltend machte. Ich erinnere mich noch genau, wie es in diesen Monaten war, wie die Landräte die Steuern einzogen, nicht etwa, weil sie geglaubt hätten, sie stünden ihnen zu, sondern sie zogen sie ein, weil jemand dieses Geschäft stellvertretend für das Ganze besorgen musste. Ähnlich machten es die Bürgermeister und machten es auch die Landesverwaltungen. Als man z. B. in der französischen Zone die Länder veranlassen wollte, einen Vertrag zu schließen, in dem ihnen zugestanden war, das deutsche Eisenbahnvermögen auf sich selber zu übertragen, da haben diese Länder sich geweigert, dies zu tun, und haben gesagt:
Aus technischen Gründen mag der Vertrag nötig sein, wir übernehmen aber das Reichsbahnvermögen nur treuhändlerisch für Deutschland!
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig.
Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist – und zwar als Staatsvolk – erhalten geblieben.
Gestatten Sie mir hier ein Wort zum „Staatsvolk“. Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist! Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!
Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen! Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist! Es gibt ein französisches Sprichwort. „On n’excuse pas le mal par le pire“: Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres.
Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu organisiert werden.
Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich Es ist aber an dieser Stelle noch kurz darauf einzugehen, ob nicht vielleicht durch politische Akte, die nach dem Mai 1945 in Deutschland selbst sich ereignet haben könnten, doch eine Auflösung Deutschlands als eines staatlichen Gebildes erfolgt ist. Ich glaube aber, dass nichts von dem, was seit drei Jahren geschehen ist, uns berechtigt, anzunehmen, dass das deutsche Volk oder erhebliche Teile des deutschen Volkes sich entschlossen hätten, Deutschland aufzulösen. Wenn wir uns ein Ereignis als Beispiel vorhalten, wo so etwas in der Tat geschehen ist, dann sehen wir am besten, dass es falsch ist, in bezug auf Deutschland von so etwas zu sprechen:
Österreich-Ungarn ! Dieses ist nach 1918 nicht „juristisch“ zerfallen, sondern durch den Entschluss der Völkerschaften, die es einmal ausmachten, als staatliches Gebilde aufgelöst worden. An seine Stelle sind neue Staaten getreten, die sich nicht als Rechtsnachfolger der alten Doppelmonarchie zu betrachten brauchten. So etwas ist in Deutschland nicht geschehen. Nun ist die Frage, ob vielleicht da und dort in Deutschland einzelne Teile Deutschlands vom Ganzen abgefallen sind und sich separieren wollten. Kann man ein solches Vorhaben aus gewissen Ereignissen schließen, die sich seit dem Sommer 45 bei uns begeben haben?
Manche mögen dabei auf diese oder jene Bestimmung dieser oder jener Länderverfassung hinweisen, in denen es etwa heißt, dass das Land X/Y bereit ist, „einem neuen deutschen Bundesstaat“ oder „einem neuen Deutschland“ beizutreten. Ich glaube, man sollte aus solchen Sätzen keine allzu weitgehenden Folgerungen ziehen. Ich jedenfalls glaube nicht, dass die Landtage und die Bevölkerungen der Länder, in deren Verfassung dieser Satz steht, damit erklären wollten, dass sich das Land von Deutschland separieren wollte. Es handelt sich bei diesen Verfassungsartikeln um die Kodifikation eines Rechtsirrtums, der damals, als die Verfassung beraten wurde, entschuldbar und verständlich gewesen sein mag, aber nicht um mehr. Nun könnte man weiter die Frage aufwerfen, ob hier vielleicht nicht noch eine andere Betrachtung angefügt werden müsste.
Erik Reger, dessen gallige Artikel zu lesen sich auch dann lohnt, wenn man sie nicht für der jeweiligen Situation voll angepasst hält, hat jüngst geschrieben, dass es sich hier nicht um eine Rechtsfrage handle, sondern um die Bekundung des politischen Willens, die Zäsur in der politischen Kontinuität deutlich zu markieren. Nun, ich bin völlig damit einverstanden, dass man eine Zäsur zwischen gestern und heute und noch mehr zwischen gestern und morgen markiert. Aber bedingt denn der Wechsel in einem politischen System notwendig die Vernichtung des Staatswesens? Haben denn zum Beispiel die Franzosen, als sie 1870 vom zweiten Kaiserreich zur Dritten Republik übergingen, vorher den französischen Staat als staatliches Gebilde aufgelöst? Ein Systemwechsel ist doch gerade dadurch charakterisiert, dass das staatliche Gebilde, in dem der Systemwechsel erfolgt, erhalten bleibt. Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert:
Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, dass es so ist. dass es dazu kommen konnte, hat seine guten Gründe: man kann verstehen, dass unsere Nachbarn sich nach dem, was im deutschen Namen in der Welt angerichtet worden ist, ihre Sicherheit selber verschaffen wollen! Ob sie sich dabei immer klug angestellt haben oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden; das ist eine andere Geschichte.
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. Völkerrechtlich muss eine interventionistische Maßnahme entweder durch einen vorher geschlossenen Vertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung legitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizuführen. Ein vorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. So wird man für die Frage, ab interventionistische Maßnahmen von uns als Recht anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor – drücken wir es doch aus, wie es ist – , eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.
Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird! Solange das nicht geschieht –und es hat sehr gute Gründe, dass es nicht geschieht – , werden wir die Legalität der interventionistischen Maßnahmen zum mindesten für Zeit anerkennen müssen. Das ist ja gerade die juristische Bedeutung der Résistance in Frankreich gewesen, dass infolge des Sicht-Nicht-Unterwerfens die Maßnahmen der „Zwischenregierung“ nicht als legal zu gelten brauchten.
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben.
An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. Sie wurde ursprünglich völlig gesperrt. Dann wurde diese Sperrung stückweise von den Besatzungsmächten zurückgezogen, immer weitere Schichten der deutschen Volkssouveränität wurden zur Betätigung freigegeben. Zuerst die Schicht, aus der heraus die Selbstkonstituierung und Selbstverwaltung der Gemeinden erfolgte, dann die Schicht, aus der heraus die politische und administrative Organisation von Gebietsteilen etwa in der Gestalt unserer Länder erfolgte. Die „regionale“ Schicht der deutschen Volkssouveränität wurde hier unter Vorbehalt des Ganzen freigelegt.
Aber geben wir uns keinem Irrtum hin: auch bei diesen konstitutiven Akten handelte es sich nicht um freie Ausübungen der Volkssouveränität. Denn auch da war immer die Entscheidung weithin vorgegeben, am weitestehenden dadurch, dass ja die Besatzungsmächte selber es gewesen sind, die den größten Teil dieser Länder abgezirkelt und damit bestimmt haben. In der britischen Zone hatten die Länder bis heute noch keine Möglichkeit, sich auch nur formell selbst zu konstituieren. Dort wird am besten deutlich, in welchem Umfang Existenz und Konfiguration unserer Länder im wesentlichen Ausfluss des Willens der Besatzungsmächte sind. Nunmehr hat man uns eine weitere Schicht der Volkssouveränität freigegeben.
Wir müssen uns fragen: Ist das, was uns nunmehr freigegeben worden ist, der ganze verbliebene Rest der bisher gesperrten Volkssouveränität? Manche wollen die Frage bejahen; ich möchte sie energisch verneinen. Es ist nicht der ganze Rest freigegeben worden, sondern ein Teil dieses Restes. Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible – die eine und unteilbare Nation – bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann volkssouverän handeln, und nicht eine Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte.
Ist dieser Zustand heute schon eingetreten? Manche behaupten: Ja! Aber man sollte nicht vergessen: Noch wird verhandelt; noch ist man sich, zumindest offiziell, darüber einig, in der Verschiedenheit der Zonenherrschaft ein Provisorium zu sehen, etwas, das nach dem Willen aller, auch der Besatzungsmächte, vorübergehen soll. Es scheint mir nicht unser Interesse zu sein, einer Besatzungsmacht durch ein Tun unsererseits einen Vorwand für die Verwandlung des heutigen Provisoriums der Separation der einzelnen Zonen in das Definitivum der Separation Ost-Deutschlands zu liefern. Aber das ist eine politische Entscheidung. Können wir sie treffen? Können wir sie treffen in einem Zustand, in dem uns die Möglichkeit genommen ist, den Umfang des Risikos zu bestimmen, das Deutschland dabei treffen müsste?
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. Das setzt aber voraus entweder die Einigung der vier Besatzungsmächte über eine gemeinsame Deutschland-Politik oder einen Akt der Gewalt nach der einen oder anderen Seite. Mag sein, dass mancher Mann mit diesem Gedanken spielt; es lohnt sich aber vielleicht, diesen Gedanken einmal zu meditieren. Was bedeutet denn Gewalt in diesem Zusammenhang? Entweder die Vertreibung einer Besatzungsmacht, die einer gesamtdeutschen demokratischen Einigung widerstrebt. Könnte daraus etwas anderes werden als eine Katastrophe für die ganze Welt?
Oder aber es bedeutet endgültige Abtrennung einer Zone durch Gewaltanwendung einer Besatzungsmacht mit gleichzeitiger politischer Entmannung des deutschen Volkes in dieser Zone und damit die endgültige Verminderung Deutschlands auf den Teil, der über sich noch in Freiheit bestimmen könnte. Auch das wäre eine Katastrophe; auch eine Weltkatastrophe, nicht nur eine deutsche. Man sollte daher nichts tun, was dazu beitragen könnte, eine solche Katastrophe wahrscheinlicher zu machen, als sie aus sich selber heraus vielleicht heute schon ist.
Zu dieser räumlichen Einschränkung der Möglichkeit, Volkssouveränität auszuüben, kommt noch eine substanzielle Einschränkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!
Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen.
Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !
Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment.
Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz:
Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.
Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen tatsächlich effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schlusssatz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine Verfassung gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege:
Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.
Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen. Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
Schließlich bleibt die Frage, ob nicht die Teile Deutschlands, die außerhalb des Anwendungsgebietes des Grundgesetzes verbleiben müssen, die Möglichkeit sollen erhalten können, an den gesetzgebenden Organen sich zu beteiligen, die das Grundgesetz schaffen wird.
Über das Wie und die Frage, ob sie es allgemein sollen tun können, wird hier noch zu sprechen sein. Aber eine Voraussetzung scheint mir dafür vorliegen zu müssen: Es müssen in diesem Gebiet freie Wahlen möglich sein; es muss die Möglichkeit bestehen, Vertreter hierher zu entsenden. Dies trifft heute schon auf Berlin zu, und deshalb sollte das Grundgesetz die Bestimmung vorsehen, dass Vertreter Berlins in die gesetzgebenden Körperschaften zu berufen sind.
Ich weiß, man kann sagen, das sei nicht logisch, denn es sei nicht logisch, Vertreter von Gebieten an der Gesetzgebung zu beteiligen, auf die von ihnen mitbeschlossene Gesetze keine Anwendung fänden. Ich gebe zu, dass es in der Tat nicht sehr logisch ist. Aber hier handelt es sich nicht so sehr darum, Logik zu treiben, als politisch zu sein. Ich meine, man könnte das nicht auf wirksamere Weise tun, als durch das Sichtbarmachen der Tatsache, dass nur äußere Gewalt verhindert, dass hier alle Deutschen vertreten sind!
Das Dritte, in dem das Fragmentarische zum Ausdruck kommen muss, ist die innere Begrenzung der Organe auf die durch äußeren Zwang heute noch eingeschränkten Möglichkeiten. Da stellt sich, um nur ein Beispiel zu nennen, das Problem des Aufbaus der Organe, z. B. die Frage: Soll ein Staatsoberhaupt, ein Bundespräsident vorgesehen werden? Braucht man in einem Staatsfragment – in Anbetracht der erforderlichen Dignität einer solchen Funktion – diese Funktion heute schon ins Leben zu rufen? Ist es nicht besser, statt des Präsidenten ein bescheideneres Organ mit den Aufgaben zu betrauen, die vernünftigerweise sonst ein Präsident zu erledigen hat? Soll das Amt nur ruhen?
All das sind Fragen, die sich von dieser grundsätzlichen Betrachtung aus stellen müssen. Aber wenn auch die Ordnung, die wir gestalten sollen, nur die Ordnung eines Staatsfragmentes ist, so kann und sollte sie unserer Meinung nach doch so ausgestaltet werden, dass bei Ausweitung der heute gewährten Freiheitssphäre die geschaffene Organisation fähig ist, sie voll auszufüllen. Und darüber hinaus möchte ich noch sagen: Man sollte diese Organisation so stark und vollständig machen, dass sie fähig werden kann, durch ihr Wirken eine solche Ausweitung in Fluß zu bringen und durchzusetzen.
Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht. Sicher besteht die Weimarer Verfassung – das ist meine persönliche Meinung – als Ganzes nicht mehr. Die Desorganisation Deutschlands durch die Nazi-Herrschaft und durch die Besetzung hat ihr zum mindesten auf weiten Strecken den Garaus gemacht. Auf der anderen Seite ist durch die bisherige Rechtsprechung herausgestellt worden, dass sie, wenigstens zum Teil, noch weiter gilt. Es besteht also auf diesem Gebiet zum mindesten eine Rechtsunsicherheit. Es ist die Frage, ob man dieser Rechtsunsicherheit nicht dadurch abhelfen sollte, dass das Grundgesetz der Weimarer Verfassung Erwähnung tut, etwa so, dass es ausspricht, dass sie, soweit ihre Bestimmungen in Widerspruch zu diesem Grundgesetz stehen, ruht.
Weiter werden Bestimmungen in das Grundgesetz aufgenommen werden müssen, die die Frage der Weitergeltung von Gesetzen und Verordnungen betreffen, welche vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen wurden, sei es von den Ländern aus Sachgebieten, die künftig nicht mehr den Ländern zustehen sollen, sei es von Zonenorganen, sei es vom Wirtschaftsrat. Schließlich werden wir noch Bestimmungen für die Überleitung gewisser Kompetenzen auf etwa neu zu schaffende Organe vorsehen müssen.
Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grundsätzlichen Kapitel:
Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschließen? Wer wird dabei durch uns tätig? Wird durch uns tätig das deutsche Volk? Oder werden durch uns tätig die Länder als in sich geschlossene Gebietskörperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht müßig. Ich glaube vielmehr, dass der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend für das ganze Werk ist. Deutschland ist, das glaube ich bewiesen zu haben, als staatliches Gebilde nicht untergegangen. Damit, dass Deutschland weiter besteht, gibt es auch heute noch ein deutsches Staatsvolk. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch möglich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch Länderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Länder gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk. Darum ist es sicher, dass das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen Länder zu entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk. Von dieser Auffassung scheinen auch die Besatzungsmächte auszugehen.
Die Dokumente Nr. I und II sind in diesem Punkt ganz deutlich. Nach Dokument Nr. II sollen die deutschen Ministerpräsidenten Vorschläge über die Änderung von Ländergrenzen machen; wohlgemerkt: alle Ministerpräsidenten für jeden beliebigen Teil des deutschen Staatsgebiets. Das ist nur möglich, wenn man als Auffassung der Besatzungsmächte annimmt, dass die Ministerpräsidenten treuhänderisch in Wahrung gesamtdeutscher Interessen handeln sollen. Denn wie käme sonst etwa der Ministerpräsident von Württemberg-Baden dazu, zu erklären, er sei nicht damit einverstanden, dass die Grenzen zum Beispiel Schleswig-Holsteins so und nicht anders verlaufen. Dazu ermächtigt ihn doch seine Landesverfassung nicht; dazu ist er doch nur ermächtigt, wenn man davon ausgeht, dass eine Möglichkeit besteht, gesamtdeutsche Interessen heute schon unmittelbar zu repräsentieren.
Weiter: Der Parlamentarische Rat ist fraglos ein gesamtdeutsches Organ. Wir hier, meine Damen und Herren, vertreten nicht bestimmte Länder, sondern wir vertreten die Gesamtheit des deutschen Volkes, soweit es sich vertreten lassen kann. Der Umstand, dass das deutsche Volk in der Gliederung in Länder auftritt, kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Wahl der Abgeordneten für dieses Hohe Haus durch die Landtage erfolgte, und darin, dass der Beschluss, zu dem wir kommen werden, in den Ländern zu ratifizieren ist. Notabene: Nur zu ratifizieren, und nicht etwa als Gesetz zu beschließen. Schließlich – und das scheint mir jeden Zweifel auszuschließen – weise ich auf die Bestimmung hin, dass das Grundgesetz für das ganze Gebiet der elf Länder auch dann gelten wird, wenn nur zwei Drittel der Länder zustimmen. Wie sollte es die Möglichkeit geben, dass zwei Drittel ein Drittel majorisieren, wenn man nicht von vornherein davon ausgeht, dass ein deutsches Staatsvolk, eine deutsche Staatswirklichkeit schon besteht und nicht erst entsteht, eine Staatswirklichkeit, die imstande ist, eine volonté générale herzustellen auch dort, wo eine volanté de tous nicht gegeben ist?
Das alles ist nicht müßige Theorie, sondern eine Feststellung, die mir notwendig scheint. Denn wir müssen wissen, bei wem der Anspruch ruht; ob Deutschland unter Ländern ausgehandelt werden muss oder ob das deutsche Volk sich selbst sein Haus zu bauen hat.
Noch eine weitere Frage: Soll das Gebilde, dessen Organisation wir hier zu schaffen haben, einen Namen erhalten oder nicht? Die Frage ist von höchster Bedeutung. Nomina sunt omina. Namen bringen zum Ausdruck, was denn eigentlich entsteht oder entstehen soll. Nun ist die Frage die, ob sich ein Name überhaupt mit einem Provisorium verträgt, ob hier nicht statt eines Namens eine bloße Bezeichnung das Bessere wäre.
Es wird hier von diesem Hohen Hause eine sehr politische Entscheidung getroffen werden müssen. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, von irgendeiner Seite her den Beweis zu führen, dass diese oder dass jene Antwort auf die gestellte Frage die richtige ist. Man muss sich da eben entscheiden. Aber welcher Name auch immer gegeben werden mag und ob ein Name gegeben wird oder nicht: in dem Gebiet, für das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate westdeutsche Gebietshoheit ausgeübt, sondern gesamtdeutsche Hoheitsgewalt in Westdeutschland. Das sollte bei der Bezeichnung der Organe zum Ausdruck kommen. Denn was hier geschieht, ist zwar räumlich auf einen Teil Deutschlands beschränkt, aber wir sollten nie vergessen, dass es sich ableitet aus dem Rechte des gesamten deutschen Volkes!
Wir werden uns überlegen müssen, ob wir dieses Grundgesetz mit einer Präambel einleiten sollen. Ich für meinen Teil halte es für notwendig; denn die Präambel charakterisiert das Wesen des Grundgesetzes. Sie sagt aus, was sein soll, und sie wird insbesondere aussagen müssen, was das Grundgesetz nicht sein soll. Die Präambel wird gewissermaßen die Tonart des Stückes angeben und sie wird darum alle konstitutiven Merkmale kennzeichnen und in sich enthalten müssen.
Weitere Frage: Soll dieses Staatsfragment Symbole erhalten, Farben und Flaggen; sollen es allgemeine Symbole sein, die dem ganzen Volke eigen sind, oder soll man sich mit Zwecksymbolen begnügen, etwa für die Schifffahrt, für Auslandsvertretungen usw.; oder soll man in das Grundgesetz überhaupt nichts über Symbole schreiben? Soll man sich auf ein künftiges Flaggengesetz verlassen, oder wie soll man sich sonst verhalten? Auch das wird eine politische Entscheidung erfordern. Aber eines scheint mir sicher zu sein: wenn sich dieses Hohe Haus für ein Symbol entscheiden sollte, dann kann es nur ein gemeindeutsches Symbol sein, und ich glaube, dass hierfür nichts anderes in Betracht kommen kann als die schönen Farben der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung, die Farben Schwarz-Rot-Gold!
Meine Damen und Herren! Es ist uns aufgegeben worden, ein Grundgesetz zu machen, das demokratisch ist und ein Gemeinwesen des föderalistischen Typs errichtet. Was bedeutet das? Welche allgemeinen Inhalte muss danach das Grundgesetz haben, wenn diesen Auflagen Gerechtigkeit erwiesen werden soll? Was heißt denn eigentlich „demokratisch“ wenn man von Verfassungen spricht? Gerade heute gefällt man sich darin, die Demokratie weiter zu entwickeln, indem man progressistische Demokratien erfindet.
Lucus a non lucendo. – Mir persönlich liegt es, wenn von Demokratie gesprochen wird, eher dabei an die klassische Demokratie zu denken, für die bisher die Völker Europas gekämpft haben. Wenn wir das so Erkämpfte betrachten, dann finden wir, dass offenbar einige Merkmale erfüllt sein müssen, wenn von einer demokratischen Verfassung soll gesprochen werden können. Das Erste ist, dass das Gemeinwesen auf die allgemeine Gleichheit und Freiheit der Bürger gestellt und gegründet sein muss, was in zwei Dingen zum Ausdruck kommt. Einmal im rechtsstaatlichen Postulat, dass jedes Gebot und jedes Verbot eines Gesetzes bedarf und dass dieses Gesetz für alle gleich sein muss; und zweitens durch das volksstaatliche Postulat, das verlangt, dass jeder Bürger in gleicher Weise an dem Zustandekommen des Gesetzes teilhaben muss. Ob das in der Form der plebiszitären unmittelbaren Demokratie erfolgt oder in der Form der repräsentativen Demokratie, wird im allgemeinen eine Zweckmäßigkeitsfrage sein, bei der das quantitative Element den Ausschlag wird geben müssen. Das Entscheidende ist, dass jeder Hoheitsträger mittelbar oder unmittelbar auf einen Wahlakt muss zurückgeführt werden können. Der Beamte zum Beispiel muss durch einen Minister ernannt sein, der selber durch ein allgemein gewähltes Parlament bestätigt und eingesetzt worden ist.
Nun erhebt sich die Frage: Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Auch diese Frage wird in diesem Hohen Hause beraten und entschieden werden müssen. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen:
Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie missbrauchen wollen, um sie aufzuheben.
Das Zweite, was verwirklicht sein muss, wenn man von demokratischer Verfassung im klassischen Sinne des Wortes sprechen will, ist das Prinzip der Teilung der Gewalten. Sie wissen, dass die Verfassung von 1792 den Satz enthielt, dass ein Staat, der nicht auf dem Prinzip der Teilung der Gewalten aufgebaut sei, überhaupt keine Verfassung habe. Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, dass die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und das Gleichgewicht halten können. Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, dass, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht missbrauchen wird.
Freilich besteht auch die Möglichkeit, dass die einzelnen Gewalten oder dass eine von ihnen die Macht, die in ihrer Unabhängigkeit liegt, missbrauchen. Sie wissen um die harte Kritik, die man während der Zeit der Weimarer Republik an der richterlichen Gewalt geübt hat, und, wie ich glaube, nicht immer mit Unrecht. Vielleicht wird es mit zu unseren Aufgaben gehören müssen, in dem Grundgesetz Vorsorge dafür zu treffen, dass die notwendige richterliche Unabhängigkeit nicht gegen die Demokratie missbraucht werden kann.
Heute ist es wieder nötig, von diesen alten Dingen zu sprechen, denn gerade die Demokratie, die sich als besonders progressistisch bezeichnet, will die Teilung der Gewalten aufgeben. In dem Entwurf für eine deutsche Verfassung, den der Deutsche Volksrat ausgearbeitet hat, finden sich zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen, die nichts anderes sind als der Ausdruck dafür, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten zugunsten der Allmacht des Parlaments nicht mehr gelten soll. Dort ist letztenendes die gesamte Gewalt im Parlament konzentriert. Das Parlament soll letztenendes nicht nur Gesetze erlassen und die Regierung politisch kontrollieren können, sondern es soll letztenendes auch über die Rechtmäßigkeit eines Geschehens entscheiden können.
Wenn man so vorgeht, dann hat man alle Voraussetzungen für die Installierung einer Diktatur verwirklicht, und darum sollte man in dem Grundgesetz, das wir zu beschließen haben, klar zum Ausdruck bringen, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten realisiert werden muss.
Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
Nun wird die Frage sein, wieweit man den Umfang dieses Grundrechtskatalogs ziehen will. Sollen lediglich die sogenannten „echten“ Grundrechte aufgenommen werden, also die Rechte der Individualperson, oder auch die Rechtsbestimmungen über die sogenannten Lebensordnungen, die so zahlreich über unsere neuen Länderverfassungen hin verstreut sind: Wirtschaft, Kultur, Familie usw.? Vielleicht wird es sich bei einem Provisorium empfehlen, keine endgültige Gestaltung der Lebensordnungen zu versuchen und sich statt dessen zu begnügen, einen recht klaren und wirksamen Katalog von Individual-Grundrechten aufzustellen, so wie in den klassischen Bills of Rights der angelsächsischen Länder verfahren worden ist. Aber auf der anderen Seite sollte das Grundgesetz die Länder nicht daran hindern, von ihren weitergehenden Grundrechten und Ordnungsbestimmungen Gebrauch zu machen.
Die Frage wird auch sein, ob diese Grundrechte betrachtet werden als Rechte, die der Staat verliehen hat, oder als vorstaatliche Rechte, als Rechte, die der Staat schon antrifft, wenn er entsteht, und die er lediglich zu gewährleisten und zu beachten hat. Auch das ist nicht nur von theoretischer, sondern von eminent praktischer Bedeutung, insbesondere für die Entscheidung der Frage, ob diese Grundrechte auch sollen auf Schranken stoßen können: Sollen sie schlechthin absolut unberührbar sein?
Ich glaube, dass man bei den Grundrechten eine immanente Schranke wird anerkennen müssen: es soll sich jener nicht auf die Grundrechte berufen dürfen, der von ihnen Gebrauch machen will zum Kampf gegen die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung. Wir wollen nicht mehr, dass man sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann nur zu dem einen Zweck, eine Republik zu beseitigen, um an ihre Stelle eine Diktatur zu setzen, die keine Pressefreiheit mehr kennen wird! Wir wollen auch nicht haben, dass man diese Grundrechte mit einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt versieht, wie das etwa in den Verfassungsrichtlinien des Volksrats und in einigen Verfassungen der Länder der Ostzone der Fall ist. Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren, dann ist es eine bloße Deklamation und keine effektive Wirklichkeit. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt entwertet das Grundrecht, reduziert es auf Null. Man wird aber bei einigen Grundrechten ohne einen beschränkten Gesetzesvorbehalt nicht auskommen können. Ich erinnere nur an alles, was sich aus der Notwendigkeit zum Beispiel der Wohnungsbewirtschaftung ergibt, der Einquartierungen und anderem mehr. Aber man sollte von diesen beschränkten Vorbehalten nur einen äußerst sparsamen Gebrauch machen, und keinesfalls sollen die Möglichkeiten des Gesetzgebers so weit gehen, dass er das Grundrecht in seiner Substanz kränken kann.
Und nun das Entscheidende: soll der Staat den Grundrechten gegenüber vom Staatsnotstandsrecht Gebrauch machen können, sodass er, wenn er mit den ordentlichen Mitteln nicht fertig werden kann, die Grundrechte aufhebt, um Ruhe und Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen? Man wird sich diese Frage sehr genau überlegen müssen. Man wird sich fragen müssen, ob die Tatsache der Unberührbarkeit der Grundrechte in sich selber nicht ein so hohes Gut ist, dass der Staat auch in Zeiten des Notstands vor ihnen soll zurücktreten müssen. Vielleicht kann eine Untersuchung der möglichen Tatbestände zeigen, dass bei Notständen, wie sie bei uns denkbar sind, der Staat im allgemeinen mit den gewöhnlichen polizeilichen Mitteln wird fertig werden können. Vielleicht aber wird man auch zur Erkenntnis kommen, dass diese Mittel nicht genügen könnten und dass dann das Individuum vor dem Notstand des Staates zurückstehen muss. Sollte man zu dieser Überzeugung kommen, wird man aber darauf bedacht sein müssen, dass auch im Fall des Notstands nur bestimmte Grundrechte sollen suspendiert werden dürfen und auch dann nur für Zeit und nur unter der Kontrolle demokratischer Institutionen.
Meine Damen und Herren! Jede Verfassungswirklichkeit hängt letzten Endes von dem Wahlrecht ab, das in einem bestimmten Bereiche gilt. Ich glaube, dass man sich auch in diesem Hause mit dieser Frage des Wahlrechts wird beschäftigen müssen, und sei es nur, um sich darüber schlüssig zu werden, ob Bestimmungen über die Modalitäten eines Wahlgesetzes in dieses Grundgesetz aufgenommen werden sollen oder nicht. Notabene: bis heute scheint mir noch keine Klarheit darüber zu bestehen, wer das Wahlgesetz zur Wahl der ersten parlamentarischen Vertretung des deutschen Volkes erlassen soll, ob es von den Militärbefehlshabern erlassen werden soll oder von den Ministerpräsidenten. Bisher scheint mir nur das eine festzustehen, dass es nicht der Parlamentarische Rat sein soll, der dieses Wahlgesetz erlässt.
Die Frage ist nun, ob nicht durch uns allgemeine Bestimmungen für ein solches Wahlgesetz in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Ich für meinen Teil würde darin einen Nachteil sehen. Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr unter Verfassungsschutz stellen. Man sollte Wahlgesetze beweglich lassen, damit sich hier bestimmte Erfahrungen auswirken können und damit sich auch etwas wie ein Stilwandel im politischen Leben auswirken kann.
Aber ich glaube, dass etwas anderes in den Kreis unserer Erwägungen mit einbezogen werden sollte, nämlich das Phänomen der politischen Partei. Ich habe es immer seltsam gefunden, dass auch die modernsten Verfassungen bis auf wenige unter ihnen von der Existenz politischer Parteien keine Notiz nehmen. Freilich ist es sicher: die politischen Parteien sind keine Staatsorgane; sie sind aber entscheidende Faktoren unseres staatlichen Lebens, und je nachdem, ob sie so oder anders organisiert sind, haben unsere Staatsorgane diesen oder einen anderen Sinn. Nun scheint es mir richtig zu sein, dass man sehr bald ein Parteiengesetz erlässt, und mir scheint weiter richtig zu sein, dass man in dieses Grundgesetz Mindestbestimmungen für ein solches Parteiengesetz aufnimmt, Bestimmungen, die für die politischen Parteien einen gewissen demokratischen Mindeststandard vorsehen. Ich denke dabei nicht an Lizenzzwang. Ich halte es für eine schlechte Sache, politische Parteien unter Lizenzzwang zu stellen. Aber ich denke, man könnte vielleicht vorsehen, dass die politischen Parteien über die Mittel, die ihnen zufließen, periodisch Rechnung legen müssen oder dass sie ihre Kandidaten in Urwahlen aufstellen müssen oder dass sie einmal im Jahr in Mitgliederversammlungen über ihr Tun Rechnung legen müssen, und Ähnliches. Ich könnte mir vorstellen, dass sich auf diese Weise bei uns einiges zum Nutzen einer echten Demokratie ändern könnte! Vielleicht könnte man sogar daran denken, ob nicht in diesem Grundgesetz eine Bestimmung vorgesehen werden soll, die, wie ich glaube, voreilig in die Länderverfassungen aufgenommene Bestimmungen über das jeweilige Wahlsystem gegenstandslos macht. Aber das ist nur ein Gedanke, den ich hier zur Erwägung geben möchte.
Meine Damen und Herren! Zur Demokratie gehört weiter die Anerkennung des Satzes, dass Recht vor Macht geht, und ich glaube und möchte behaupten, dass ein Staat sich heute nur dann als volldemokratisch bezeichnen kann, wenn er diesem Prinzip im Verhältnis zu den anderen Staaten Ausdruck gibt. Ich brauche hier nicht an die großartigen Gedanken Immanuel Kants zu erinnern, dort in seiner Schrift Vom Ewigen Frieden, wo er sagt, dass der Staat selber den Menschen nur dann ins Recht einzubetten vermöge, wenn er selber im Verhältnis zu den anderen Staaten in das Recht eingebettet sei. Ich glaube darum, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthalten sollte, die besagt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes unmittelbar geltendes Recht in diesem Lande sind, dass also das Völkerrecht von uns nicht ausschließlich als eine Rechtsordnung, die sich an die Staaten wendet, betrachtet wird, sondern auch als eine Rechtsordnung, die unmittelbar für das Individuum Rechte und Pflichten begründet.
Weiter sollte man eine Bestimmung vorsehen, die es erlaubt, im Wege der Gesetzgebung Hoheitsbefugnisse auf internationale Organisationen zu übertragen. Ich glaube, dass dieses Grundgesetz durch eine solche Bestimmung lebendig zum Ausdruck bringen würde, dass das deutsche Volk zum mindesten entschlossen ist, aus der nationalstaatlichen Phase seiner Geschichte in die übernationalstaatliche Phase einzutreten. Wenn wir eine solche Bestimmung nicht aufnehmen, dann wird in jedem einzelnen Falle ein verfassungänderndes Gesetz erforderlich sein, und was das bedeutet, brauche ich hier wohl nicht zu sagen. Wir sollten uns statt dessen selber die Tore in eine neugegliederte überstaatliche politische Welt weit öffnen. Wir wollen uns doch nichts vormachen: in dieser Zeit gibt es kein Problem mehr, das ausschließlich mit nationalen Mitteln gelöst werden könnte. So wie die Ursache aller unserer Nöte eine übernationale Grundlage hat, so können wir auch die Mittel, dieser Nöte Herr zu werden, nur auf übernationaler Grundlage finden.
Freilich sollen die Internationalisierungen, die geschehen, echte Internationalisierungen werden und nicht Hypotheken einseitig zu Lasten des deutschen Volkes.
Und dann stellt sich ein weiteres Problem, das Problem der Sicherheit dieses Gebietes. Wir werden keine Wehrmacht mehr haben. Ich für meinen Teil begrüße es, dass das Zeitalter der nationalen Wehrmachten zu Ende zu gehen scheint und dass die Wehrhoheit mehr und mehr auf übernationale Instanzen überzugehen scheint. Das setzt aber voraus, dass sich die Staaten in einem System kollektiver Sicherheit zusammenschießen, wo die Sicherheit nicht mehr ausschließlich durch das nationale militärische und industrielle Machtpotential garantiert wird, sondern wo die Sicherheit des Einzelnen garantiert wird durch alle Anderen. Ich glaube darum, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthalten sollte, die es möglich macht, auf einfache Weise einem solchen System kollektiver Sicherheit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit beizutreten.
Manche meinen, es genüge, dass sich ein Staat durch seine Verfassung neutralisiert. Dieser Wunsch ist verständlich. Jeder blickt gern nach der Schweiz hinüber. Aber so einfach geht es nicht. Es gibt kein Institut der Neutralisierung, die man einseitig erklärt, es gibt nur Gebiete, die durch eine Reihe internationale Verträge neutralisiert sind. Und wenn ich einer Reihe von Nachbarstaaten die Pflicht auferlege, die Neutralität dieses Gebietes zu garantieren, dann muss ich ihnen auch das Recht geben, sich um die Politik dieses Gebietes zu kümmern; denn wenn hier falsche Politik gemacht wird, engagiert das ja ihre Verpflichtungen. Man kann niemandem zumuten, Verpflichtungen zu übernehmen, ohne korrespondierende Rechte zu übertragen. Aus diesem Grunde sollte man nicht so leichtfertig nach Neutralisierung rufen!
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, die jeden unter Strafe stellt, der das friedliche Zusammenleben der Völker stört und Handlungen in der Absicht vornimmt, die Führung eines Krieges vorzubereiten. Ich denke dabei nicht nur an die Fabrikation und den Handel mit Waffen, sondern auch an den Turnverein, in dem in Wirklichkeit Wehrsport getrieben wird. Wohin diese Dinge uns geführt haben, wissen wir jetzt, und wir bezahlen heute die Rechnung für einen Unfug, den wir einmal leichtfertig duldeten.
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen. Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, das als Recht anzuerkennen! Weder im Westen noch im Osten! Das gehört zur Ehre eines Volkes und damit auch zur Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten, Menschen preiszugeben, eine Demokratie aber nicht!
Wir lesen gegenwärtig wieder in den Zeitungen viel von Gebietsforderungen, die man auch im Westen an uns stellt. Wir müssen anerkennen, dass es überall an den Grenzen Probleme gibt, die gelöst werden müssen. Wir glauben aber nicht, dass man heute in der Mitte des 20. Jahrhunderts solche Probleme unbedingt mit Methoden lösen muss, die 1814 vielleicht modern gewesen sind. Diese Probleme können nur auf internationaler Grundlage richtig gelöst werden. Man kann sich von Staat zu Staat über die Lösung der Schwierigkeiten einigen, die da und dort durch den Lauf der Grenzen begründet sein mögen, und braucht da nicht gleich Gebietsforderungen zu erheben. Wenn man entschlossen ist, sich in seinem eigenen Lande nationalistischen Regungen entgegenzustellen, dann ist man auch verpflichtet, ein nationalistisches Verhalten auch dann Nationalismus zu heißen, wenn es anderswo geschieht.
Wir müssen dieses Grundgesetz so gestalten, dass ein Gebilde föderalistischen Typs entsteht. Man hat uns das offensichtlich im Rahmen der Sicherheitspolitik auferlegt. Während überall sonst in der Welt Föderalismus Vereinigung von Getrenntem bedeutet, will man ihn bei uns offenbar einführen, um schon Geeintes wieder zu dissoziieren! Also genau den umgekehrten Prozess, den man im eigenen Lande gewählt hat. Ich glaube, es lohnt sich, darüber einige Worte zu verlieren. Glaubt man denn wirklich im Ernst, dass die Sicherheit unserer Nachbarn durch verfassungstechnische Kunststücke garantiert werden kann? Ich glaube nicht, dass die Föderalisierung Deutschlands als solche eine Sicherheitsgarantie für unsere Nachbarn ist. Ich glaube aber, dass Demokratisierung Deutschlands eine Sicherheit für unsere Nachbarn abgeben könnte. Hätten wir 1914 eine unter parlamentarischer Kontrolle stehende Regierung gehabt, dann wäre der Friede gesicherter gewesen, als er es in dem damaligen sehr föderalistisch aufgebauten Deutschland von damals gewesen ist. Der föderalistische Bundesrat hat den Krieg nicht verhindert, ein mächtiges Zentralparlament aber hätte ihn wahrscheinlich verhindert.
Was zur Frage des Föderalismus zu sagen ist, darüber nur einige Worte. Was heißt denn föderalistische Ordnung? Ich glaube, dass sich darauf so viele Antworten geben lassen wie auf die Frage: Was heißt Demokratie? Es gibt eine Reihe von historischen Verfassungsmodellen, die man übereingekommen ist, föderalistisch zu nennen. Sie differieren außerordentlich untereinander. Ich glaube aber doch, dass einige Charakteristika festzustellen sind, die realisiert sein müssen, wenn irgendwo einer Verfassung das Prädikat föderalistisch gegeben werden soll.
Das erste scheint mir zu sein, dass das Staatsgebiet in einer Reihe differenzierter Gebietskörperschaften eigener Ordnung gegliedert sein muss: zweitens, dass eine Bundesgewalt bestehen muss, die innerhalb ihrer Zuständigkeit der Gewalt der Glieder vorgeht; drittens, dass auf bestimmten Sachgebieten eine eigenständige ausschließliche oder konkurrierende Zuständigkeit der Glieder bestehen muss; viertens, dass die Glieder an den Organen zu beteiligen sind, die den gesetzgeberischen Willen des Bundes bilden; und schließlich fünftens, dass ein qualifizierter Schutz gegen Änderungen der föderalistischen Struktur der Verfassung vorhanden ist.
Es ist für uns kein Zweifel, dass die deutschen Länder die Grundlage des Gebietes sein müssen, das wir jetzt organisieren, und dass sie eigene Verfassungshoheit und Organisationshoheit haben müssen, eigene Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und eine vom Bunde getrennte Finanzwirtschaft – alles dies im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes. Weiter ist es für uns kein Zweifel, dass eine Bundesgewalt geschaffen werden muss, die nicht die Summe der Ländergewalten ist, sondern eine eigenständige Gewalt, die im Rahmen des Grundgesetzes den Vorrang vor den Ländergewalten haben muss. Bundesrecht soll Landesrecht brechen.
Schwieriger wird es sein, das Verhältnis zu bestimmen, in dem auf beiden Stufen die ausführenden Gewalten zueinander stehen sollen. Ich will hier aber nichts vorwegnehmen, was morgen aus berufenerem Munde dazu ausgeführt werden soll. Lassen Sie mich hier nur noch einiges Grundsätzliche andeuten. Es wird nötig sein, dass wir die Gesetzgebungskompetenz nach Sachgebieten abgrenzen. Die Frage ist, wie wir dabei verfahren sollen. Ich würde es bedauern, wenn man dabei auf Grund irgendwelcher formalistischer Standpunkte – auf Grund eines formalistischen Föderalismus oder eines formalistischen Unitarismus – verfahren würde. Wir sollten überhaupt bei diesen Dingen nicht deduktiv, sondern induktiv verfahren, d. h. nach dem Prinzip der sachlichen Zweckmäßigkeit. Ich glaube, dass es dafür zwei Grundsätze gibt, über die wir uns sollten einigen können.
Der erste ist: Die Lebensinteressen des Ganzen dürfen nicht durch partikulare Egoismen gefährdet werden.
Der zweite Satz lautet: Was das Land ohne Schädigung des Ganzen tun kann, das soll es auch allein tun; denn es hat den Vorteil der Sachnähe. Aufbau von unten, aber Planung von oben! Nur wenn dieser zweite Satz auch mit ausgesprochen wird, ist der erste richtig.
Zu der Frage, wie die Länder an der Bildung des Bundes zu beteiligen sind, wird wohl morgen referiert werden, wenn über den Aufbau der Organe gesprochen werden wird. Ich will hier nur noch über einen Sonderfall sprechen: die Frage der territorialen Gliederung des Bundesgebietes. Soll die Gliederung des Bundesgebietes unverrückbar so bleiben. wie sie heute ist? Soll das geschichtlich Gewordene als letztes Kriterium gelten, oder sollen rationelle Gesichtspunkte bei der Entscheidung dieser Frage walten? Ich bin der Meinung – und mit mir meine Freunde – , dass ein gesunder Föderalismus nur möglich ist, wenn gegeneinander vernünftig ausgewogene Länder vorhanden sind und nicht pure Zufallsgebilde, die großenteils nicht älter sind als drei Jahre und ihre Entstehung dem Zufall der Demarkationslinie zwischen zwei Infanteriedivisionen verdanken.
Jetzt sollen die Herren Ministerpräsidenten dieses Problem regeln. Sie sollen, bevor unsere Arbeiten abgeschlossen sind, die Neugliederung Deutschlands im Wege einer Änderung der Ländergrenzen vorgenommen haben. Werden sie Erfolg haben oder nicht? Wir können es nur ahnen, aber nicht wissen. Nehmen wir an, es würde ihnen nicht gelingen, sollen wir uns dann endgültig mit dem Zustand begnügen, mit dem die Ministerpräsidenten nicht fertig werden konnten? Wir werden uns schlüssig werden müssen: Soll das Grundgesetz die Möglichkeit vorsehen, eine Neugliederung des Bundesgebietes vom Bunde her zu schaffen? Soll diese Neugliederung durch die Länder selbst vorgenommen werden, etwa im Wege gegenseitiger Verträge und Vereinbarungen?
Bei den bisher mit diesem System gemachten Erfahrungen werden, glaube ich, alle am bisherigen Zustand Interessierten ihren Schlaf weiter in Ruhe genießen können. Soll, wenn die Neugliederung durch Bundesgesetz vorgenommen werden soll, der Wille der beteiligten Bevölkerungen mit in Betracht gezogen werden? So oder anders? Alles das werden Fragen sein, um die man. sich hier wird bemühen müssen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir um diese Fragen herumkommen werden. Aber eines möchte ich sagen: Sollte es je einmal gelingen, die Gliederung Deutschlands nach vernünftigen Gesichtspunkten durchzuführen, dann sollte man es bei dem geschaffenen Zustand sein Bewenden haben lassen. Dann sollte man ruhig konservativ verfahren.
Meine Damen und Herren! Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt. Sie sind Ihnen vielleicht gelegentlich ein wenig theoretisch vorgekommen. Aber glauben Sie mir, es ist mir nicht um Spekulationen gegangen! Ich habe versucht, eine klare Definition der Wirklichkeit zu geben und sonst nichts. Denn nur auf einer klar definierten Wirklichkeit kann man eine Politik aufbauen, die ihren Namen verdient. Mit Illusionen und mit Fiktionen kann man sich etwas vormachen, eine Zeitlang vielleicht auch anderen. Man kann sich ihrer vielleicht eine Zeitlang sogar als Instrumente einer Politik bedienen, aber man kann Fiktionen nicht zu Fundamenten einer Politik machen, nicht einmal zu Ansatzpunkten für den Hebel einzelner politischer Aktionen.
Mein Anliegen ist gewesen, klare Einsicht zu vermitteln und dabei nüchtern zu verfahren. Klare Einsicht und Nüchternheit und leidenschaftliche Liebe zum deutschen Volke und brennende Sorge um den Frieden werden die Sozialdemokratische Partei bei ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rate leiten. Einsicht und Nüchternheit gebieten, die Begrenzungen zu erkennen, denen unsere Möglichkeiten unterworfen sind. Je mehr wir bei voller Ausschöpfung dieser Möglichkeit dieser Realität Rechnung tragen, desto wirksamer wird das Instrument sein, das wir zu schmieden haben.
Wofür schmieden wir dieses Instrument? Schmieden wir es, um Deutschland zu spalten? Wir schmieden es, weil wir es brauchen, um die erste Etappe auf dem Wege zur staatlichen Einigung aller Deutschen zurückzulegen!
Noch liegen die weiteren Etappen außerhalb unseres Vermögens. Möchten die Besatzungsmächte sich der Verantwortung bewusst sein, die sie übernommen haben, als sie sich zu Herren unseres Schicksals aufwarfen. Diese Verantwortung schließt die Pflicht ein, um des Friedens Europas willen Deutschland endlich den Frieden zurückzugeben und damit dem deutschen Volk die Möglichkeit, von seinem unvernichtbaren Recht auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz Gebrauch zu machen.
Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der Völker hat, wird ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland, das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund!
Völkerrechtliche, verbindliche Erklärung: An die besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner
Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen
Selbstbestimmung – Freiheit – Demokratie – alles Schlagworte ohne Inhalt.
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Doch im Alltag begegnet man so manchen Denk- und Redeverboten. Wer Dinge ausspricht, die nicht ins gerade vorherrschende Weltbild passen, der wird gerne als Provokateur oder Nestbeschmutzer ausgegrenzt. Bei uns darf man bestimmte Themen nicht ansprechen oder gar publizieren. hier weiter
HINWEIS:
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Die Kommentar-Moderation erteile ich an die Kommentarschreiber „Arabeske“ und „Arkor“!
Gruss Maria Lourdes
Hinweis: Adolf Hitler – Wahrheit für Deutschland >>>
Steuerfreiheit statt Steuerflucht!
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Der große Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte
‚Der Sieger schreibt die Geschichte!‘ Diese alte Weisheit galt auch für Deutschland nach der Kapitulation der Wehrmacht und der vollkommenen Besetzung des Reiches ab Mai 1945. Eine gegen grundlegende Rechtsgrundsätze verstoßende Rachejustiz schrieb mit gefälschten ‚Schlüsseldokumenten‘ die Geschichte um, und die Sieger konnten über die von ihnen lizenzierten Medien ihre Kriegspropaganda und die Umerziehung der Deutschen fortführen >>> hier weiter >>>.
Kein Dogma! Kein Verbot! Kein Tabu!
Anläßlich des 70. Geburtstages von Prof. Franz W. Seidler erscheint diese Festschrift. Der Jubilar hat sich als unermüdlicher Verfechter historischer Wahrheit und Klarheit national und international einen Namen gemacht. Besondere Verdienste hat er sich als Wortführer während der öffentlichen Debatten über angebliche Verbrechen der Wehrmacht und über die Rehabilitierung von Deserteuren der Wehrmacht erworben.
Der Herausgeber dieses Werkes, der Leiter der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI), Dr. Alfred Schickel, hat für diese Festschrift die angesehensten Köpfe einer unbestechlichen Historikerschaft mit Beiträgen versammelt. Die Themen reichen von „Wie souverän ist Deutschland?“ über „Waren die Deutschen willige Vollstrecker von Hitlers Judenpolitik?“, „Wirtschaftliche Kriegsgründe 1919-1939“, „Das Gespenst der Marneschlacht geistert vor Moskau“ bis „Wie aus einem Massengrab ein deutsches Kriegsverbrechen wurde“; alle aber stehen sie in ihrem Mut und ihrer Wahrhaftigkeit unter dem Motto des Manifestes „Freiheit für die Geschichte“ von 15 französischen Historikern, aus dem auch der Titel dieses Buches abgeleitet wurde. Sehr empfehlenswert >>> hier weiter >>>.
30 Comments
hardy
und das Grunzgeschwätz, also ernsthaft
https://www.stupidedia.org/stupi/Grundgesetz
und noch ein alter Beitrag zur Freizeitlich Vergasten Grunzordnung von UBasser
https://morbusignorantia.wordpress.com/2014/02/09/die-mar-von-der-gesamtdeutschen-verfassung-artikel-146-grundgesetz/
hardy
zu Demokratie
http://www.wanderlyrik.de/story.php?id=117
https://www.youtube.com/watch?v=EpwDBMyZ3S8
Das Ende mit der „Idee“ ist allerdings etwas schwach – dazu lieber mal die Kotoprolle lesen zum Thema
Das ist auch nicht schlecht bis auf die Rede vom Zappeljuden
http://www.freigeist-forum-tuebingen.de/2013/02/diktatur-vs-damonkratie.html
Jurist
Merkels Einladung von Flüchtlingen erreicht inzwischen Westafrika. Jetzt wollen auch Westafrikaner nach Deutschland
http://www.welt.de/politik/ausland/article147568341/Merkels-Willkommensruf-hallt-bis-nach-Westafrika.html
Flüchtlinge: EU rügt laschen Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern. Nur jeder sechste abgelehnte Asylbewerber wird tatsächlich abegschoben aus Deutschland
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlinge-eu-ruegt-laschen-umgang-mit-abgelehnten-asylbewerbern-13826037.html
Blauer Brief aus Brüssel: EU rügt lasche Ausweisung von abgelehnten Migranten in Deutschland
http://www.focus.de/politik/deutschland/blauer-brief-aus-bruessel-deutschland-zu-zahm-eu-ruegt-lasche-ausweisung-von-abgelehnten-migranten_id_4974944.html
arkor
Hallo Maria, ist mir doppelt durchgerutscht, mit dem fehlerhaften Namen. Wenn Du mal Zeit hast zum löschen des zweiten Threads wäre ich Dir dankbar. Sorry für die Umstände.
armand
Maria Lourdes
Erledigt Arkor – gruss Maria!
Anti-Illuminat
Ein Grundgesetz ist ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet. So schreibt die Haager Landkriegsordnung. Mehr braucht man dazu nicht wissen
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arabeske-654
Wenn Du mir zeigst, wo in der HLKO das steht, würde ich das sogar glauben.
Atlanter
An die besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner.
An die legitime und legitimierende Gewalt, das amerikanische Volk der vereinigten Staaten von Amerika, in dessen Vertretung an den Präsidenten der vereinigten Staaten von Amerika – in Vertretung an die US Botschaft der vereinigten Staaten von Amerika, Clayallee 170, 14191 Berlin.
Das völkerrechtliche Subjekt Deutsches Reich erklärt völkerrechtlich verbindlich:
Geehrtes amerikanisches Volk, geehrter Herr Präsident Trump, geehrter Herr Botschafter.
Hiermit ergeht im Namen und des Rechts, abgeleitet aus der einzigen legitimen und legitimierenden unmittelbaren Gewalt des deutschen Volkes und deren unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte, folgende völkerrechtliche, verbindliche Erklärung an Sie – als völkerrechtlichen verbindlichen Vertragspartner, als (eine der) besetzende(n) und verwaltende(n) Gewalt(en), des völkerrechtlichen Subjektes Deutsches Reich:
1. Alle Handlungen des alliierten Verwaltungsorgans Bundesrepublik sind Handlungen der verantwortlichen Verwaltung, der USA:
In Bezug auf die von Ihnen als Verwaltungsorgan geschaffene Bundesrepublik Deutschland, verbleiben sämtliche Rechte und Pflichten in Gänze bei Ihnen als der verantwortlichen Verwaltung. Alle Handlungen der Bundesrepublik, ihrer -länder und ihrer Organe, sind alliierte Handlungen.
2. Die USA, wie Ihre Vertragspartner als besetzende und verwaltende Staaten sind allein für die Entscheidungen der Bundesrepublik verantwortlich und jede Entscheidung der Bundesrepublik und Ihrer Organe, der -Länder und ihre Organe, sind Entscheidungen der verwaltenden Gewalt, der USA.
-Dies gilt bis zur letzten Sekunde des Verwaltungsorgans und endet erst mit der offiziellen Übergabe an das deutsche Volk, der Rechtsabarbeitung Organe der Bundesrepublik durch die USA und ihrer Vertragspartner in hinsichtlich auf die völkerrechtliche Konformität der Entscheidungen, sowie der Löschung sämtlicher zur Bundesrepublik gehörender Bestandteile, sowie die Räumung derer aus dem öffentlichen und privaten Leben des deutschen Volkes (sowie deutschen völkerrechtlichen, staatlichen Subjektes).
-Die Handlungen, die Verwaltungsinterna der USA mit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Organe, sind gegenstandslos für das deutsche Volk und begründen weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich eine Wirksamkeit auf das deutsche Volk oder das deutsche völkerrechtliche, staatliche Subjekt. Die Verwaltung kann keine völkerrechtlichen Änderungen herbeiführen noch wirksam werden lassen.
-Die Bundesrepublik selbst ist weder rechts- noch vertragsfähig. Die Bundesrepublik hat kein Eigentum und keine Grundlage solches zu erwerben. Alles Eigentum ist Eigentum des deutschen Volkes, in Form des völkerrechtlichen Subjektes.
3. Eine Distanzierung der USA von völkerrechtswidrigen und staatsrechtswidrigen (gegen das Deutsche Reich) Entscheidungen der Bundesrepublik ist nur möglich durch eine entsprechende Rechtsabarbeitung, der Verantwortlichen der Bundesrepublik und der -Länder durch die ‚Vereinigten Staaten von Amerika‘ und den verwaltenden und besetzenden Kriegsvertragsstaaten. Bis dahin gelten alle Entscheidungen der Bundesrepublik als Entscheidungen der ‚Verwaltung USA‘ selbst.
4. Durch die sogenannten Bundestagswahlen, Landtagswahlen u.ä. im Organ der Verwaltung Bundesrepublik oder der -Länder findet keine Legitimierung durch das deutsche Volk für Handlungen oder Entscheidungen des Organs der Verwaltung (Bundesrepublik, deren Länder oder Organe) statt und des weiteren auch nicht durch Entscheidungen und Handlungen des Organs der Verwaltung oder Teilen dessen komplette und ausschließliche Verantwortung verbleibt ausschließlich bei der verwaltenden Gewalt.
Beispiele hierfür sind:
-Das Einbringen von Illegalen ins Gebiet des deutschen Reichsgebiets, deklariert als „Flüchtlinge“, „Asylanten, Flüchtllingsbewerber“, „Migranten“ etc…. Hierbei handelt es sich um Illegale der Verwaltung der USA und diese hat mitzuteilen, ob die Illegalen an die USA verbracht werden sollen, oder Sie führen diese wieder zurück in ihre Herkunftsländer. Ebenso hat die USA dies mitzuteilen bezüglich früherer illegal ins Deutsche Reich verbrachten Personen (Europäer sind hiervon ausgenommen).
-Das Verwaltungsorgan kann naturgemäß und völkerrechtlich verbindlich keine Staatsangehörigkeiten vergeben. Die USA hat mitzuteilen, ob der Status „Staatsbürger der Bundesrepublik“ (als Nichtstaat) an Nichtdeutsche eine Erklärung der USA ist, verbunden mit der Bereitschaft diese Nichtdeutschen (auch täuschend als Staatsbürger der Bundesrepublik), in den USA aufzunehmen oder aber die USA hat dafür zu sorgen, dass diese in Ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gilt selbstverständlich auch für deren Kinder, da deren Geburt auf deutschen Boden (anders als in der USA) keine Anrecht auf die Staatsangehörigkeit ableitet und demnach immer der Status völkerrechtlich korrekt als i l l e g a l, verbleibt.
5. Meinungshoheit der Alliierten:
Die Medien wie die Meinungshoheit der Bundesrepublik stehen unter alliierter Hoheit, konkret der USA – und sind in Ihrer Verantwortung. Das deutsche Volk ist in Folge dessen nicht entscheidungsfähig, in allen Fragen von völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Wirksamkeit, auf Grund fehlender wahrer Aufklärung. Ich fordere deshalb die USA auf, ihre Medien zu löschen und die Medienhoheit an das deutsche Volk zu übergeben.
6. Der Wille zum Erhalt des deutschen Volkes und seiner Entfaltung:
Ich bekunde ausdrücklich, den Willen zur Erhaltung des deutschen Volkes, dessen Recht auf Selbstbestimmung und Entfaltung, welches die Grundlage für das Völkerrecht darstellt und durch die fortlaufende Besetzung des Deutschen Reiches verhindert und behindert wird. Durch die kriminelle Einschleusung und illegaler Migration, durch das Organ der Verwaltung in hoher Zahl, wird OFFENKUNDIG und klar, der Wille zum Völkermord am deutschen Volk zum Ausdruck gebracht.
-Völkermord am deutschen Volk – die Klage ist erhoben: Deshalb hat das deutsche Volk, rechtsverbindlich und rechtswirksam, die Klage des Völkermordes am deutschen Volk, gegen die alliierten, besetzenden und verwaltenden Staaten, sowie der UN als Organisation der Feinde des völkerrechtlichen deutschen Staatssubjekts, erhoben.
-Diese Klage ist zeitlich unbefristet und im öffentlichen Raum von Rechteträger zu Rechteträger erhoben. Somit ist die Delegitimierung von Repräsentanzen und vertretenden Instanzen gegeben, welche wider dem Völkerrecht und völkerrechtlich-staatlichem Recht, verfahren.
-Die Völkermordklage des deutschen Volkes, gegen die USA , verliert dann ihren Gegenstand, wenn die ‚Vereinigten Staaten von Amerika‘ die Rechtsabarbeitung des Organs Bundesrepublik Deutschland betrieben, sowie die Konsequenzen aus den völkerrechtswidrigen Handlungen, beseitigt haben.
-Die Rechtsabarbeitung des Deutschen Reichs: Das Deutsche Reich bearbeitet lediglich die natürlichen Rechtspersonen im Einzelnen, nach ihrem völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Stand und aus deren ergangenen Rechten und Pflichten, nicht aber Institutionen und Organe der Verwaltung.
7. Die natürliche Person des Rechts zeigt ihre Handlungsfähigkeit:
Diese Erklärung zeigt ausdrücklich die Handlungsfähigkeit des deutschen Volkes, welche momentan aufgrund Besetzung, nur aus der unmittelbaren Gewalt gegeben ist und die USA, sowie die besetzenden und verwaltenden Vertragsstaaten, sind aufgefordert den Weg freizumachen, um den Weg für die mittelbare Handlungsfähigkeit des deutschen Volkes und des völkerrechtlichen deutschen staatlichen Subjektes wieder herzustellen. Hierauf kann sich jeder deutsche Staatsangehörige berufen, auch vor Institutionen der alliierten Verwaltung, wie Gerichte der Bundesrepublik. Diesen ist es fortan nicht mehr gestattet, Deutsche von ihren Rechten abzuhalten, da diese unmittelbar verbunden und unteilbar verschränkt sind.
8. Das Verwaltungsorgan der Alliierten, die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Organe und Vertreter, sind auf Grund von Interessenkonflikt sowie den kommenden Rechtsverfahren, nicht berechtigt an den Verhandlungen des Deutschen Reiches auf seinem Weg in die mittelbare Handlungsfähigkeit und angestrebte vollkommen Souveränität teilzunehmen oder solche zu führen, sondern haben ausdrücklich, wo gewünscht, dienend zuzuarbeiten.
9. Die USA, als verwaltende Gewalt, ist aufgefordert jeden in der berechtigten Rechtsfolge stehenden deutschem Staatsangehörigen einen Reisepass des Deutschen Reiches auszustellen, in der letzten gültigen Form, mit einschränkenden Eintrag der alliieren Verwaltungsmacht. Dies hat so schnell als irgend möglich zu geschehen. Selbstverständlich stehen sämtliche Akte unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Deutschen Reiches. Es ist dafür Sorge zu tragen, dem Deutschen Reich sämtliche Handlungsfähigkeit, so schnell als technisch möglich, in die Hoheit zu geben, damit dies in eigener Verantwortung vollzogen werden kann.
10. Alle angebotenen Mittel des Organs der Verwaltung (BRD) werden ausschließlich coactus feci, unter völkerrechtlichen Vorbehalt und staatsrechtlichen Vorbehalt und in Ermangelung anderer, legitimer Mittel, genutzt und stellen weder Vertragsgrundlagen noch Einverständniserklärungen irgendeiner Art, seitens des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes her.
11. Es sind alle Rechte unveräußerlich und Ansprüche des deutschen Volkes und des Deutschen Reiches, nach Innen und nach Außen, erklärt und damit Handlungsfähigkeit als Offenkundigkeit, ebenso juristische Offenkundigkeit (als Grundlage von Verfahren) erklärt. Jeder, in der legitimen Rechtsfolge stehende deutsche Staatsangehörige, kann sich auf diese Erklärung mit Recht berufen und bekundet damit die Handlungsfähigkeit seiner natürlichen Person des Rechts, als einzige legitime und legitimierende Gewalt.
11 a.. Das deutsche Volk kündigt die Rückkehr in die mittelbare Handlungsfähigkeit an. Die alliierten Vertragspartner, vertreten durch die Verwaltungsmacht USA, sind aufgefordert alle BRD-Mitarbeiter darüber zu informieren, dass Ihre Tätigkeit als Teil des Verwaltungsorgans BRD endet und für einen geordneten Übergang in die mittelbare Gewalt des Deutschen Reichs zu sorgen ist.
11.b Die alliierten Lizenzmedien sind über diesen Übertritt zu informieren. Sie haben sich bis zur Vergabe deutscher Medienlizenzen, und neuer Regelungen durch das deutsche Volk, als Informationsträger dienend des Übergangs des deutschen Volkes in die mittelbare Handlungsfähigkeit anzuschließen und vollends zu unterwerfen.
11c. Ausgeschlossen von einem solchen Übertritt sind die Parteien der Bundesrepublik Deutschland und deren Vertreter sowie die Organe der Verwaltung, da diese einer abschließenden Rechtsabarbeitung des amerikanischen Volkes bedürfen.
11d. Deutsche, die für die Alliierten in den Organen des Bundesrepublik politisch tätig waren, haben sich unter Glaubhaftmachung Ihrer Unschuld dem völkerrechtlichen Subjekt Deutsches Reich und dem deutschen Volk bedingungslos zu unterwerfen. Die Beurteilung wird in Einzelverfahren und Prüfungen nach völkerrechtlichen Stand in Anschluss an die Verfahren der Alliierten, die Rechtsabarbeitung vorgenommen durch das Deutsche Reich.
12. Grundlage für den Übertritt und die Aufnahme der Arbeit der mittelbaren Gewalten ist der letzte, bis heute gültige Rechtsstand, des Rechtskreises Deutsches Reich. Die Rechtsfolgen sind ununterbrochen.
13. Um den ordnungsgemäßen Übergang zu gewährleisten, hat die alliierte Verwaltungsmacht sowohl das deutsche Volk, wie die Völker der Welt, darüber zu informieren.
14. Die Völker der Welt und ihre Vertreter, sind über den tatsächlichen Rechtsbestand durch die Kriegsvertragsstaaten zu informieren.
15. Die völkerrechtliche Erklärung unmittelbar im Namen und der Rechte des deutschen Volkes:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
Die Rechtswirksamkeit ist unmittelbar mit der Unterschrift,
der Veröffentlichung im öffentlichen Raum gegeben.
Im Namen und des Rechts des deutschen Volkes,
handlungsfähig als unmittelbare Gewalt
handlungsfähig als legitime Gewalt
handlungsfähig als legitimierende Gewalt
https://lupocattivoblog.com/2017/09/25/voelkerrechtliche-verbindliche-erklaerung-an-die-besetzenden-und-verwaltenden-kriegsvertragspartner/
https://www.lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/
http://fs5.directupload.net/images/180625/vmg9zsa8.jpg
Gunnar von Groppenbruch
Ich bin hier grundsätzlich anderer Meinung und habe sie in meinem Buche „Das Reich aus dem Lichte“ niedergelegt im Kapitel 5 „Warum (k)eine Verfassung?“.
https://huettendorferansichten.wordpress.com/das-reich-aus-dem-lichte/5-warum-k-eine-verfassung/
Auch das viel gebrauchte Wort „Demokratie“ habe ich genau unter die Lupe genommen, wobei sich seine Bedeutung als ‚MASSENBEHERRSCHUNG‘ offenbarte.
https://huettendorferansichten.wordpress.com/2015/01/18/was-ist-demokratie/
Sehmann
„In die Demokratie wurden einst große Hoffnungen gesetzt; aber Demokratie bedeutet einfach nur das Niederknüppeln des Volkes durch das Volk für das Volk.“ -Oscar Wilde
Ich würde ergänzen „… angeblich für das Volk“.
Gunnar von Groppenbruch
Die Demokratie war NIE als Herrschaft DES Volkes auch nur gedacht, sondern sie war zu allen Zeiten die Herrschaft der Wenigen („Adel“) ÜBER das Volk, über die Masse!
So beschreibt es schon Platon in seiner „Politäa“, der „Bibel der Demokraten“!
arabeske-654
Es geht hier auch nicht um Verfasung oder Demokratie, sondern um den Weg den die BRD eingeschlagen hat.
Menschen wie Schmid hatten damals noch im Sinn Deutschland wieder souverän zu machen. Aber es haben sich Parasiten in diesem System der Fremdherrschaft eingenistet, die wunderbar davon leben können und alles tun um diesen Zustand beizubehalten.
Dazu lügen sie vom „Staat“ BRD und Schmid’s Darlegungen beweisen dies eindeutig und zeigen den wahren Charakter der BRD als Mittel zur Verhinderung der Selbstbestimmung des Deutschen Volkes, eingerichtet von den allierten Besatzungsmächten indem sie das Völkerrecht brechen und damit in der rechtlichen Verantwortung für die BRD und ihr Handeln (im doppeldeutigen Sinne des Wortes) stehen.
Gunnar von Groppenbruch
Die BRD war von Anfang an für das geplant, das wir heute erleben!
In wie weit die Handlanger von damals in diesen Plan eingeweiht waren, vermag ich nicht zu beurteilen, bin aber geneigt, Dir zu zu stimmen, daß zumindest viele noch die Selbstherrlichkeit (Souveränität) Deutschlands im Sinne gahabt haben.
Auf die Verantwortung der Verantwortungslosen brauchen wir uns indes NICHT zu verlassen!
Mit der Beseitigung des $¥$t€m€$ wird bei uns auch das römische Recht verschwinden!
arabeske-654
Dieser Satz von Schmid:
„Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben.“
sagt das ja schon eindeutig aus. Er erkennt auch, das durch diese Intervention keine Rechtsgrunglagen sondern nur Tatsachen geschaffen werden.
Tatsachen, denen sich das Deutsche Volk beugen muß, weil sie mit Gewalt erzwungen werden.
Das gilt bis heute fort. Denn auch heute werden Tatsachen mit Gewalt erzwungen, die keine Rechtswirksamkeit entfalten.
Doch heute ist das Deutsche Volk nicht mehr bereit sich dieser Gewalt stumm und demütig zu beugen. Wesewegen es von den Gewalttätern beschimpft, diffamiert und beleidigt wird. Die s hat aber nur zur Folge, das von Tag zu Tag mehr erkennen, das die Frontlinie dieses Krieges gegen das Deutsche Volk zwischen der selbstermächtigten s.g. „Regierung und dem Deutschen Volk verläuft. Das dies kein Krieg zwischen Deutschen und Ausländern, kein Krieg zwischen „Rechts“ und „Lnks“ sonder ein Kireg zwischen dem Deutschen Volk und den Usurpatoren der deutschen Selbstherrlichkeit.
Lichtwesen
Auch er sagt nur die Wahrheit, aber dies knallhart und es werden immer mehr!
https://www.youtube.com/watch?v=UiiQSY8aDG8
Skeptiker
@Lichtwesen
Das freut mich ja, weil der Video-Macher hat ja eine fantastisch hohe Aufruferzahl.
Kann man ja auch hier selber sehen.
https://michael-mannheimer.net/2018/08/28/solidaritaet-in-mehreren-deutschen-staedten-mit-chemnitz/
Und da Mannheimer-Seite ist, die eben sehr viel gelesen wird, kann es gar nicht so schlecht sein, das er verbreitet wird.
Aber ich vermisse das Bild hier.
https://i0.wp.com/schaebel.de/wp-content/uploads/2018/08/40452061_2670398622985504_3179055838115397632_n.jpg
Ich meine wie es hier zu sehen ist.
https://deutsches-maedchen.com/2018/08/31/der-vegane-germane-von-authentizitaet-und-heuchelei/#comment-2114
Gruß Skeptiker
Lichtwesen
Laßt dies Lügner, Verbrecher und bezahlten Deutschlandhasser nur kommen, Chemnitz ist bereit. Friedlich wenn ihr wollt, oder auch ganz anders mit Widerstand und wehrhaft.
Die ganze Welt schaut am Wochenende auf Chemnitz und laßt eure Spitzel die den Arm heben zu hause, denn die Nummer wurde erkannt und läuft nicht mehr!
Die Chemnitzer kämpfen um ihre Freiheit, um ihre Sicherheit ihrer Frauen und Kinder und gegen eure Hetze.
Für was kämpft denn ihr VOLKSVERRÄTER, für Geld und eure Posten, die auch zu Lasten der Chemnitzer gehen!
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/eine-stadt-die-nicht-zur-ruhe-kommt/ar-BBMIv9q?li=BBqg6Q9&ocid=LENDHP
Lichtwesen
Und wieder dieses Ledergesichthetzblatt SPIEGEL der Zionisten. Je mehr SIE hetzen um so stärker werden wir. Ihre Hetze kann uns nicht mehr beeindrucken und schadet den Hetzern selbst. Sie wurden erkannt und ihr Spiel ist vorbei.
https://www.mmnews.de/vermischtes/87510-der-neue-spiegel-klarer-fall-von-volksverhetzung
Sehmann
Zur Abwechslung mal was positives:
https://www.youtube.com/watch?v=THGzDW7TzdY
arabeske-654
Spricht sie da über Gefangenenaustausch?
Wir bekommen die Kriminellen aus Senegal und die bekommen die „Volksverhetzer“ aus Deutschland?
Skeptiker
@Sehmann
Ja der Positivismus ist wohl schwerlich noch zu übersehen.
Wenn man als Deutscher lieber mit dem Auto fährt, weil die öffentlichen Verkehrsmittel zu gefährlich geworden sind, bauen die Affen ja sogar schon Blockaden, damit man nicht mal mehr im Auto sicher zur Arbeit, oder zum Einkaufen fahren kann.
Hier ein Bild auf Deutschlands Strassen.
.https://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2018/08/thalheim-696×385.jpg
Hier der Bericht, wo man das Bild ja sehen kann.
Nackter Schwarzer errichtet Straßensperre in Thalham
https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2018/08/31/nackter-schwarzer-errichtet-strassensperre-in-thalham/
Hier Deutschland im Jahre 2066
Planet der Affen (2001)
https://www.youtube.com/watch?v=P1vyFzZIp9Y
Gruß Skeptiker
Sehmann
Nun mal ehrlich, Skepti, wenn das eine gut gebaute Frau gemacht hätte, dann hättest du doch genüsslich zugesehen, oder als Kavalier noch mit angepackt, wo auch immer. Bist du etwa homophob?
Skeptiker
@Sehmann
Also da bin ich lieber A Sexuell, gezwungener Weise sozusagen.
„Ich bin asexuell“: Was das wirklich bedeutet – und was nicht.
Hier die Bedeutung..
https://www.brigitte.de/aktuell/stimmen/sexualitaet—ich-bin-asexuell—was-das-wirklich-bedeutet-10174232.html
Nicht da da noch ein Frankenstein gezeugt werden könnte.
Frankenstein 1931
https://youtu.be/pBzONIqutBA?t=18
Ich lasse mich doch nicht durch das Merkel Experiment, zu einer negroiden Zukunftsrasse missbrauchen.
Zu dumm zu begreifen, aber intelligent genug um mit dem Messer zuzustechen.
Nee, es ist besser lieber kein mehr hoch zu bekommen, weil so hat das Leben doch nun wirklich kein Sinn mehr, zumindest wenn man intelligent ist.
Kein Horrorfilm kommt an unsre Mutti Merkel ran und dafür muss man nicht mal ins Kino über 18 Jährige gehen, nein, der Horror ist völlig jugendfrei, ohne Altersbegrenzung sozusagen.
Mann braucht hier doch nur als Deutscher in Deutschland geboren werden, dann geht der Horror doch schon los.
Das nennt sich wohl die Freiheit, dank unserer Mutti Merkel, eben im Horror Leben zu müssen.
Hier das Bild des Grauens.
http://www.mimikama.at/wp-content/uploads/2016/03/de2030.png
Gruß Skeptiker
arkor
Eine gute Rede Carlo Schmids, eigentlich richtig eine Erklärung. Für den Zeitpunkt relativ mutig und man darf wohl sagen, lebensgefährlich. Man merkt dies auch an der äußerst vorsichtigen Wortabwägung, die Carlos Schmids und unter dieser Voraussetzung ist sie aufzunehmen. Nicht als fehlerfreie Erklärung, in der alle Aspekte der damaligen Rechtslage deutlich gesagt werden konnten, aber doch als gutes Abbild dessen und das Beste was man zu diesem Zeitpunkt wohl machen konnte, auf dem schmalen Grad einer drohenden Eliminierung oder besser gesagt in diesem Falle Exekution, denn das Eintreten für das Recht und die Rechte des deutschen Volkes war gleichbedeutend mit einer solchen Maßnahme als alliierte Reaktion.
Carlos Schmids Erklärung hielt diesen Grad intelligent ein und wies zwar auf die Wege hin, ohne aber selbst in eine solche Erklärung zu verfallen, was bedeutet, dass die möglichen Wege, mit welchen die Souveränität begangen werden, von den damaligen in der Frage des Grundgesetzes Handelnden, nicht begangen wurden, sondern sie ausdrücklich, wie angesagt im alliierten Mandat verblieben.
Das Völkerrecht garantierte die Rechtsfolgen und wurde zur feststehenden Legislative, so wie auch im Grundgesetz dargestellt. Das Grundgesetz war also von Anfang an für das deutsche Volk gegenstandslos. Es wurde ein Mandat errichtet und weitergeführt, welches ein Feindmandat begann und unveränderbar als Feindmandat enden wird.
Besonders wichtig ist auch der Hinweis der Unterwerfung des vergewaltigten und ausgebombten deutschen Volkes in diesem Augenblick, welches zu keinem Widerstand mehr fähig gewesen wäre.
Die durch das Völkerrecht garantierten Rechtsfolgen, konnten auch nicht aufgelöst werden, da hier gewichtige Gründe dafür vorlagen, die aber im Moment nicht hierher gehören, aber in naher Zukunft wichtig werden.
Fakt ist, dass es nach Ende der Kampfhandlungen, also direkten Kampfhandlungen, zu keinen weiteren Änderungen im völkerrechtlichen Bestand gab und alles so wie es war in die Verwaltung geführt wurde. Dies ist wichtig, da damit alles, was bis dahin, also durch das Deutsche Reich, in den völkerrechtlichen Bestand geführt wurde, bis heute Bestand hat, ebenso aber auch der staatliche Bestand des Deutschen Reiches, was bedeutet, der damalige Rechtsstand.
Es kann eigentlich grotesker nicht sein, aber es ist unbestreitbarer Fakt, dass genau die Alliierten, was durch Rechtsfolgen und völkerrechtliche Verträge bedeutet, praktisch alle UN-Mitglieder, garantieren den staatlichen Rechtsstand des Deutschen Reiches im Stand von 1945, den sie vermeintlich behauptet bekämpft zu haben.
Also genau das Gegenteil dessen, was allgemein glaubhaft gemacht wird, ist durch das faktische Handeln Bestand und zwar durch alle Vertragspartner des Krieges.
Die Alliierten wurden zu keinem Zeitpunkt staatlicher Gesetzgeber, sondern verblieben immer ausdrücklich in der Regelung nach Völkerrecht, garantiert und verantwortlich alle Vertragspartner also alle besetzenden Staaten und das Deutsche Reich, untergeordnet das Militärgesetz, verantwortlich der oder die jeweiligen alliierten Verwalter, welche damit aber rein verwaltend, keine völkerrechtlichen Änderungen herbeiführen können.
Das Deutsche Reich wurde handlungsunfähig gemacht, was bedeutet, die Beamten wurde nicht entlassen von den Alliierten, da sie dies gar nicht konnten, sondern sie wurden heimgeschickt und an der Ausführung ihrer Tätigkeit, gehindert.
Es wurden die Verwaltungsgebiete der Alliierten gegründet, wie durch Militärproklamation Nr. 2, die Bundesrepublik – und -länder. Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen den Gebieten in der Verwaltung, ob sie heute noch direkt in Russland liegen oder Polen, Frankreich etc…. oder ob sie sich DDR oder Bundesrepublik nennen.
An sich völkerrechtlich alles das gleiche, eben im Detail der Verwaltung dann jeweils etwas anders, was aber grundsätzlich und rechtlich nichts ändert.
Das heißt also grundsätzlich könnte die Afd auch im polnischen Verwaltungsgebiet tätig sein…….oder Russland…..naja, wenn es der Verwalter zulassen würde….
Der und die alliierte(n) Verwalter unterbanden deshalb auch konsequent die Bildung von Beamtenverhältnissen, mehrfach, obwohl hier Versuche unternommen wurden. Wie hätte auch ein amerkanischer Präsident dem amerikanischen Volk erklären sollen, dass im deutschen Verwaltungsgebiet deutsche Beamte sitzen, die der USA zugehörig wären und in deren Verantwortung liegen, mal abgesehen von der Unmöglichkeit auf Grund staatlicher alliierter Gesetze.
Es ist also nicht so, dass wie oft falsch erzählt wird, Beamtenverhältnisse in der Bundesrepublik und -länder abgeschafft wurden, sondern richtig ist, sie haben niemals bestanden.
Bestanden jedoch haben die Beamtenverhältnisse des Deutschen Reiches, allerdings in Untätigkeit verbannt.
Besonders wichtig ist die vorsichtige Hinsteuerung Carlo Schmids zur Rechtswirksamkeit. Dies ist verständlich, denn ein falsches Wort wäre lebensgefährlich für ihn gewesen.
Aber sie zeigt natürlich den Weg. Und dieser Weg geht nur über das sich Einsetzen für das Recht, was bedeutet, man steht mit seinem Leben dafür ein.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat deutlich auf die Handlungsunfähigkeit des deutschen Volkes hingewiesen,mangels Organisation. Der Bestand des Deutschen Reiches war also somit zwar garantiert, aber eben handlungsunfähig und ohne Organisation, allein verbleibend die unmittelbare Gewalt, der Träger der Rechte selbst.
Das Verbieten nationalsozialistischer Symbole hatte einen einfachen praktischen Grund. Da es einen verwoben war mit den staatlichen Symbolen, hätte man keine Dokumente durch eine mittelbare Gewalt erstellen können, was bedeutet: Das Verbot der nationalsozialistische Symbole diente dazu, zu verhindern, dass gültige Urkunden von vertretenden Gewalten erstellt werden konnten, was eine beginnende Handlungsfähigkeit bedeuten könnte, wenn diese richtig berufen worden wären.
Ziemlich schlau und Ottonormalmichel denkt an die Mär von der Verherrlichung von nationalsozialistischen Symbolen…..
Aber genau auch hier weisst sich wieder der Weg. Wer bedarf solcher Werkzeuge, von Stempeln etc…zur gültigen Beurkundung? Eben die mittelbaren Gewalten, die hierdurch die Legitimität ihrer Vertreterstellung zeigen.
Die Alliierten wussten natürlich ganz genau, dass wenn ein bestimmtes Lebensumfeld geschaffen wird, sich hier auch Kulturen einnisten werden. Und so war mit der Militärproklamation Nr. 2 bereits festgelegt, was später alles sich in der Folge ergeben würde. Das Kalkül hierbei: Die einen setzen sich in diesen Lebensverhältnissen des alliierten Mandats fest und die anderen, da mit dem Überleben beschäftigt und traumatisiert, haben ganz anderes zu tun, als auf das Recht zu schauen. Später aber würden sie es erfahren und dann würde sich das deutsche Volk gegen einander richten.
Genau so wie es jetzt ist. Auf der einen Seite die völlig inzwischen in Chaos und Verzweiflung und Panik sich befindenden Mitarbeiter des alliierten Mandats, welche in formeller Feindschaft zu sich und ihren Kindern, Frauen, Männern, Familien, Volk stehen, völkerrechtswidrig im übrigens, da den Treueid in der Rechtsfolge verletzend……und auf der anderen Seite der Träger der Rechte…das deutsche Volk….das Deutsche Reich….
Wie hätte man also in die Handlungsfähigkeit zurückkehren können?
1. Durch ein deutsches Volk, welches sich militärisch organisiert und kämpft. Dies war angesichts der Feinde im Innern überall und im Außen praktisch unmöglich und aussichtslos und hätte sicheren Selbstmord bedeutet. Allerdings wären Rechtswirksamkeiten trotzdem damit verbunden gewesen, ohne aber die Hoffnung auf Erfolg.
2. Die Schaffung von mittelbaren Gewalten und Reorganisation. Doch dies war durch den Bestand der Bundesrepublik und anderen Verwaltungsebenen schier unmöglich.
Weiterhin hätte es das Problem der Selbsternennung gegeben, welches immer zu einem je nach dem immer mehr oder weniger berechtigten Widerruf geführt hätte, den man aber nie hätte zweifelsfrei hätte ausräumen können.
3. der direkte Weg über die unmittelbare Gewalt. Hierdurch erübrigt sich das Benützen staatlicher Vertretungssymbole um die wirkenden und gültigen Urkunden zu erstellen und es gibt keinerlei möglichen begründeten Widerspruch, solange klar aus dem Namen und des Rechts des bestehenden Rechtsbestandes agiert wird. Die Grundlage hierfür wurde geschaffen durch unzählige Kommentare, Widersprüche, Erklärungen im öffentlichen Raum über viele Jahre, durch viele Menschen im Deutschen Reich, wie eben mich auch, denn der völkerrechtlichen Erklärung zum bestehenden Deutschen Reich und dem bestehenden Rechten gingen viele Jahre voraus und dann wieder bis zur verbindlichen völkerrechtlichen Erklärung wiederum, welche auf diesen unzähligen Erklärungen, aber auch Legitimationshinterfragung von BRD-Instanzen, Gerichtsverfahren der BRD gegen Deutsche und ihre Rechte, beruhen, denn damit war das Faktum gelegt, dass das deutsche Volk nicht mehr in der Unterwerfung war.
Also der direkte Weg aus der unmittelbaren Gewalt in die Handlungsfähigkeit, unbestreibar, unwiderrufbar, unwiderlegbar, durch das Einsetzen des Lebens für das Recht. Die Rechtswirksamkeit hätten die Alliierten nur durch meine Exekution verhindern können. Und bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich die erste Deutsche dahiintergestellt hat, wäre durch die Exekution die Rechtswirksamkeit beendet gewesen.
Das ist der Grund, warum Carlo Schmidt damals so vorsichtig sein musste, denn viel Aufhebens wäre nicht gemacht worden. Heute jedoch hätten der amerikanische Präsident meine Hinrichtung dem amerikanischen Volk erklären müssen, wie auch in den anderen Vertragsstaaten des Krieges.
Dies bedeutet: Das deutsche Volk, das Deutsche Reich, ist durch mich, unbestreitbar, unwiderlegbar, unwiderrufbar in die Handlungsfähigkeit geführt worden und damit ist der Weg für jeden Deutschen festgelegt, da es nur zwei Möglichkeiten gibt……sich entweder hinter seine Rechte zu stellen oder sich rechtlos zu erklären.
Einen dritten Weg gibt es nicht.
Jegliches Handeln trennt also nur noch in diese zwei Kategorien…und dazu zählen auch alle, die vermeintliche Scheinrechte, Scheinalternativen vertreten, denn auch diese, stellen sich rechtlos.
Armand Hartwig Korger
Deutsches Reich
Skeptiker
@arkor
Zumindest bemühe ich mich ja, auch auf anderen Seiten eine gewisse Aufmerksamkeit zu erreichen.
Hier.
https://michael-mannheimer.net/2018/08/31/sachsen-war-und-ist-deutschlands-stolz-und-ehre/#comment-312670
Natürlich kann ich ja den Bericht nicht komplett reinstellen, weil das ist ja nicht gerade wenig.
Gruß Skeptiker
Skeptiker
Das sohlte eigentlich unter dem Kommentar von Arkor stehen.
Also hier.
https://www.lupocattivoblog.com/2018/08/31/was-heisst-denn-grundgesetz/#comment-208811
Und nicht oben, ich bin auch der Meinung das ich das so gemacht habe, aber es kann auch sein, das ich nicht richtig aufgepasst habe.
Gruß Skeptiker
Skeptiker
Aber man findet das auch hier.
Das Thema ist.
Der Vegane Germane – Von Authentizität und Heuchelei!
Das ist mein Kommentar.
https://deutsches-maedchen.com/2018/08/31/der-vegane-germane-von-authentizitaet-und-heuchelei/#comment-2114
Und das ist das Thema.
Der Vegane Germane – Von Authentizität und Heuchelei!
Liebe Veräppelte, liebe Verunsicherte,
erst einmal vorweg: Ja, ich weiß, ich sagte: Ich möchte „eine Pause“ machen! Das habe ich auch tatsächlich vor, allerdings kommt (bedauerlicherweise) immer wieder etwas dazwischen, was mich dann doch zu einem Beitrag bewegt. Dies liegt ganz einfach daran, dass ich, selbst wenn ich selber „nichts“ schreibe, natürlich weiterhin die alternativen Medien verfolge (Den etablierten habe ich mich, wie gesagt, vollkommen abgewandt. Seither geht es mir auch wirklich besser!) Und ein ganz interessantes Phänomen, welches mir schon desöfteren begegnete ist, dass immer wenn ich persönlich (oder auch politisch) mit einem „bestimmten Thema“ konfrontiert werde, dieses Thema auch bei sämtlichen anderen Leuten/Patrioten auftaucht, obwohl ich mit diesen Leuten teilweise gar nichts zu tun habe!
Hier weiter.
https://deutsches-maedchen.com/2018/08/31/der-vegane-germane-von-authentizitaet-und-heuchelei/
=================
Also mit meinen Interpretationen, bin ja nun etwas vorsichtiger geworden.
Aber kann da sein, das da steht, das es gar nicht mal so schlecht ist, ein gesundes Misstrauen zu haben.
Oder habe ich das falsch gelesen?
Ich Frage ja nur.
Gruß Skeptiker
arabeske-654
Das Deutsche Reich in seiner Verkörperung durch das Deutsche Volk als alleinigem Rechteträger und in seiner Funktion als
unmittelbar vollziehende Macht, mangels geeigneter Repräsentanz, klagt die vier Besatzungsmächte des passiven und
aktiven Völkermordes am Deutschen Volk an, mittelbar durch ihr Besatzungsorgan Bundesrepublik Deutschland unter
Verletzung völkerrechtlicher Regelungen, Haager Landkriegsordnung, zur Besetzung eines besiegten Staates.
Das Deutsche Reich klagt an:
Die Russische Föderation, als Rechtsnachfolger der Besatzungsmacht Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Billigung
der Annexion Mitteldeutschlands durch die Verwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland und somit konkludent des Völkermordes am
Deutschen Volk durch die Umsetzung des vom 04.01.1943 – durch den jüdischen Professor für Anthropologie, an der Havard-Universität, Earnest Albert Hooton
aufgezeigten und nach ihm benannten Hooton-Plan, zur ethnischen Zersetzung des Deutschen Volkes, seitens des Besatzungsmittels Bundesrepublik Deutschland,
mittels erzwungener Massenmigration ethnisch fremder Bevölkerungsgruppen, in das von der Bundesrepublik Deutschland verwaltete Teilgebiet des Deutschen Reiches.
Die Republik Frankreich, als Besatzungsmacht und Gründungsmitglied der Organisation Bundesrepublik Deutschland, der aktiven Beteiligung und Organisation,
auf der Basis des Hooton-Planes.
Das Vereinigte Königreich von Großbrittanien und Nordirland, der Planung und Organisation vermittels der von ihm gegründeten Besatzungsorganisation Bundesrepublik Deutschland.
Die Vereinigten Staaten von Amerika, der aktiven Planung und Organisation und Hauptkraft des Völkermordes am Deutschen Volkes durch Umsetzung des Hooton-Planes.
Weiterhin klagt das Deutsche Reich an, den Heiligen Stuhl – Sancta Sedes – in seiner Verkörperung durch den Papst, als rechtlich verantwortlichen Eigentümer des
Vereinigten Königreiches Großbrittanien und Nordirland und seiner Kronkolonie Vereinigte Staaten von Amerika, der passiven Mitwirkung am Völkermord am Deutschen Volk,
durch Billigung der Handlungen seiner untergebenen Vasallen.
Die internationale Organisation der Vereinten Nationen und seine 193 Mitglieder, gegründet von den alliierten Feindstaaten des Deutschen Reiches, unterliegen ebenfalls der Anklage durch das Deutsche Volk, als Plattform der Planung und aktiven Unterstützung zum Völkermord am Deutschen Volk durch Organisation des Zustromes fremdrassiger Völkerschaften in das Territorium des Deutschen Reiches und somit dem Bruch des Völkerrechtes, entgegen ihrer Aufgabenstellung zu seinem Erhalt.
Das Deutsche Reich stellt fest, das die Vereinten Nationen kein, vom Deutschen Reich, anerkanntes Völkerrechtsubjekt ist und der Erhalt des Völkerrechtes durch diese Organisation nicht gewährleistet werden kann, da sie sich selbst in den Dienst zu seiner Zerstörung gestellt hat, indem diese Organisation aktiv an der Zerstörung und Beseitigung des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich, durch ein international organisiertes Eugenikprogramm, beteiligt ist.
Von der Klage ebenfalls betroffen ist die jüdische Weltgemeinde, die sich nach eigenen Aussagen, voller Stolz als Quelle und Zentrum des laufenden Eugenikexperimentes zu erkennen gegeben hat und somit ursächlich am Genozid am Deutschen Volk, getrieben vom Hass auf das Deutsche Volk, für ein von ihnen selbst erfundenes Verbrechen, verantwortlich zeichnet.
Angeklagt sind darüber hinaus, die Verräter aus den eigenen Reihen des Deutschen Volkes, die sich durch den Eid auf Grundgesetz und somit den Eid auf die Besatzungsfeindstaaten,
hoch- und landesverräterisch in den aktiven Dienst am Völkermord gestellt haben und das Deutsche Volk durch Plünderung und militante Willkür an der Neuorganisation eines souveränen Deutschen Reiches hindern, sowie aktiv an der Vernichtung des Deutschen Volkes durch Begünstigung, Organisation und Durchführung illegaler Migration teilnehmen und somit das Deutsche Volk und ihre eigenen Kinder dem Genozid preis geben.
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
https://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/
An die besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner.
An die legitime und legitimierende Gewalt, das amerikanische Volk der Vereinigten Staaten von Amerika, in dessen Vertretung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika – in Vertretung an die US Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, Clayallee 170, 14191 Berlin.
Das völkerrechtliche Subjekt Deutsches Reich erklärt völkerrechtlich verbindlich:
https://lupocattivoblog.com/2017/09/25/voelkerrechtliche-verbindliche-erklaerung-an-die-besetzenden-und-verwaltenden-kriegsvertragspartner/
„Das Deutsche Reich ist in der militärischen Niederlage von 1945 nicht untergegangen. Es besteht als Subjekt des Völker- und Staatsrechts fort. Es ist durch die völkerrechtswidrige Ermordung bzw. Internierung der Mitglieder der Reichsregierung lediglich handlungsunfähig geworden. Unter diesen Umständen ist die Selbstherrlichkeit des Reiches in vollem Umfang an jeden einzelnen Reichsbürger, der als Teil notwendig auch das Ganze ist, zurückgefallen.
Das Deutsche Reich lebt und ist jedenfalls solange unsterblich, wie es fortpflanzungsfähige Deutsche Familien gibt, in denen der Wille zum Reich lebendig ist.
Jeder Reichsbürger steht in der Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren alles Notwendige zu tun, um das Recht des Reiches zu schützen und die Herstellung seiner Handlungsfähigkeit zu fördern. Vornehmste Pflicht eines Reichsbürgers ist es, der Fremdherrschaft zu widerstehen.
Das Kriegsziel der Feinde Deutschlands war und ist die dauerhafte Vernichtung des Deutschen Reiches. Diese ist nur durch physische Auslöschung und/oder durch Auflösung des Deutschen Volkes in einen Völkerbrei der verschiedensten Rassen zu bewirken. Das ist aus der Sicht unserer Feinde konsequent. Diese sind deswegen auch nicht zu tadeln, sondern als Feinde zu erkennen, anzuerkennen und als solche zu behandeln.“
[Horst Mahler]
arkor
https://www.facebook.com/armand.korger/posts/1808375989231011?__tn__=-R
Erwin
31. August 2018 at 7:48
Ja, hören Sie sich erst einmal aufmerksam dieses Video an,
ein Rechtsanwalt aus Chemnitz findet klare und deutliche Worte :
Chemnitz, am 27.08.2018 :
Wann erleben wir, daß die Herren Arabeske und / oder Korger
zum deutschen Volk sprechen ?
Denn, es ist jetzt höchste Zeit, das deutsche Volk von Angesicht zu Angesicht aufzuklären !!
arkor
31. August 2018 at 15:44
schau Erwin. Ich spreche fast jeden Tag, im öffentlichen Raum, zum deutschen Volk….und das Gute ist, es hat sogar Rechtswirksamkeit, was ich mitteile.
Noch besser ist, dass man es ausdrucken kann und verteilen, damit man es immer wieder nachlesen kann, so wie
dies und damit, kann man es eben auch nutzen und vorlegen.
Und das Beste ist, es ist unbestreitbar richtig, unwidersprechbar und besonders witzig, im Gegenteil zu den vielen teuren Kursen, wo viel Unsinn den Leuten erzählt wird, auch noch kostenlos…..tja …weil das Beste kann man nicht kaufen…..
Jeder kann es ausdrucken, verteilen, nützen….denn meine Worte sind nur aus dem NAMEN UND DES RECHTS DES DEUTSCHEN VOLKES, wo es Recht betrifft……..
Wenn ich es will und ich habe davor keine Furcht, würde ich mich auch sonst öffentlich hinstellen, was ich ohnehin mache, in Gerichten, vor Polizisten, die sich breit machen wie Halbstarke die Hände an den Waffen…allerdings nicht all zu lange, denn dann rutscht das Herz in die Hose……..
Aber zugegeben bin ich nicht scharf darauf eine öffentliche “Youtube”persönlichkeit zu sein, denn es gibt ja genug, von denen man sich Reden und Videos ansehen kann, oder?
Welche Rechtswirksamkeit haben diese?
Ich sagte es schon öfter: Es geht nicht um mich, sondern dass, was ich mitteile und darlege, denn das sollte Bestand haben, wenn ich nicht mehr da bin….aber das liegt eben an Euch.
Entweder Ihr nützt dies zu unserem-eurem Wohl oder ihr lasst es und habt eben nicht die richtigen Handlungsgrundlagen………DIE FEINDE FREUT DAS!!! MEHR ALS ALLES ANDERE!
Wir kommen in eine kritische Phase nun, die sehr ernst wird. Denn werden in der zukünftigen Eskalation der Ereignisse unsere Handlungen auf Recht beruhen oder nicht?
Viele meinen, dass dies unwichtig wäre …..und falscher könnte man nicht liegen…..wie der heutige Bestand des Deutschen Reiches beweist,…welcher eben auf RECHT BERUHT und der Einhaltung dessen…..von allen Vertragspartnern……
Nur aber…sollten unsere zukünftigen Handlungen falsch sein…..dann könnten unsere Vertragspartner zu der Auffassung kommen, dass WIR SELBST das Deutsche Reich aufgelöst hätten……und leider gibt es ja viele Täuscher in der sogenannten Wahrheitszene.
Wir dürfen zwar FAST ALLES, aber es kommt auf die ART UND WEISE an, wie es gemacht wird……….und weißt DU , was zu tun ist?
Nun ich weiss es, aber ich kann Euch nicht zwingen, das Richtige zu tun, das Richtige zu verbreiten, Euch auf die eine Sache zu konzentrieren, die zu tun ist.
Nach 72 Jahren wurde die HANDLUNGSFÄHIGKEIT DES DEUTSCHEN VOLKES wieder hergestellt und zwar von mir und durch mich und es gab keinen zweiten Weg (ohne direkte Kriegshandlungen) um dies RECHTMÄSSIG und UNBESTREITBAR und UNBEZWEIFELBAR, zu tun!
Einer musste dies tun und ich habe es getan.
Wenn ich es für richtig halte und der Sache für förderlich, werde ich auch mehr direkt in die Öffentlichkeit treten.
Allerdings sehe ich in diesem Moment wenig Sinn darin. Um eine Fangemeinde zu gewinnen?
Arabeske hat für das ganze deutsche Volk mich auf Biegen und Brechen abgeklopft auf Richtigkeit und erst als ihm kein Widerspruch mehr möglich war, hat er meine Darlegungen übernommen und andere verworfen. Und genau so gehört sich das.
Ein solcher ist mir lieber als tausende andere, die sich anschließen ohne wirklich zu wissen.
Ich kann nicht mehr scheitern….Erwin….denn ich habe das Deutsche Reich bereits in die Handlungsfähigkeit geführt….nur ihr könnte scheitern..wenn ihr nicht folgt….denn letztlich gibt es nur einen Weg.
Armand Hartwig Korger
Deutsches Reich
https://www.lupocattivoblog.com/2018/08/31/was-heisst-denn-grundgesetz/
AfD Wähler
@arko,
ich höre zum ersten Mal in meinem Leben von Dir.
Wo finde ich die Begründungen für Deine Behauptungen, wie beispielsweise diese :
Was die Rede von Carlo Schmid betrifft, habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sie aus dem geschichtlichen Zusammenhang gerissen und fortan falsch ausgelegt wurde, denn Carlo Schmid hat das GG unterzeichnet und ist damit von wichtigen Punkten seiner Rede abgewichen.
Später hat er mehrmals das GG als die gültige Verfassung der BRD bezeichnet.
Logischerweise müßtest Du ihn als Volksverräter einstufen. Ist das der Fall ?
Auf welche Verfassung berufst Du Dich ?
Auf die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 ?
Über diese Reichsverfassung von 1871 wurde nie vom Volk abgestimmt, trotzdem galt sie von 1871 bis 1918.
Weshalb sollte sie dann „legitimiert“ sein ? Sie wurde dem deutschen Volk von oben übergestülpt. Das Volk hatte nichts zu melden dabei.